Falsche Behauptung der Polizei

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bally64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Behauptung der Polizei

Hallo Community, ein Freund hat durch Spurwechsel einen Unfall mit seinem Firmenwagen (Taxi) verursacht. Am Unfallort wurden keinerlei Angaben zum Unfallhergang von ihm gemacht (Anweisung seiner Firma). Im daraufhin einige Wochen später erhaltenen Bußgeldbescheid wurde ihm mitgeteilt, dass er beim Wenden einen Unfall verursachte und dies mit einer Geldstrafe von 100,00 EUR sowie einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet wird. Einen Anhörungsbogen erhielt er vorher nicht. Gegen den Bußgeldbescheid erhob er fristgerecht Einspruch, da er ganz sicher nicht wenden wollte. Nun kam vom Amtsgericht die Anregung, den Einspruch zurückzunehmen, da sich aus seiner "...beurkundeten ersten Äusserung am Unfallort...die Absicht (zum Wenden) ergab." Im Anhang befand sich eine Kopie des Polizeiberichts, in dem von der Polizei behauptet wird, er hätte folgende Aussage am Unfallort getätigt: "Ich wollte wenden...". Das hat er aus o.g. Gründen mit Sicherheit NICHT ausgesagt. Da es sich um eine falsche Behauptung der Polizei handelt, möchte der Freund nun wissen, wie er sich weiter verhalten soll.
Vielen Dank für eure Mithilfe.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Bally64):
Das hat er aus o.g. Gründen mit Sicherheit NICHT ausgesagt.
Du warst dabei?

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Bally64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, diesmal nicht. Ich weiss aber, dass ihm von seiner Firma förmlich eingebläut wurde, niemals Erklärungen am Unfallort ggü. der Polizei (auch wegen der Versicherungsfrage) abzugeben. Ein Hinweis der Polizei zu diesem Thema war am Unfallort wohl auch erfolgt.

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#6
 Von 
Bally64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@TomRohwer: Was an Fakten fehlt dir denn bzw. ist unzutreffend?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Bally64):
möchte der Freund nun wissen, wie er sich weiter verhalten soll.

A) akzeptieren
B) beweisen, das die Polizisten sich geirrt haben



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Bally64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Möglichkeit B. Er hat jetzt Akteneinsicht beantragt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
B) beweisen, das die Polizisten sich geirrt haben
Ich frage mich gerade wie dieser erbracht werden soll

Zitat (von Bally64):
Möglichkeit B. Er hat jetzt Akteneinsicht beantragt.
Erläutere mir bitte deinen Plan zur Vorgehensweise

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich frage mich was man überhaupt erreichen will?

Auf die (nicht) getätigte Aussage kommt es im Endeffekt doch gar nicht an.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür sogar 120€ und einen Punkt vor, egal ob Wenden, oder "einfach nur" die Vorfahrt missachtet.

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