Kein Ebay!
Hallo!
Ich habe Januar 2009 einen Staubsauger bei dem T-Onlineshop bestellt.
Dieser hatte 2 Jahre Herstellergarantie ausgezeichnet und es wurde mir eine Garantieverlängerung auf 5 jahre angeboten für 50€.
Diese habe ich genommen.
Nun, 2 Jahre nach dem Kauf, stellte sich, wegen eines Garantiefalles heraus, dass das Gerät vom Hersteller aus 4 Jahre Garantie hat.
Mir wurde das Gerät mit 2 Jahren verkauft, dies ist ja eine falsche Angabe seitens des Händlers gewesen.
Nun steht in der AXA Garantieverlängerung 24 Monate Herstellergarantie + die weiteren 3 Jahre drin.
Ich habe dies schriftlich bei der Telekom angemerkt und um Nachbesserung gebeten.
Diese boten mir einen 25€ Einkaufsgutschein an und weigern sich dies nachzubessern.
Mir steht doch eine Nachbesserung zu, wenn ich den mangel nachweisen kann, oder?
Dies kann ich, ich habe sogar eine schriftliche Aussage seitens Siemens.
Ich verlange eine Nachbesserung, dass der AXA Brief von 24 Monate auf 48 Herstellergarantie angehoben wird.
Bin ich im Recht?
Vielen Dank für die Unterstützung!!
mfg
Mrio Schwaba
Falsche Artikelbeschreibung nachträglich entdeckt
6. Januar 2011
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Frage vom 6. Januar 2011 | 11:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Artikelbeschreibung nachträglich entdeckt
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