Falsche Anschuldigung / Falsche eidestattliche Versicherung

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
anton_123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Anschuldigung / Falsche eidestattliche Versicherung

Folgender Sachverhalt

Person A und B sind seit Monaten getrennt und streiten sich um den Umgang mit einem Kind (K)

Person A hat keine Argumente mehr, welche gegen einen erweiterten Umgang (Wechselmodell) mit K spricht, daher wird der Umgang ausgeweitet.

Nach ca. 4 Wochen erhält B eine Strafanzeige wg. einer angeblich ausgesprochenen Morddrohung gegen A.
Weiterhin übergibt A das Kind wg. "Angst" nichtmehr an B.
A stützt die Strafanzeige und einen Antrag an das Familiengericht zum Aussetzen des Umgangs mit zwei eidesstattlichen Versicherungen der Mutter (M) und einer Freundin (F).

B hat in der Realität niemals eine Morddrohung (o.ä.) an A ausgesprochen.

Was kann B machen? Ist es ausreichend, wenn B auch eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass niemals eine Drohung ausgesprochen wurde?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Eine eidesstattliche Versicherung ersetzt keinen Sachvortrag, sondern macht einen Sachvortrag im Eilverfahren glaubhaft, nicht mehr und nicht weniger. Man sollte diesen Rechtsstreit dort austragen, wo er hingehört, nämlich vor dem Familiengericht. Und das wars.

wirdwerden

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#2
 Von 
anton_123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll B machen wenn das Familiengericht A glaubt?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das Familiengericht glaubt nicht, das Familiengericht wird seine Ermittlungsmöglichkeiten im Sinne des Kindeswohls ausnutzen.

wirdwerden

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#4
 Von 
anton_123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann B (Mann) leider nicht glauben. ...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es geht nicht um Glauben. Ist aber auch wurscht. Eine eidesstattliche Versicherung kann fehlenden Glauben nicht ersetzen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von anton_123):
Was kann B machen?

Sich von einem guten Anwalt vertreten lassen.



Zitat (von anton_123):
Ist es ausreichend, wenn B auch eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass niemals eine Drohung ausgesprochen wurde?

Nun, da gefühlt 99,9% aller Angeklagten ihre Schuld bestreiten, sollte da schon etwas substantierteres kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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