Folgender Sachverhalt
Person A und B sind seit Monaten getrennt und streiten sich um den Umgang mit einem Kind (K)
Person A hat keine Argumente mehr, welche gegen einen erweiterten Umgang (Wechselmodell) mit K spricht, daher wird der Umgang ausgeweitet.
Nach ca. 4 Wochen erhält B eine Strafanzeige wg. einer angeblich ausgesprochenen Morddrohung gegen A.
Weiterhin übergibt A das Kind wg. "Angst" nichtmehr an B.
A stützt die Strafanzeige und einen Antrag an das Familiengericht zum Aussetzen des Umgangs mit zwei eidesstattlichen Versicherungen der Mutter (M) und einer Freundin (F).
B hat in der Realität niemals eine Morddrohung (o.ä.) an A ausgesprochen.
Was kann B machen? Ist es ausreichend, wenn B auch eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass niemals eine Drohung ausgesprochen wurde?
Falsche Anschuldigung / Falsche eidestattliche Versicherung
12. Oktober 2017
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Frage vom 12. Oktober 2017 | 15:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Anschuldigung / Falsche eidestattliche Versicherung
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 16:06
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Eine eidesstattliche Versicherung ersetzt keinen Sachvortrag, sondern macht einen Sachvortrag im Eilverfahren glaubhaft, nicht mehr und nicht weniger. Man sollte diesen Rechtsstreit dort austragen, wo er hingehört, nämlich vor dem Familiengericht. Und das wars.
wirdwerden
#2
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 16:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was soll B machen wenn das Familiengericht A glaubt?
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#3
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Das Familiengericht glaubt nicht, das Familiengericht wird seine Ermittlungsmöglichkeiten im Sinne des Kindeswohls ausnutzen.
wirdwerden
#4
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 17:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das kann B (Mann) leider nicht glauben. ...
#5
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 17:51
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Es geht nicht um Glauben. Ist aber auch wurscht. Eine eidesstattliche Versicherung kann fehlenden Glauben nicht ersetzen.
wirdwerden
#6
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 20:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120353 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatWas kann B machen? :
Sich von einem guten Anwalt vertreten lassen.
ZitatIst es ausreichend, wenn B auch eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass niemals eine Drohung ausgesprochen wurde? :
Nun, da gefühlt 99,9% aller Angeklagten ihre Schuld bestreiten, sollte da schon etwas substantierteres kommen.
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