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Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?

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Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?

Hallo alle zusammen,
habe vor einigen Tagen ein Saxophon bei ebay ersteigert.
In der Artikelbeschreibung stand, dass das Sax sich mit einem anderen (teuren/mittelklasse) Saxophon "vergleichen" lässt. Außerdem wurde per e-mail noch mitgeteilt, dass das Saxophon mit einem neuen Mundstück auch wieder spielbar ist.
Nach einem Besuch in einem Instrumentenladen wurde mir gesagt, dass das Saxophon auf keinen Fall vergleichbar mit dem genannten Sax ist und einer generalüberholung unterzogen werden müsste. Es war also auch mit neuem Mundstück nicht spielbar!

Meine Frage: Habe ich jetzt Anspruch darauf mein Geld wiederzusehen? Wie muss ich vorgehen?

MFG
Bruno Koch


von Bruno-Koch am 06.10.2003 15:01
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
Hallo Herr Koch,

Sie müssen Gewährleistungsansprüche gegenüber geltend machen.

SIe können erklären, dass Sie den Vertrag rückgängig machen wollen (Wandelung/Rücktritt) oder sie erklären, dass SIe den Kaufpreis mindern möchten.

Der Verkäufer wird sich darauf nicht einlassen.

Ich gehe vom schlechtesten Fall aus.
Dann müssen Sie sich entscheiden, ob sich ein günstiges Mahnverfahren mit anschließendem teurem Rechtsstreit vor Gericht lohnt.

Zu den kosten kann ich Ihnen was sagen, wenn ich den Kaufpreis und den Minderwert kenne.


Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)



von RA DPMS am 06.10.2003 20:04
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>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
Danke erst einmal für die freundliche Antwort!

Die Verkäuferin lässt sich leider nicht darauf ein. Der Kaufpreis lag bei 300,-Euro das Saxophon ist aber im Prinzip nichts mehr wert. Da eine Generalüberholung beim Fachmann 500,-Euro kostet (Totalschaden)!

Schönen Gruß
Bruno


von Bruno-Koch am 07.10.2003 09:20
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>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
Hallo Herr Koch,

ich würde unverzüglich vom Vertrag zurücktreten. Senden Sie mir Einschreiben per Rückschein. Holen Sie ein Gutachten über den Zustand des SAX ein. Wenn der Verkäufer immer noch nicht reagiert, schalten Sie Ihre 123Anwälte ein.

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Wenn der Mensch sicht etwas vornimmt, so ist
ihm mehr möglich, als man glaubt. (Pestalozzi)


von RA DPMS am 07.10.2003 11:21
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>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
Hallo Herr Sevriens,
vielen Dank für ihre Hilfe!
Ich werde dann schriftlich mit Gutachten über den Zustand des Instruments vom Vertrag zurücktreten. Eine Frage hätte ich trotzdem noch: kann ich nur die 300,-Euro Kaufpreis verlangen oder auch die Versandkosten?

Wenn ich einen (123
)Anwalt einschalten muss, kann es mir dann trotzdem passieren, dass ich auf irgendwelchen Kosten "sitzen" beleibe? Schließlich bin ich ja im Recht! oder!?

MFG
Bruno Koch


von Bruno-Koch am 07.10.2003 13:49
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>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
Hallo Herr Koch,

grundsätzlich haftet der Auftraggeber eines Anwalts auch für die Kosten, die eigentlich von der Gegenseite gezahlt werden müßten.

Grundsätzlich können Sie auch die Versankosten miteinfordern. Etwas anderes gilt nur bei abweichender Vereinbarung in den AGB von Ebay.

Werde ich nochmal prüfen. Ich meine, es wird differenziert zwischen Privat- und Gerwerbeverkäufen.

Da in ihrem Fall eine Zusicherung von Eigenschaften vorliegt, mit einem neuen Miundstück kann man musizieren, sind Sie zum Rücktritt berechtigt.

Also, Sie müssen vorschiessen - Ohne Schuss kein Jus

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Wenn der Mensch sicht etwas vornimmt, so ist
ihm mehr möglich, als man glaubt. (Pestalozzi)




von RA DPMS am 07.10.2003 15:56
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versehntlich Falsche Angabe zu Ebay gemacht?
Habe bei eBay einen Rasenmäher verkauft. Der Kunde munierte das es nicht das richtige gerät mit Radantrieb ist. Ich weiß es nicht da ich es nicht mehr ausprobieren konnte und schrieb das aber auch bei Ebay nur die Modelbezeichnung war verkehrt deshalb evtl. kein Radantrieb. Hatte den Rasenmäher auf Abholung gesetzt (Privatverkauf) er schickte sein Bruder und der Prüfte es und nahm es mit. Jetzt will er das ich den Rasenmäher von 500km entfernung hole und Ihn den gesamten Kaufpreis erstatte. Habe Ihn aber Mitgteilt wenn er es bringt bekommt er statt den Überwiesenen Betrag von 60 Euro noch den Rest von 20 Euro wenn es wieder das Gerät bringt. Aber steigt nicht darauf ein und droht jetzt mit Ebay. Was soll ich tun? Bitte um Antwort?


von Alper06 am 14.05.2007 09:48
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>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
Aber steigt nicht darauf ein und droht jetzt mit Ebay.

@Alper06,
wenn es weiter nichts ist,normalerweise wird doch mit *juristischen Schritten* gedroht.
Du hast zwar die falsche Beschreibung zu verantworten,aber zu einer 1000 km-Fahrt bist du deswegen nicht verpflichtet!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"


von schnee-einsiedel am 14.05.2007 11:41
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>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
muss ich jetzt deswegen evtl. den Versand auch noch Übernehmen? Bitte um Antwort.


von Alper06 am 14.05.2007 14:56
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>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
Überleg doch mal:
Wenn (!) der Käufer wirklich ein anderes Gerät erwarten durfte, trifft den K doch keine Schuld.
Alle kosten wirst du übernehmen müssen, warum sollte der K für deinen Fehler noch Versandkosten zahlen müssen?


von MarkusMa am 14.05.2007 15:06
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>Falsche Angaben zum ebay-Artikel gemacht!?
Das liegt daran da sein Bruder es geholt und angeschaut hat. Er hat doch die möglichkeit gehabt es nicht mitzunehmen wenn es das Gerät nicht wäre? Dann ist doch nicht meine Schuld das ich Ihm dann die Lieferung zahlen muss? Ich setzte doch nicht umsonst auf Abholung bei eBay dann hätte ich doch als Verkäufer gleich Lieferung stellen können und Pickup Service gleich dazu?


von Alper06 am 14.05.2007 15:25
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