>Falsche Angaben in Mieterselbstauskunft
Strafbar (Eingehungsbetrug) ist nicht etwa die falsche Selbstauskunft, sondern der Umstand, daß man einen Mietvertrag eingeht, obgleich man sich von Anfang an bewußt ist, die Miete nicht zahlen zu können. Dies wäre auch ohne Selbstauskunft so.
Die Selbstauskunft dient dazu, daß der Vermieter sich ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten zu machen versucht. Bei falschen Angaben (auf zulässige Fragen) kann der Mietvertrag im Prinzip wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, was aber nichts mit einer Strafbarkeit zu tun hat.
Nur stellt sich aber auch die Frage, was dem Vermieter eine Selbstauskunft hilft, wenn heutzutage auch eine gutbezahlte Arbeitsstelle recht schnell verlorengehen kann. Nicht jeder ist halt Beamter auf Lebenszeit. Genauso macht es eigentlich keinen Sinn, einen Mietvertrag wegen Täuschung anzufechten, wenn die Miete pünktlich gezahlt wird.
Realistisch betrachtet können falsche Angaben eigentlich auch nur herauskommen, wenn die finanziellen Probleme schon bei der Mietzahlung offenbar geworden sind.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
von wald-hase am 11.05.2006 16:22
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