Falsche Angaben als Beschuldigte

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)
Falsche Angaben als Beschuldigte

Person A ist als Beschuldigte wegen Unterschlagung vor Gericht
Bei der Befragung zur Person macht sie zur Angabe sie würde von 50-100€ ihrer Eltern sowie aus 200€ aus einen Kleingewerbe leben. Mit dem Hintergrund das bei einer Einstellung des Verfahrens sie günstig weg komnmt
Vor einigen Tagen haben ich mitbekommen das sie in Wirklichkeit zu diesem Zeitpunkt um die 8000€ (!!!) verdient hat. Sie hat also falsche Angaben zu ihrem Einkommen gemacht
Da ich als Zeuge geladen war hatte ich das Aktenzeichen und haben den zuständigen Staatsanwalt angerufen.
Seine Antwort: das Gericht kann die Strafe bei einer Einstellung festsetzen wie es will

Kann mir jemand sagen ob das so rechtens ist?? Die lacht sich doch einen ab.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

soweit ich weiß kann ein Beschuldigter lügen bis sich die Balken biegen, da man sich nicht selbst belasten muß!

Nur als Zeuge hat man die Wahrheit zu sagen!

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#2
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Das sie LÜgenen darf war mir schon klar, aber die Angaben zur Person müssen doch der Wahrheit entsprechen oder?

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Beschuldigte darf *zur Sache* falsche Angaben machen. Die Einkommensverhältnisse oder Angaben zur Person gehören aber nicht dazu.

Darüber hinaus kann man argumentieren, der Beschuldigte darf nur in soweit lügen als er sich damit keiner weiteren Straftat schuldig macht (andere Beispiele sind §§164 , 258 StGB ). Im vorliegenden Fall würde er sich wohl eines Betruges schuldig machen.

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#4
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

@mareike

das gante liegt jetzt ca. 6 monate zurück das sie diese angaben gemacht hat
besteht da noch die chance einer Strafverfolgung?

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Betrug zum Nachteil der Staatskasse, weil die Strafe aufgrund des zu niedrig angegebenen Einkommens geringer ausfällt. Hübsches Konstrukt!

@ Mareike
Die Einkommensverhältnisse gehören nicht zu den Angaben zur Person. Der Angekl. muss dazu keine Angaben machen. Zur Person gehört, ob und als was er arbeitet. Die Angaben zur Person dienen ja lediglich der Identifizierung. Macht er zu seinen Einkommensverhältnissen keine Angaben wird das Einkommen eben geschätzt. Das gilt auch, wenn die Angaben unglaubhaft sind.

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#7
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Dann hat sie doch aber trotzdem falsche angeben zu ihrem beruf gemacht es ist kein kleingewerbe sondern ein hauptgewerbe das studieren ist eher nebenbei

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