Falsche Angabe in Teilungserklärung und Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umwandeln Bitte um H

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
eduama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angabe in Teilungserklärung und Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umwandeln Bitte um H

Hallo Allerseits,

bin neu hier, deswegen sage ich einfach mal Hallo in die Runde;) Freu mich sehr, dass es so ein Forum gibt.

Ich kenne mich leider nicht wirklich gut mit Immobilienrecht aus und es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Ich habe 2 Fragen.

Frage 1)
Ich habe vor kurzem bei einer Zwangsversteigerung eine kleine Dachgeschosswohnung in einem 6 Parteienhaus ersteigert. Laut Gutachter, beträgt die Wohnfläche 26,94 qm. Jetzt habe ich eine Abrechnung der Hausverwaltung erhalten, in der steht, dass die Wohnung 31qm groß ist und dementsprechend hierfür Hausgeld bezahlt werden soll. In der Teilungserklärung steht auch 31qm. Jetzt wollte ich fragen, ob und was ich für Möglichkeiten habe. Es sind zwar nur 4qm jedoch sind das über 10%

Frage 2)
Hinzukommt, dass die Wohnung über kein Badezimmer verfügt. Im Dachgeschoss befindet sich jedoch, direkt neben der Wohnung ein 21qm großer Trockenraum. Dieser ist Gemeinschaftsgut und wird von 2 Personen genutzt. Wenn es möglich wäre hiervon 3qm zu erhalten, bzw. der Gemeinschaft abzukaufen könnte ich dort eine Dusche einbauen. Hätte vll. jemand eine Idee, wie ich das am Besten anstellen könnte oder ob das überhaupt möglich ist?


Vielen Lieben Dank und schöne Grüße,
Eduard

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zu 1) Erstmal klären, wie die unterschiedlichen qm-Angaben zustande kommen.
Gerade beim Dachgeschoss, aber auch sonst, gibt es unterschiedliche Berechnungsarten.
Vorgaben gibt es z.B. fürs Mietrecht. Dies liegt aber nicht der Teilungserklärung zugrunde.

Zu 2) - beim Bauamt muss geklärt werden, ob für die Nutzungsänderung eine Baugenehmigung benötigt wird.
- Ansonsten: Es müssen alle Eigentümer mit dem Preis einverstanden sein.
Außerdem sollte man natürlich alle dadurch entstehenden Kosten einschließlich Änderung der Teilungserklärung tragen.

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