Falsche Abreisinformation - Rückflug verpasst

10. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Marcyone
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Abreisinformation - Rückflug verpasst

Hallo liebes Forum, vielleicht habt ihr ja nützliche Infomationen zu meinem Problem

Wir (3 Personen) waren in der Türkei(Pauschalreise), am 31.10.2013 wäre um 7.45 Uhr unser Rückflug mit Airberlin von Antalya nach Berlin Tegel geflogen und wir hatten den Flug verpasst.
Wir haben den Abend vor der Abreise im Hotel nochmal in den Rückreise-Ordner nachgeschaut, wie es uns von der Reiseleitung gesagt wurde, vorher waren auch keine Information einzusehen. Dort stand nun das unser Flug mit Airberlin um 11.15 Uhr von Antalya nach Berlin Tegel gehen würde und um 7.10 Uhr vom Hotel der Transfer zum Flughafen erfolgt.

Dort angekommen mussten wir festellen das unser Flug schon weg war, wie oben beschrieben. Nach Prüfung der Sachlage von der Reiseleitung wurde uns gesagt das der Fehler angeblich bei unseren Reiseveranstalter (Tropo) liege, da die falschen Abreiseinformation auch im System der Reiseleitung hinterlegt waren und die ihre Information vom Reisveranstalter bekäme.

Uns wurde dann vor Ort ein Ersatzflug mit einer Ausländischen Airline Freebird von 11.20 Uhr nach Leipzig Halle 13.40 Uhr angeboten, den wir auch nahmen, da wir sonst hätten da bleiben müssen weil es zur Zeit keine freien Flüge gab, die Herbstferien waren zu Ende und alle wollten zurück. Wir waren froh mit unserer 5 jährigen Tochter irgendwie nach Deutschland zu kommen! Den Flug brauchten wir nicht bezahlen.

Am Flughafen Leipzig-Halle mussten wir noch zum Hauptbahnhof mit der Bahn fahren und von dort aus sind wir mit ICE und RE nach unserer Heimatstadt gefahren das uns noch ca. 90 Euro gekostet hat, wir hatten aber schon vor Reiseantritt uns Bahnticket von Berlin nach Hause gekauft, die waren jetzt nutzlos.

Zu Hause angekommen war es mittlerweile 18.30 Uhr, wir waren jetzt über 12 Stunden unterwegs, also 6 Stunden mehr als geplant.

Welche Ansprüche kann ich jetzt gegenüber dem Reisveranstalter stellen, da wir nun auch nicht mit Airberlin geflogen sind, sondern mit Freebird. EU-Fluggastverordnung?

Die Bahntickets sind auf jedenfall zu erstatten oder?


Grüsse Marcel




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

auf die EU-Fluggastverordnung 261/2004 werden Sie sich nicht berufen koennen, da der eigentlich vorgesehene Flug mit air berlin puenktlich abflog und Ihnen die Befoerderung nicht verweigert wurde.

Gegen den Reiseveranstalter koennen Sie alle Kosten, die Ihnen durch diesen Umstand entstanden sind, geltend machen. Diese Kosten sollten Sie belegen koennen. Auch waere es gut, wenn Sie sich die veraenderten Transferzeiten von der Reiseleitung haben bestaetigen lassen.

Ab 5 Stunden Verspaetung koennen Sie zusaetzlich je zusaetzliche Stunde Verspaetung 5 % des anteiligen Tagesreisepreises gegen den Reiseveranstalter geltend machen. So wie Sie das schildern, duerfte das allerdings knapp werden.

Ob der Wechsel der Fluggesellschaft seitens des RV zu entschaedigen ist, wird im Falle eines Falles der Richter zu entscheiden haben.

Bitte beachten Sie die Fristen zur Anspruchsstellung!


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 10.11.2013 13:32

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Gegenüber dem Reiseveranstalter haben Sie nun einen Anspruch auf die zusätzlichen Kosten, und können nun hoffen, dass sie aus Kulanz noch ein paar Euros für die Unannehmlichkeiten bekommen. Weiterhin hoffe ich, das die Fahrkarte von BERLIN nach Hause ohne Zugbindung war, und sie diese in Leipzig gegen 15€ Storniert haben. Denn ansonsten haftet der Reiseveranstalter nur für den Transport nach Berlin. Für den Weitertransport von Berlin nach Hause würde der Reiseveranstalter nur haften, wenn sie mindestens 3 Stunden Zeit für das Zuggebundene Ticket eingeplant hätten.

Da es in Deutschland leider keinen Bestrafenden Schadensersatz gibt, bleibt ihnen für die Zukunft nur zu wissen, auf einen Transport in die Ursprungsstadt zu bestehen, und diesen Notfalls selbst zu buchen, wenn dies Versagt wird. Die Kosten hierfür könnten Sie geltend machen. Allerdings nicht in der Form, "was wäre wenn; - und wir haben Ihnen dass erspart."

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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