Falschaussage bei der Polizeilichen Vorladung als Beschuldigter

21. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
rafss82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage bei der Polizeilichen Vorladung als Beschuldigter

Ich habe ein verfahren wegen Diebstahls am Arbeitsplatz anhängen.
Bewiesen war eigentlich nur der Verkauf der Wahre und um meinen Job eventuell noch zu retten habe ich bei der Polizeilichen Vorladung ausgesagt ich habe den Gegenstand von jemand anderen Vorher erworben, der für mich aber nicht mehr zu erreichen ist (Ebay Kleinanzeigen, unbekannter Verkäufer).
Nun zu meiner Frage.
Ist eine Falschaussage bei der Polizei strafbar, wenn man selber der Beschuldigte ist?
Oder ist die aussage richtig das man als Beschuldigter bei einer Vernehmung nicht die Wahrheit sagen muss?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ist eine Falschaussage bei der Polizei strafbar, wenn man selber der Beschuldigte ist? Da, wo man einen anderen beschuldigt, schon. By the way haben Sie sich selber des Ankaufs eines gestohlenen Gegenstandes bezichtigt (=Hehlerei) - sehr clever...
und um meinen Job eventuell noch zu retten Und wie genau hätte man an Ihrer Arbeitsstelle erfahren sollen, was Sie der Polizei gesagt haben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
rafss82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn man keine bestimmte Person beschuldigt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Na sicher. Und daß Sie jetzt halt wegen Hehlerei dran sind, stört Sie gar nicht? Allerdings müßte man die Geschichte vom "großen Unbekannten" dafür erstmal glauben - Gericht und Staatsanwaltschaft pflegen da sehr skeptisch zu sein... Und schlußendlich gibt es noch die Verurteilung "in Wahlfeststellung" - also wegen Diebstahls ODER Hehlerei: Das geht nämlich auch, wenn klar ist, daß man eins von zwei Delikten begangen haben muß.

-- Editiert von muemmel am 21.01.2017 20:10

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Als Beschuldigter darf man in einem Strafverfahren bei der Polizei lügen und auch vor Gericht. Tatsächlich kann aber hier die falsche Verdächtigung als neuer Tatbestand hinzukommen.

-- Editiert von altona01 am 21.01.2017 20:42

1x Hilfreiche Antwort

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