Falschaussage aufgrund Angst vor Ehemann

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Janin89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage aufgrund Angst vor Ehemann

Hallo Leute,
die Geschichte ist schon ein halbes Jahr her, aber holt mich immer wieder ein.

Mein jetzt Ex Ehemann - sind Anfang des Jahres geschieden - wurde in unserer Ehe leider handgreiflich.
Eines Tages habe ich deshalb die Polizei gerufen, die Polizei wollte meinen damaligen Mann aber nicht aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Anscheinend muss immer erst was richtig schlimmes passieren.

Als ich dann aus Not und Angst heraus gesagt habe, dass er eine Waffe hat und wenn das Kind nicht wäre schon was viel schlimmeres passiert wäre, wurde er des Haues verwiesen.

Jetzt hat er seinen Waffenschein verloren usw.

Er hat diese Falschaussage jetzt als Druckmittel gegen mich in der Hand.

Wenn ich einen neuen Mann kennenlerne, geht er zur Polizei usw.

Soll ich mich selbst wegen Falschaussage anzeigen? Ich kann eine Geldstrafe nicht bezahlen und auch eine Freiheitsstrafe geht wegen dem Kind nicht! Ich habe Angst und möchte nicht mehr von ihm unter Druck gesetzt werden.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

Viele Grüße

Janin

-- Editiert von Moderator am 18.05.2017 13:15

-- Thema wurde verschoben am 18.05.2017 13:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Erst einmal ganz klar: zum Drücken gehören zwei, einer der drückt und einer der drücken lässt. Und ich weiss auch nicht so genau, wo jetzt konkret die Falschaussage liegen soll. Er war gewalttätig, er hatte einen Waffenschein. Was war denn ganz konkret falsch? Dass er eine Waffe hätte?

wirdwerden

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#2
 Von 
Janin89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hast du recht...

Ich habe ja indirekt gesagt, dass er mich mit einer Waffe bedroht und wenn das Kind nicht wäre, das dann schon was schlimmeres passiert wäre.

Er hatte wirklich eine Waffe im Haus.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na dann ist doch alles klar. Du hast keine Falschaussage gemacht. Der Mann ist/war gewaltbereit. Deshalb auch der/die Polizeieinsätze. Er wurde handgreiflich. Was entsprach bei Deinen Befürchtungen nicht der Wahrheit? Problematisch wäre es, wenn Du ganz konkret von einem Waffenlager gesprochen hättest, was nicht existiert, deshalb ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden wäre. Aber, diese Voraussetzungen liegen ja nicht vor.

Der Entzug des Waffenscheines ist eine ganz andere Kiste. Da prüft das Ordnungsamt, ob derjenige zuverlässig im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist. Ist derjenige nicht zuverlässig, kann ihm der Waffenschein entzogen werden. Offensichtlich konnte er da niemanden von seiner Zuverlässigkeit überzeugen. Aber, das ist sein Problem, nicht deines. Der Entzug des Waffenscheins hat also gar nichts mit Dir zu tun.

Du hast nichts falsch gemacht, insbesondere Dich auch nicht strafbar. Sei froh, dass Du so schnell geschieden worden bist (warum eigentlich?) und fang ein neues Leben an. Lehne jeden Kontakt zum Mann ab (Du musst Dich nicht bedrohen lassen). Weis ihn vielleicht noch mal darauf hin, dass Nötigung ein Straftatbestand ist, und dass Du umgekehrt Strafanzeige erstatten würdest, wenn das so weiter gehe.

Viel Erfolg! Und berichte bitte, wie es weiter geht.

wirdwerden

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#4
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Du brauchst keine Angst haben, den eine richtige Zeugenaussage hast du ja nicht gemacht und bewaffnet ist er ja gewesen.

Also,alles gut und lass dich nicht unter Druck setzen.....

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn jemand eine Waffe in t Hand hält und damit eine gewisse Bedrohungssituation schafft, dann darf durchaus an der Eignung in Bezug auf den Waffenschein gezweifelt werden.

Sofern Sie ihm gegenüber nicht nachweislich eine Falschaussage in Bezug auf diese konkrete Situation zugegeben haben, sollte es ihm sowieso nicht möglich sein hier einen Beweis zu führen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Abgesehen davon, dass es rechtlich gesehen ohnehin keine "Falschaussage" wäre, sondern allenfalls eine falsche Verdächtigung oder das Vortäuschen einer Straftatat, ist aber auch von den letzten Dingen hier nichts erfüllt.

"Dass schon was passiert wäre, wenn das Kind..." ist keine Falschaussage, sondern lediglich eine Prognose, bei der schon rein denklogisch kein wider besseres Wissen vorliegen kann (es sei denn, man könnte in die Zukunft sehen)

Wie die anderen schon sagten: Sie haben nichts falsch gemacht und sich erst recht nicht strafbrar gemacht.

Vielmehr macht sich Ihr EX der versuchten Nötigung strafbar durch seine "Drohungen" mit der Polizei, wenn ... Sie sollten ihm mitteilen, dass Sie ihn deswegen anzeigen, wenn er nicht damit aufhört (können ja behaupten sich von einem Anwalt beraten lassen zu haben)

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