Hallo zusammen
Ich hätte eine Frage zu folgender Situation (bin aus Österreich):
Ich biege aus einer Seitenstrasse auf eine Vorrangsstrasse.
Da die Seiten an der Kreuzung links und rechts verbaut sind,
kann ich mich nur an einem Verkehrsspiegel orientieren.
Da es dunkel ist schaue ich ob ich Lichter von links oder rechts sehe,
was nicht der Fall ist.
Ich will also in die Strasse einbiegen,
und ein Radfahrer kracht mir in die Seite.
Er hat Prellungen und ev. eine Gehirnerschütterung.
Am Auto sind ein paar Bleche verbogen + Lackschaden.
Er hatte ein Blinklicht am Rad, das zwar recht schwach war, trotzdem hätte ich ihn sehen müssen.
Da mir das komisch vorgekommen ist, bin ich am nächsten Tag nochmal zu der Stelle hingefahren und hab gesehen, dass der Spiegel nicht richtig eingestellt ist.
Dh. die letzten Meter des rechten Fahrbahnrandes sind nicht mehr sichtbar.
In der Nacht ist es aber absolut unmöglich, das zu bemerken. Und ich verlasse mich eig. darauf, einen kommen Radfahrer im Spiegel zu sehen.
Nun die Frage, ist die Gemeinde für den falsch eingestellten Spiegel verantwortlich und für den Schaden an meinem Auto haftbar?
danke
Lg Mike
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Falsch ausgerichteter Verkehrsspiegel (Österreich)
1. Februar 2011
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Frage vom 1. Februar 2011 | 12:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsch ausgerichteter Verkehrsspiegel (Österreich)
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2011 | 13:57
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Ich denke auch in Österreich dient solch ein Spiegel nur zu Orientierung und nicht zum losfahren wenn augenscheinlich nichts auf dem Spiegel zu sehen ist.
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