Fallkonstrukt Zwangsversteigerung
Im Rahmen des Studiums bekamen wir eine interessante Fallkonstruktionen. Vielleicht weiss jemand eine Lösung.
Person P vermietet Firma F ein Objekt über 10 Jahre, die Miete wird vorab für die vollen 10 Jahre bezahlt.
Daneben wird F das Recht eingeräumt das Objekt jederzeit zum Preis X zu erwerben.
Nach 2 Jahren meldet P EU-Insolvenz an, so dass nur die Zwangsversteigerung nur ein Liquidationsverfahren ist.
Ersteigerer K übt nun sein Kündigungsrecht aus, welches F zurückweist und auf das bestehende Vertragsverhältnis und das Vorkaufsrecht zum Festpreis verweist.
Immobilie ist in Deutschland.
Lebensmittelpunkt von P im EU-Ausland.
Der Firmensitz von F ist ebenfalls im Ausland.
Der Vertrag ist zu marküblichen Konditionen geschlossen worden.
Hinweis: F ist es nicht mehr möglich Forderung im Insolvenzverfahren einzubringen, da die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche abgelaufen ist.
Abwandlung: F hat das Objekt weitervermietet and Privatperson X. (Verhältnis P-F gewerblicher Mietvertrag, Verhältnis F-X Privater Mietvertrag)
Meine Fragen nun:
Greift 57a ZVG überhaupt, da es ja eine reine Liquidation ist?
Welche Möglichkeiten hat F sein Recht durchzusetzen, da er ja die 10 Jahre bezahlt hat?
Was kann K tun, wenn F sich weigert auszuziehen und seine Kaufoption zieht?
Welches Gericht ist zuständig?
Wo liegt der Unterschied, wenn K Privatperson (zur Eigennutzung) oder Investor (Bank) ist?
Kann K unter den Bedingungen von der Versteigerung zurücktreten?
Ich tue mich etwas schwer in der Anwendbarkeit des deutschen Rechts in diesem Fall, obwohl für Immobilien im vertragsrecht das LugÜ klar auf Deutschland verweist, aber die EU-InsVO klar den Fokus auf das federführende Land im Insolvenzverfahren liegt.
Im Moment würde ich sagen, dass der Vertrag mit übernommen wird und K in die Röhre schaut.
von Malshandir am 03.02.2012 01:35
Status: Senior (199 Beiträge)
Userwertung:
2,4
(von 7 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Fallkonstrukt Zwangsversteigerung
Hast du schon einmal eine ZV besucht ?
Genau diese Frage nach Zuschüssen, Vorauszahlungen, etc. stellt der Richter. Nach der Verhandlung ist alles verfallen. Eigentlich schon vorher, warum sollte die ZV sonst stattfinden.
Greift 57a ZVG überhaupt, da es ja eine reine Liquidation ist?
Klar, das ist ja der Sinn der Sache.
Welche Möglichkeiten hat F sein Recht durchzusetzen, da er ja die 10 Jahre bezahlt hat?
keine
Was kann K tun, wenn F sich weigert auszuziehen und seine Kaufoption zieht?
Räumungsklage
Welches Gericht ist zuständig?
Das, in dem die Wohnung liegt.
Wo liegt der Unterschied, wenn K Privatperson (zur Eigennutzung) oder Investor (Bank) ist?
Eine Bank hääte Schiwerigkeiten, wegesn Eigenbedarfs zu kündigen.
Kann K unter den Bedingungen von der Versteigerung zurücktreten?
Nein
-----------------
""
von werner_r am 03.02.2012 12:37
Status: Unsterblich (1737 Beiträge)
Userwertung:
2,2
(von 66 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden