Fake Visa angeben illegal?

18. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
DerFrager1990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fake Visa angeben illegal?

Hallo Community,
es gibt ja viele Streamportale wie "Watchever".
Ich wollte den Service nun 30 Tage lang kostenlos testen, wie Watchever dies auch anbietet.
Allerdings fragen sie am Ende nach einer Zahlungsmöglichkeit.
Die Test-Version ist aber kostenlos!
Man muss das Abo wohl selbst kündigen weil sie es sonst weiterlaufen lassen.
Da ich bei denen aber nicht meine VISA angeben will und weiß das man sich bei der Seite -entfernt-
eine Fake-VISA Nummer generieren kann habe ich überlegt ob ich nicht die Fake VISA dort angeben soll.
Allerdings frage ich mich ob dies nicht eine Straftat ist.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mfg Ben

-- Editiert von Moderator am 18.04.2014 16:57

-- Thema wurde verschoben am 18.04.2014 16:57

-- Editiert von Moderator am 19.04.2014 17:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde sagen:

WENN du auch sofort kündigst und damit exakt 0 Schaden anrichtest, dann wird das zumindest strafrechtlich wohl kaum ein Problem sein.

WENNN du aber kostenpflichtige Dienste mit dem Vorsatz in Anspruch nimmst, nicht zahlen zu wollen, ist das eindeutig Betrug und damit eine Straftat.

Bedenke: Wenn du dich jeden Monat aufs Neue mit Fake-Daten anmeldest, könnte das genauso Betrug sein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
WENN du auch sofort kündigst und damit exakt 0 Schaden anrichtest, dann wird das zumindest strafrechtlich wohl kaum ein Problem sein.


Auch dann kann (versuchter) Betrug vorliegen. Stichwort: schadensgleiche Vermögensgefährdung

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Aber auch bei der schadensgleichen Vermögensgefährdung muss der Wille nachgewiesen werden, Betrug zu begehen bzw. nicht zahlen zu wollen. Wenn es diesen Willen nie gab, sondern wenn man wirklich nur und ausschließlich die Testphase im Sinn hat, lässt sich das wohl kaum nachweisen.

Ein Problem sehe ich in der Praxis. Damit es nicht zur von dir beschriebenen schadensgleichen Vermögensgefährdung kommt, müsste man direkt nach Abschluss kündigen. Allerdings behält sich Watchever vor, dann sofort den Zugang wieder zu sperren (siehe AGB). Egal ob die 30 Tage rum sind oder nicht. Und die sperren dann auch sofort, da war ich selbst beim Test auch schon verwundert.

Wenn man also sofort auch kündigt, kommt man meiner Meinung nach aus dieser Argumentation raus, dass es strafrechtlich relevant ist. Nur dann bringt einen das nichts, weil man wegen sofortiger Sperre nicht testen kann.

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