Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364803
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Versicherungsrecht » Fahrzeugverkauf nach Auszahlung Teilkasko...

Fahrzeugverkauf nach Auszahlung Teilkaskoschaden?

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

833 Aufrufe

Fahrzeugverkauf nach Auszahlung Teilkaskoschaden?

Hallo Forum und Fachleute,

ich hatte vor kurzem ein Wildunfallschaden.
Fahrzeugwwert lt. Gutachten ca. 6000 Euro,
Unfallschadenshöhe ca. 3300 Euro brutto.

Nun habe ich heute bei der Versicherung eine fiktive Abrechnung angefordert.
Ich weiß, dass nur der Nettobetrag minus evtl. Zuschläge ausgezahlt wird.

Da mein Fahrzeug ab kommenden Monat sowieso kein TÜV mehr hat, wollte ich den Wagen nun zugleich verkaufen. Leider habe ich irgendwo gelesen, dass man das Fahrzeug bei einer fiktiven Abrechnung noch mindestens 6 Monate fahren muss.
Stimmt das?

Darf ich mir die Summer nicht auszahlen lassen und zugleich mein Auto direkt danach verkaufen ohne repariert zu haben?
Obliegt nicht mir die Entscheitung, ob ich das Fahrzeug abstoßen möchte nach dem Unfall? Da es ein reiner Blechschaden ist und keine Auswirkung auf Fahrzeugtechnik hat, würde ich noch etwa 2500-3000 Euro für den Wagen bekommen. Sonmit liege ich ja eventuell über die vom Gutachter eingeschätzten Wert (wenn man komplett von den Bruttobeträgen ausgeht). Könnte dies ein Problem werden? Ich meine, die Versicherung würde ja keinerlei Info jemals erhalten, was ich noch für den Wagen bekomme.

-----------------
""


von go319737-76 am 21.11.2011 18:05
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 48 weitere Beiträge zum Thema "Auszahlung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Fahrzeugverkauf nach Auszahlung Teilkaskoschaden?
quote:
Darf ich mir die Summer nicht auszahlen lassen und zugleich mein Auto direkt danach verkaufen ohne repariert zu haben?
Obliegt nicht mir die Entscheitung, ob ich das Fahrzeug abstoßen möchte nach dem Unfall?

BGH sez:

http://www.unfall-recht.de/mediapool/17/179848/data/BGH230506_sechs_Monate_fiktive_Abrechnung.pdf

-----------------
"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen.
"


von Lenina Huxley am 22.11.2011 14:55
Status: Unsterblich (1001 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 26 User(n) bewertet)

>Fahrzeugverkauf nach Auszahlung Teilkaskoschaden?
quote:
BGH sez:

http://www.unfall-recht.de/mediapool/17/179848/data/BGH230506_sechs_Monate_fiktive_Abrechnung.pdf


Das muss man sich aber genau ansehen:

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachver-ständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt.

Man muss zwischen Wiederbeschaffungswert (Marktwert) und Restwert (vom GA festgestellt) unterscheiden.

Verkauft man erst nach 6 Monaten, erhält man die Reparaturkosten i.v.H.

Wird das Auto vorher verkauft, hat man den Restwert laut BGH realisiert, die Versicherung darf dann vom Wiederbeschaffungswert den Restwert abziehen, das ist dann die Obergrenze für die Reparaturkosten.

Das sah dann im BGH-Fall vereinfacht so aus:

6.000 EUR WBW
3.000 EUR Restwert
==================
3.000 EUR Obergrenze ./. 3.500 EUR Reparaturkosten

Der Versicherer muss also nur 3.000, nicht 3.500 EUR Reparaturkosten bezahlen, wenn in den ersten 6 Monaten verkauft wird.

Bedeutet am Ende: Der Verkauf ist ohne Probleme möglich, ggf. müsste man sich aber die Kürzung der Reparaturkosten gefallen lassen. Ob das ein Verlust ist, hängt davon ab, welchen Kaufpreis man erzielt.


-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 22.11.2011 16:07
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


123recht.net ist Rechtspartner von:

364803
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109947
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online