Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche vor einem Fußgänger-Gartentor geparkt, dass von dem Anwohner wohl auch als Eingang zu seinem Haus genutzt wird.
Vor dem Gartentor befindet sich ein etwa 30 cm breiter Bordstein.
Der Bordstein ist nicht gesenkt, es gibt keinerlei Parkverbotschilder bzw Parkverbotmarkierungen auf dem Boden. Auch klebt keinerlei Schild auf dem Gartentor, dass dies freizuhalten ist.
Der Anwohner hat deshalb die Polizei gerufen und diese hat eine Firma beauftragt und mein Fahrzeug um knapp 3 Meter nach vorne versetzt, damit das Tor wieder frei ist.
Nun habe ich eine schriftliche Verwarnung erhalten. "Sie behinderten (Zugang nur noch über Garage möglich) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Srgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar" § 1 Abs. 2, § 49 StVo; § 24 StVG
; 1.2 BKat
Ich frage mich nun, ob hier noch die Kosten für die Versetzung auf mich zukommen und ob hier ein Widerspruch Erfolgschancen hätte. Das Verwarnungsgeld könnte ich noch akzeptieren, jedoch würde ich die Koste der Versetzung nicht zahlen wollen, da ich in keiner Parkverbotszone geparkt habe. Wenn der Anwohner nicht möchte, dass vor seiner Gartentür geparkt wird, dann hat er doch zumindest mit einem Schild darauf aufmerksam zu machen bzw. sollte sich an die Behörden wenden.
Grüße und danke!
Fahrzeug vor Fußgänger-Gartentor versetzt - Verwarnungsgeld und Abschleppkosten?
19. August 2017
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Frage vom 19. August 2017 | 01:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug vor Fußgänger-Gartentor versetzt - Verwarnungsgeld und Abschleppkosten?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 19. August 2017 | 05:39
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
So etwas nennt sich eigentlich Rücksichtnahme, dass man beispielsweise Gartentore oder ähnliche Zugängen nicht einfach zu parkt. So habe ich es jedenfalls damals in der Fahrschule gelernt. Ich gehe mal davon aus, dass die Kosten der Versetzung noch auf Sie zukommen werden, wenn die Polizei ihnen schon eine Knolle wegen einer Behinderung verpasst. Die Erklärung steht im Text von Ihnen. Rücksichtnahme halt.
#2
Antwort vom 19. August 2017 | 07:55
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Für mich liest sich das erstmal so, als sei die Versetzung nicht gerechtfertigt. Sie haben gegen kein Verbot verstoßen, und der Zugang zum Garten war weiterhin möglich, wenn auch mit Einschränkungen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. August 2017 | 10:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatund der Zugang zum Garten war weiterhin möglich, wenn auch mit Einschränkungen. :
Wie soll man sich denn durch 30cm durchquetschen? Eventuell auch noch mit den Einkäufen ... ist ja nicht jeder ein Topmodel in Paris ...
ZitatIch frage mich nun, ob hier noch die Kosten für die Versetzung auf mich zukommen :
Davon würde ich mal ausgehen.
Zitatund ob hier ein Widerspruch Erfolgschancen hätte. :
Naja, auch 1% ist eine Chance ...
#4
Antwort vom 19. August 2017 | 14:54
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Es gab aber noch einen alternativen Weg.Zitat:Wie soll man sich denn durch 30cm durchquetschen? Eventuell auch noch mit den Einkäufen ... ist ja nicht jeder ein Topmodel in Paris ...
Stefan
#5
Antwort vom 19. August 2017 | 15:14
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatVor dem Gartentor befindet sich ein etwa 30 cm breiter Bordstein. :
Meinst Du, ein nur 30 cm breiter Gehweg, oder handelt es sich lediglich um einen Streifen?
Und Du hast Dein Auto vollständig auf der Straße geparkt?
Berry
#6
Antwort vom 19. August 2017 | 17:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatVor dem Gartentor befindet sich ein etwa 30 cm breiter Bordstein. :
Meinst Du, ein nur 30 cm breiter Gehweg, oder handelt es sich lediglich um einen Streifen?
Und Du hast Dein Auto vollständig auf der Straße geparkt?
Berry
Es ist eher ein Streifen.
Das Fahrzeug stand vollständig auf der Straße.
#7
Antwort vom 19. August 2017 | 23:26
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
ein Bild wäre nicht schlecht.
Stefan
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