Hallo, wie kann man ein Fahrzeug an einen anderen Besitzer überschreiben also so wie verkaufen nur ohne Geld. Die Eigentumsrechte übertragen? Vielen Dank für die Antworten :-)
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Fahrzeug überschreiben
7. Februar 2011
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Frage vom 7. Februar 2011 | 21:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug überschreiben
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#1
Antwort vom 7. Februar 2011 | 23:15
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 57x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. Februar 2011 | 08:26
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1000x hilfreich)
Hallo,
den Fahrzeugbrief übergeben! Der Fahrzeugbrief ist eine Urkunde, wer diese in Händen hält ist Besitzer des Fahrzeugs! Daher lassen sich Banken bei einer Fahrzeugfinanzierung den Brief aushändigen...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Februar 2011 | 11:43
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>... so wie verkaufen nur ohne Geld. <hr size=1 noshade>
Das geht ohne Probleme und ist "Verschenken", Schenkung, § 516 BGB .
Schlüssel/Auto übergeben, Schein übergeben, Brief übergeben. Schenkung vollzogen, Eigentum übergegangen.
Aber: Versicherung, Steuer, Zulassung nicht vergessen. Sonst haftet der Alteigentümer/Schenker weiter.
Formulare kann man sich leicht kostenlos ergoogeln, nicht daran stören, daß da "Verkauf" steht:
formular abmeldung kfz
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#4
Antwort vom 10. Februar 2011 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
quote:
Der Fahrzeugbrief ist eine Urkunde, wer diese in Händen hält ist Besitzer des Fahrzeugs!
Der Besitzer ist aber nicht der Eigentümer und daher nicht zum Übertrag berechtigt.
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verkörpert in der Bundesrepublik Deutschland keinerlei Eigentumsnachweis.
Deshalb steht das auch dort ausdrücklich drin: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. (Feld C.4c)
Er weist nur nach nach öffentlich-rechtlicher Verantwortung über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist.
quote:
Daher lassen sich Banken bei einer Fahrzeugfinanzierung den Brief aushändigen...
Nein, das hat einen anderen Grund.
Nach ständiger gängiger Rechtsprechung stellt er aber einen Anscheinsbeweis hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums, was einen gutgläubigen Erwerb in aller Regel ausschliest.
Im Prinzip nimmt man einen Kaufvertrag und setzt dort wo Kaufsumme und Zahlungsbedingungen stehen rein, das man das Fahrzeug mit allen Rechten und Pflichten verschenkt.
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