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Fahrzeug über Ebay verkauft-Käufer will Rückgabe

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Fahrzeug über Ebay verkauft-Käufer will Rückgabe

Hallo,

diesmal trifft es mich als Verkäufer (privat).
Folgender Sachverhalt:

Noch bevor ich bei Ebay meinen Wagen reinstellen konnte, stelle ich ein nagelndes Geräusch aus dem Motorraum fest. Unmittelbar danach führ ich in die Werkstatt um zu Erfahren was es denn sein könnte. Nach kurzer Prüfung sagte der Mechaniker zu mir, dass es sich vermutlich um die Steuerkette handelt die gespannt werden müsste. Kein großer Aufwand hieß es. Auf meine Frage hin, ob es sich um größeren Schaden handeln könnte, verneinte er dies und meinte das er sich sowas nicht vorstellen könnte. Mit gutem Gewissen stellte ich den Wagen dann bei Ebay rein und beschrieb das Problem wie erwähnt. Natürlich habe ich bereits in der Auktion jegliche Ansprüche ausgeschlossen und Besichtigung des Fahrzeug angeboten. Schließlich verkaufte ich den Wagen. Erstaunlich hierbei, der Käufer hat das Fahrzeug weder vorher Besichtigt, Probegefahren noch Fragen dazu gestellt oder detaillierte Bilder verlangt. Erst bei der Anholung begann dieser das Fahrzeug zu checken und führte eine Probefahrt durch. Als dieser dann fertig war, wollte er nun 300€ Preisnachlaß haben oder er würde von Kaufvertrag zurücktreten. Nach langem hin und her gab ich seinen Nachlaß und er unterschrieb einen Kaufvertrag in dem nochmals jegliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde. Zusätlich wurde das Problem mit der Steuerkette sowie Originaltext "Weitere Mängel am Fahrzeug sind nicht bekannt bzw. konnten nicht festgestellt werden" niedergeschrieben. Tage später bakam ich eine Mail in der er mehrere Mängel aufführte u.a. starker Ölverlust, Motorschaden, Kupplung etc. und das sich das Fahrzeug in einem sehr schlechtem Zustand befinden würde. Wohl gemerkt, diese Mängel die er beschrieb wurden von seinem KFZ-Meister festgestellt und nicht von ihm. Sein Vorschlag nun, da das Fahrzeug nicht mehr der Beschreibung entspricht, die Übernahme der Hälfte aller Kosten oder Rücknahme des Fahrzeugs. Die von ihm erwähnten Mängel sind mir nie aufgefallen und ich kann diese beim besten Willen nicht nachvollziehen. Schließlich bin ich mit dem Fahrzeug noch kurz vor dem Verkauf locker über 500km gefahren. Bin ich hier auf einen Betrüger geraten, der nun mit allen Mitteln versucht Geld einzufordern? Hat dieser überhaupt eine Chance? Konnte er überhaupt nach der Ersteigerung vom Kaufvertrag zurücktreten?

Bitte um Hilfe.


von Murkser am 27.07.2011 02:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12077 weitere Beiträge zum Thema "EBAY".


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>Fahrzeug über Ebay verkauft-Käufer will Rückgabe
Die Suchfunktion wird auf jeden Fall Hinweise geben, über die Möglichkeiten der Rückgabe bei Ebayverkäufen.

Sollten dann noch Fragen offen bleiben kann man die stellen...

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von creativs am 27.07.2011 09:31
Status: Senior (116 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fahrzeug über Ebay verkauft-Käufer will Rückgabe
Gekauft wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung. So sollte es im Kaufvertrag stehen.
Nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln sind Sie haftbar.
Aber das muß nachgewiesen werden.

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von xxsirodxx am 28.07.2011 12:58
Status: Unsterblich (1630 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Fahrzeug über Ebay verkauft-Käufer will Rückgabe
quote:
und er unterschrieb einen Kaufvertrag in dem nochmals jegliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.

Mit welchen Worten genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 28.07.2011 22:45
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Fahrzeug über Ebay verkauft-Käufer will Rückgabe
Hier der originale Wortlaut:

Das nachstehend beschriebene Fahrzeug wird unter Ausschluss jedweder Sachmängelhaftung [u][/u] verkauft. Der Ausschluss bezieht sich auch auf jede öffentliche Äußerung und Werbung seitens des Herstellers zu Eigenschaften des Fahrzeuges.
Der Ausschluss bezieht sich nicht auf zugesicherte Eigenschaften des Fahrzeuges, nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
........
Besondere Vereinbarung: ....... Nageln aus dem Motorraum hörbar .... Weitere Mängel am Fahrzeug sind nicht bekannt bzw. konnten nicht festgestellt werden.


Dieser Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben.




von Murkser am 28.07.2011 22:57
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fahrzeug über Ebay verkauft-Käufer will Rückgabe
Nun, dann würde ich mich jetzt entspannt zurücklehnen.

Das nageln wurde angegeben, weiteres war nicht bekannt.



Schlechte Grundlage für den Käufer.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 29.07.2011 01:07
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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