Fahrzeug konfisziert

8. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Anoobis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug konfisziert

Guten Tag zusammen,

vielleicht kann mir jemand zu o.g. Thema weiterhelfen.

Ich habe mein Sommerauto bei einem kleineren Autohändler gegen Entgeld überdacht abgestellt. Nun hat die Staatsanwaltschaft den guten Autohändler wegen ominöser Machenschaften hinsichtlich im Ausland gekaufter Leasingfahrzeuge in Untersuchungshaft. Ebenso wurden alle Fahrzeuge, die zu dieser Zeit in seiner Obhut waren, konfisziert. Unter anderem mein Sommerfahrzeug.
Nun hätte ich gerne mein Fahrzeug wieder. Die Staatsanwaltschaft fordert jetzt beglaubigte Kopien des Fahrzeugbriefes, Fahrzeugscheins und des Kaufvertrages ein.
Muss ich für die Kosten aufkommen? Kann ich Regress für das nicht vorhandene Fahrzeug fordern? Wenn ich nun das Fahrzeug hätte verkaufen können, kann ich den verlorenen Betrag einklagen?

Herzlichen Dank vorab für die Unterstützung


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Klar, kannst Du alles.

Wird nur mit dem eintreiben etwas problematisch wenn der Schuldner in Haft sitzt.
Und hinterher kann er eine Insolvenz betreiben und dann kann man das ganze abschreiben.



Also Dokumente beibringen und das Auto ganz schnell dort rausholen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Muss ich für die Kosten aufkommen?


Erst mal ja, das könntest du dann vom Händler als Regreß einfordern.

quote:
Kann ich Regress für das nicht vorhandene Fahrzeug fordern?


Ja, bei dem Händler.

quote:
Wenn ich nun das Fahrzeug hätte verkaufen können, kann ich den verlorenen Betrag einklagen?


Ja, bei dem Händler.

Falls du meinst, du könntest das irgendwie vom Staat bekommen, weil der StA schuld sei: keine Chance.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anoobis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Vom Händler ist wohl wenig zu erwarten. Ich werde dann wohl schnellstmöglich die Papiere hierfür zur Verfügung stellen. Eine äusserst ärgerliche Sache.

Grüße

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