Fahrzeug gekauft - Fahrzeug als gestohlen gemeldet

5. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471851-8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug gekauft - Fahrzeug als gestohlen gemeldet

Hallo,
wie ist die Rechtslage bei folgendem Fall:
Ich kaufe (Barzahlung) ein Auto aus Belgien hier in Deutschland von einem privaten Anbieter und erhalte alle originalen Dokumente (Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein, COC-Papier, u.s.w.)
Bei der Zulassung des Fahrzeug wird festgestellt, dass das Fahrzeug kurz nach dem Kauf als gestohlen gemeldet wurde.
Nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer des Fahrzeug erfahre ich, das dieser sein Fahrzeug an meinen Verkäufer zwar verkauft hat, aber es wurde mit einem gefälschten Scheck bezahlt. Als er dies bemerkte, hat er das Fahrzeug als gestohlen gemeldet.
Das Auto inkl. aller Papiere wurde nun hier in Deutschland beschlagnahmt und nun weiß ich erstmal nicht weiter.
Der Verkäufer ist mit Sicherheit ein Betrüger und hat sich auch nicht mehr gemeldet, was ist aber wenn der Verkäufer und der ehemalige Besitzer gemeinsame Sache machen bzw. sich kennen? Was sollte ich nun machen, abwarten was die Ermittlungen der Polizei ergeben?
Danke im Voraus,
M. Schneider

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb471851-8):
Nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer des Fahrzeug erfahre ich, das dieser sein Fahrzeug an meinen Verkäufer zwar verkauft hat, aber es wurde mit einem gefälschten Scheck bezahlt. Als er dies bemerkte, hat er das Fahrzeug als gestohlen gemeldet.

Damit ist es gar kein Diebstahl, sondern nur Sache zwischen Vorbesitzer und Verkäufer. Die Herausgabe des Fahrzeuges erfolgte gegen Bezahlung, das der Scheck geplatzt ist, dafür muss der Vorbesitzer sich mit den Verkäufer auseinander setzen.
Zitat (von fb471851-8):
Was sollte ich nun machen, abwarten was die Ermittlungen der Polizei ergeben?

Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen, und eben auch den Sachstand erklären, denn es wird noch ein wenig kompliziert da der Vorbesitzer vermutlich nicht dem deutschen Recht unterstellt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb471851-8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Welchen Anwalt sollte man hier zu Rate ziehen, Kaufrecht oder Verkehrsrecht?
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Kaufrecht, am besten auch Strafrecht (viele Anwälte haben je mehrere Schwerpunkte), und wenn möglich nimmst du den der zufällig auch noch internationales Recht kann (insbesondere Belgien natürlich).

Zitat:
Nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer des Fahrzeug erfahre ich, das dieser sein Fahrzeug an meinen Verkäufer zwar verkauft hat, aber es wurde mit einem gefälschten Scheck bezahlt. Als er dies bemerkte, hat er das Fahrzeug als gestohlen gemeldet.
Eine falsche Anzeige dürfte imho auch in Belgien strafbar sein. Darauf könnte ein Anwalt aufbauen und darauf drängen, die Anzeige zurückzuziehen bzw. sie auf "Scheckbetrug" abzuändern.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb471851-8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aktueller Stand in diesem Fall:
Die Staatsanwaltschaft hier in Deutschland hat entschieden das Fahrzeug vorerst freizugeben, ich bekomme aber die Fahrzeugpapiere Teil II erstmal nicht ausgehändigt. Ich kann das Fahrzeug aktuell mit Auflagen nutzen.
Mein Anwalt wartet nun auf die Entscheidung der belgischen Staatsanwaltschaft und mittlerweile habe ich vom damaligen Eigentümer (bzw. dessen Anwalt) auch ein Schreiben erhalten. Er besteht darauf, das dieses Fahrzeug noch sein Eigentum ist.
Wir haben nun eine Forderungsabwehr geschickt...

Nun meine Fragen, da jeder Briefwechsel enorme Kosten verursacht (kein Rechtsschutz) stellt sich für mich die Frage, welche Kosten ich später bei einer Entscheidung zu meinen Gunsten zurückfordern kann?!

Danke,
Martin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb471851-8):
da jeder Briefwechsel enorme Kosten verursacht

Wieso, wird der Anwalt nach Minuten bezahlt?



Zitat (von fb471851-8):
welche Kosten ich später bei einer Entscheidung zu meinen Gunsten zurückfordern kann?!

Fordern kann man alles.
Das Problem ist meist dasbekommen.
Wenn das Gegenüber kein Geld hat oder nicht als der Schuldige identifiziert wird oder niederländisches Recht das gar nicht vorsieht, dann geht man leer aus.

Sollte der Anwalt aber beantworten können.


Jedenfalls sollte man alle Belege sammeln und gut aufbewahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Batu115
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,

Würde gerne wissen , wie das ausgegangen ist .
Bitte um Rückmeldung

Mir ist das gleiche Passiert:

Ich habe ein Fahrzeug gekauft mit spanischen Original Dokumenten.
im Vorfeld habe ich mich bereits erkundigt und bei der Zulassungsstelle nachgefragt ob mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist .
Auch über Carvertical geprüft , ohne Einträge .
Die Sachbearbeiterin meinte , das alles bestens sei , das fahrzeug war ursprünglich aus Deutschland und daher sollte es kein Problem sein .
Ich habe das Fahrzeug dann im Januar angemeldet .
das Fahrzeug wurde aber am 02.03.23 in Spanien als gestohlen gemeldet , also mehr als einen Monat nach kauf und Zulassung .
bei der Zulassung lagen noch keine Einträge vor.
Nun war die Kriminalpolizei bei mir .
Hat mir den Sachverhalt erklärt und ich habe den Beamten alles wahrheitsgemäß erklärt .
Diese finden es sehr merkwürdig, dass das Fahrzeug erst mehr als einem Monat gestohlen gemeldet wird .
Ich darf das Auto fahren aber Fahrzeugbrief haben sie behalten .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mir ist das gleiche Passiert:
Offensichtlich nicht. Denn das Fahrzeug des TS wurde nicht gestohlen, deins aber (vermutlich) schon.

Leider schreibst du aber nichts über das Wesentliche (wie/wo/von wem gekauft, wie bezahlt?).
Und was ist mit den Papieren? Sind die gefälscht, oder angeblich auch (mit)gestohlen?

Zitat:
Diese finden es sehr merkwürdig, dass das Fahrzeug erst mehr als einem Monat gestohlen gemeldet wird.
Was soll daran merkwürdig sein? Man meldet es wenn man den Diebstahl bemerkt, und beispielsweise bei einem Fahrzeug welches zu einem Ferienhaus gehört merkt man das eben mitunter erst einige Zeit nach der Tat.
Ein Monat ist doch gar nichts.

Zitat:
Ich darf das Auto fahren ...
Das wundert mich etwas.
Eigentlich kann das nur bedeuten, dass die Papiere echt sind (was schon mal ein Pluspunkt wäre).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Batu115
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,


Mir wurde das Fahrzeug verkauft von demjenigen der im Brief ausgewiesen wird .
Hat mir auch sein Ausweis gezeigt , ob der wiederum gefälscht ist/war kann ich nicht beurteilen .
Habe bar gezahlt , in Deutschland in Saabrücken .

Mit wurden Original Dokumente ausgehändigt .
Die bei der Zulassungstelle haben extra nachgeprüft …
Mit zwei Schlüsseln .

Habe vorher das Fahrzeug bei der Zulassungstelle überprüfen lassen , war alles ok .

Nach einem Monat nach erfolgter Zulassung , stand dann die Kripo vor der Tür und hat mir die Sachlage erklärt .




-- Editiert von User am 12. März 2023 16:32

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hat mir auch sein Ausweis gezeigt , ob der wiederum gefälscht ist/war kann ich nicht beurteilen.
OK.
Gefälscht kann natürlich sein, ist imho aber unwahrscheinlich (der Dieb müsste sich den Ausweis ja nur für diesen einen bzw. für sehr wenige Verkäufe angefertigt haben - da gibt es sicher einfachere Möglichkeiten Autos los zu werden).
Entscheidend dürfte sein, ob der Verkäufer wirklich die Person war für die sie sich ausgegeben hat. Ein gutes Indiz dafür kann die Unterschrift auf dem Vertrag sein.

Zitat:
Mit wurden Original Dokumente ausgehändigt .
Die bei der Zulassungstelle haben extra nachgeprüft …
Mit zwei Schlüsseln .
Auch alles nicht schlecht. Aber trotzdem kann es ein Diebstahl gewesen sein (Einbruch, bei dem sowohl die Papiere als auch die Schlüssel und das Fahrzeug erbeutet wurden).

Hier hängt es nun davon ab, ob der (angebliche) Eigentümer einen Diebstahl glaubhaft machen kann. Dazu reicht die reine Behauptung sicher nicht aus.
Auch gilt es zu klären, ob es wirklich ein Diebstahl war, oder doch nur eine Unterschlagung (da wäre gutgläubiger Erwerb möglich, und hier durchaus wahrscheinlich).

Zitat:
Habe vorher das Fahrzeug bei der Zulassungstelle überprüfen lassen , war alles ok.
Ich gehe davon aus, dass das erfolgt ist, weil das Fahrzeug aus dem Ausland kam (kann man das in D zulassen etc.).
Denn eigentlich macht das fast niemand, und es erzeugt den Verdacht, dass bereits vermutet wurde, dass irgendetwas nicht koscher war. Das würde den gutgläubigen Erwerb wieder etwas einschränken (aber am Ende auch nicht viel, da ja gerade die Anfrage an die Zulassungsstelle die Zweifel ausräumen sollten, und auch haben).

Mal was zur Lektüre: LINK

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Offensichtlich nicht. Denn das Fahrzeug des TS wurde nicht gestohlen, deins aber (vermutlich) schon.

Eben.

Im übrigen gilt: eigenes Problem = eigener Beitrag


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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