Fahrzeug beschädigt

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
morcus
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug beschädigt

Hallo,
am Neujahrsmorgen kam ich zu meinem Fahrzeug und sah mein Kennzeichen auf dem Boden liegen, einen Seitenspiegel umgeklappt und einen Zettel von der Polizei unter dem Scheibenwischer. Bei genauerer Betrachtung fand ich auch einige Kratzer im Frontbereich. Nach einem Anruf bei der Polizei kam heraus, dass es Nachts eine Rangelei gab und jemand über das Fahrzeug "gefallen" sei.
Die Polizei gab mir daraufhin die Daten des Verursachers. Dieser behauptet nun von zwei unbekannten Personen gegen das Fahrzeug gestoßen wurden zu sein.
Weiterhin ergab ein Gespräch mit dem Polizeibeamten, der vor Ort war, dass es als fahrlässige Sachbeschädigung aufgenommen wurde, was keine Straftat darstellt.
Nun ist meine Frage, an wen kann ich meine Schadensersatzansprüche richten bzw. wie habe ich dabei vorzugehen? Eine Kaskoversicherung für das Fahrzeug besteht nicht.
Ich bin ziemlich unerfahren was solche Sachen angeht, deshalb würde ich mich über ein paar hilfreiche Antworten sehr freuen.
Danke schonmal im voraus.
Gruß Marcus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Auch ich sehe hier nur eine fahrlässige Sachbeschädigung, die in der Tat keine Straftat darstellt. Dieser Sachschaden wurde gemeinschaftlich durch alle Raufbolde verursacht. Somit kann der Sachschaden bei dem Dir bekannten Raufbold bzw. dessen Haftpflichtversicherung eingefordert werden. Ob das ohne Anwalt zum Erfolg führen wird ist allerdings eine andere Frage.

BTW: Diese Frage wäre im Unterforum Schadenersatz besser platziert gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
morcus
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Eine Frage habe ich da noch: Ist das ein Fall für die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht?
Gruß Marcus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Für die Privathaftpflicht. Es wurde zwar ein KFZ beschädigt, aber die Ursache für die Beschädigung steht nicht in einem Zusammenhang mit der Nutzung eines KFZ seitens der Schadensverursacher. Diese müssen ja noch nicht einmal im Besitz eines KFZ sein um den Schaden im Zuge einer Rauferei zu verursachen. Ob eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist ist natürlich eine andere Frage. Falls nicht muss man an seine Ansprüche direkt bei dem Raufbold geltend machen. Sollte dieser mittellos sein sieht es erstmal düster aus. Dann kann man nur, in der Hoffnung auf eine Besserung seiner finanziellen Verhältnisse, einen Titel erwirken, der 30 Jahre lang vollstreckbar wäre.

Da wir es hier nicht mit Verkehrsrecht zu tun haben werde ich den Admin mal bitten den Thread ins Unterforum Schadenersatz zu verschieben. Die Kollegen dort werden besser helfen können.

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>seine Ansprüche direkt bei dem Raufbold geltend machen

stellt sich die nur frage: ist es wirklich ein raufbold? er könnte auch durchaus angegriffen/überfallen worden sein, zumindest könnte er das behaupten.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Dennoch könnte er gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die genaueren Tatumstände sollten aus dem Polizeibericht ersichtlich sein.

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