Kann ein Fahrverbot rechtskräftig sein, wenn man den Bußgeldbescheid dazu nie bekommen hat und ein Brief von der Bußgeldstelle mit der Info des Vollzugs des Fahrverbots nicht unterschrieben ist??
meines Wissens muss ein Bescheid bzw. so etwas wichtiges nach Paragraf 125 und 126 BGB unterschrieben sein
Fahrverbot rechtskräftig ohne Bescheid?!?
8. Juni 2017
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Frage vom 8. Juni 2017 | 20:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot rechtskräftig ohne Bescheid?!?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2017 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatKann ein Fahrverbot rechtskräftig sein, wenn man den Bußgeldbescheid dazu nie bekommen hat und ein Brief von der Bußgeldstelle mit der Info des Vollzugs des Fahrverbots nicht unterschrieben ist?? :
Ja, kann es.
Die Behörde muss den Bescheid nur abesenden.
Zitatmeines Wissens muss ein Bescheid bzw. so etwas wichtiges nach Paragraf 125 und 126 BGB unterschrieben sein :
Nö, schlicht weil das BGB hier gar nicht zur Anwendung kommt.
#2
Antwort vom 9. Juni 2017 | 12:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Die Behörde muss den Bescheid nur abesenden.
Der Bußgeldbescheid muss zugestellt werden, damit er wirksam wird. Das Absenden reicht nicht.
Damit die Zustellung nachweisbar ist, wird dafür ja auch eine Postzustellungsurkunde verwendet.
Zitat:meines Wissens muss ein Bescheid bzw. so etwas wichtiges nach Paragraf 125 und 126 BGB unterschrieben sein
Nein, der Bußgeldbescheid und auch die Info über den Vollzug des Fahrverbotes müssen nicht unterschrieben sein.
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