Fahrtkostenpauschale bei entfernten Lebensmittelpunkt

30. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tanteflo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenpauschale bei entfernten Lebensmittelpunkt

Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage zu nachfolgendem Sachverhalt:

Person A hat seinen Hauptwohnsitz (Wohnort A) ca. 20km von seiner Arbeitsstätte entfernt.
Nun hat Person A seit etwa einem Jahr eine Beziehung zu Person B und übernachtet regelmäßig unter der Woche dort (Wohnort B).
Person A ist nicht an Wohnort B gemeldet.
Wohnort B ist ca. 60km von der Arbeitsstätte von Person A entfernt.
Darf Person A nun bei der Fahrtkostenpauschale Wohnort B angeben, da dort sein Lebensmittelpunkt ist?
Reicht als Nachweis eine Monatskarte auch wenn diese nicht eine direkte Strecke sondern ein Streckengebiet (Verbund) abdeckt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Darf Person A nun bei der Fahrtkostenpauschale Wohnort B angeben, da dort sein Lebensmittelpunkt ist?


Nein, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Person A der Nachweis gelingt, dass sein Lebensmittelpunkt sich in B befindet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13705 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

ausnahmsweise bin ich hier anderer Meinung wie hh.

Allein die Behauptung dürfte zwar nicht reichen, aber die Monatskarte ist für mich ein starkes Indiz das es wirklich so ist.

Zur Sicherheit würde ich aber weitere Beleg sammeln, insbesondere regelmäßige Dinge (klassischerweise werden immer Vereinsmitgliedschaften genannt).
Oder noch besser: Ummelden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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