Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu nachfolgendem Sachverhalt:
Person A hat seinen Hauptwohnsitz (Wohnort A) ca. 20km von seiner Arbeitsstätte entfernt.
Nun hat Person A seit etwa einem Jahr eine Beziehung zu Person B und übernachtet regelmäßig unter der Woche dort (Wohnort B).
Person A ist nicht an Wohnort B gemeldet.
Wohnort B ist ca. 60km von der Arbeitsstätte von Person A entfernt.
Darf Person A nun bei der Fahrtkostenpauschale Wohnort B angeben, da dort sein Lebensmittelpunkt ist?
Reicht als Nachweis eine Monatskarte auch wenn diese nicht eine direkte Strecke sondern ein Streckengebiet (Verbund) abdeckt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Fahrtkostenpauschale bei entfernten Lebensmittelpunkt
30. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2017 | 13:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenpauschale bei entfernten Lebensmittelpunkt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. März 2017 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Darf Person A nun bei der Fahrtkostenpauschale Wohnort B angeben, da dort sein Lebensmittelpunkt ist?
Nein, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Person A der Nachweis gelingt, dass sein Lebensmittelpunkt sich in B befindet.
#2
Antwort vom 30. März 2017 | 18:12
Von
Status: Philosoph (13705 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
ausnahmsweise bin ich hier anderer Meinung wie hh.
Allein die Behauptung dürfte zwar nicht reichen, aber die Monatskarte ist für mich ein starkes Indiz das es wirklich so ist.
Zur Sicherheit würde ich aber weitere Beleg sammeln, insbesondere regelmäßige Dinge (klassischerweise werden immer Vereinsmitgliedschaften genannt).
Oder noch besser: Ummelden.
Stefan
Und jetzt?
Schon
266.863
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten