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Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch

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Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch

Guten Tag,
wie ist die Rechtslage für die Erstattung der Fahrtkosten bei einem Vorstellungsgespräch, wenn in der Einladung ausdrücklich steht

" Bitte beachten Sie das anfallende Bewerbungskosten
von uns nicht erstattet werden "

?

Es gibt da ja den
§ 670 BGB,
und das Urteil
des 5 Senats
Bundesgerichts 5.
AZR 433/87

das Fahrtkosten erstattet werden müssen.
Nach meiner Information sind das 30 Cent pro Kilometer.

In meinem Fall hatte ich eine sogenannte Einladung von einer Firma, die einfache Wegstrecke war 700 km



Vielen Dank für die Antworten.

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"Merlin"

-- Editiert von Merlin961 am 01.08.2007 00:01:05


von Merlin961 am 31.07.2007 23:56
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
Bist Du zur Zeit beschäftigt oder arbeitslos?

Wenn man arbeitslos ist, bekommt man eine Fahrkarte vom Arbeitsamt.

Wie die rechtliche Lage ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

Wenn die Firma allerdings schon schreibt, daß Sie nichts bezahlt, lohnt es sich nicht darüber zu streiten, da Du es im Vorfeld wußtest.

Ich würde aber bei der Firma anrufen und den sagen, daß Du es Dir nicht leisten kannst, eine Fahrkarte für 250 € zu jedem Bewerbungsgespräch zu kaufen.

Die Firmen sortieren die meisten Kandidaten in einem Auswahlverfahren aus. Eingeladen werden dann nur noch eine Handvoll Leute. Da sollte es doch wohl möglich sein, die Fahrkosten zu übernehmen.


von SVielha am 01.08.2007 06:42
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
Hallo,
vor dem Vorstellungsgespräch die Übernahme der Fahrtkosten, wenn man arbeitslos ist, beantragen, Diese werden in den meisten Fällen vom Arbeitsamt bezahlt.
Wenn das Gespräch bei Dir schon gewesen ist, dann hast Du wohl keine Chance mehr. Der Einladende ist nicht verpflichtet das Fahrgeld zu erstatten, schon der Hinweis reicht, das das Fahrgeld nicht erstattet wird.


von rista am 01.08.2007 07:42
Status: Stift (48 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
nur ergänzend: du kannst, wenn der AG die Erstattung ausgeschlossen hat, die Bewerbungskosten in der nächsten Steuererklärung geltend machen.


von luigivercotti am 01.08.2007 10:34
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
Die einladende Firma muss die Fahrtkosten übernehmen, es sei denn sie hat eine Übernahme ausdrücklich eingeschränkt oder ausgeschlossen.

Da die Firma in Deinem Fall die Übernahme der Fahrtkosten ausgeschlossen hat, muss sie auch nichts bezahlen. Daran ändert auch der § 670 BGB oder das genannte Urteil des BAG nichts.


von hh am 01.08.2007 11:18
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
Vielen Dank für die Antworten,
zur Zeit bin ich auf der Stellensuche und beim Arbeitsamt gemeldet.

Das das Arbeitsamt eine gewisse Summe übernimmt wusste ich, allerdings ist diese Kostenerstattung ein großer Schwindel, da gibt es einen Höchstsatz von 130 Euro und der Rest ist dann mein Problem wie ich die Fahrt zu dem Vorstellungstermin finanziere...

in diesem einen Fall wären es reine Treibstoffkosten von ca. 300 Euro die angefallen sind.... und noch mal 40 Euro für die Übernachtung, da der Termin morgens um 9.30 Uhr war.

Ich werde das wohl in Zukunft vorher abklären müssen, bzw. mir sehr genau überlegen
ob ich solche sogenannte

" Einladungen "

wahr nehme.

Kann ja nicht Sinn und Zweck sein, bei jeden Termin 100 - 200 Euro draufzulegen.

Ist auch in meiner aktuellen Finanzlage auch nicht durchführbar...

Vielen Dank nochmal für die Antworten.

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"Merlin"

-- Editiert von Merlin961 am 01.08.2007 20:31:16


von Merlin961 am 01.08.2007 20:28
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
In welcher Entfernung lag denn das Vorstellungsgespräch? 300 Euro sind nämlich schon ein Batzen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 01.08.2007 20:54
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
Es war die Fahrtstrecke Nürnberg Flensburg
hin und zurück,
einfache Wegstrecke ca. 780 km x 2 = 1560 km

gesamt sind ca. 200 Liter Benzin ( meine alte Kiste bracht ca. 13 Liter )

x 1,40 Euro den Liter

= ca. 280 Euro nur Treibstoff ...

die Fahrzeugabnutzung usw. noch nicht mitgerechnet.

Dafür fliegen andere in den Urlaub und lassen es sich eine Woche gutgehen....



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"Merlin"


von Merlin961 am 01.08.2007 21:37
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
quote:
da gibt es einen Höchstsatz von 130 Euro

Pro Bewerbung? Oder wie? Stecke nicht in der Materie, weiß nur von Jemandem, der im Jahr 2005 mehrfach Fahrten abgerechnet hat, dass die Zahlungen pro Bewerbung weit über 250 Euro lagen.

Allerdings vorher mit dem AA abgesprochen oder beantragt oder wie auch immer.

Würde mich jetzt mal interessieren, ob und wie das jetzt ist, ob da auch schon wieder gekürzt wurde.

Obwohl es sicher viele zu unrecht *kassiert* und als zweites Einkommen angesehen haben.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"


von guest-12319.11.2008 09:24:21 am 01.08.2007 21:52
Status: Unsterblich (1623 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
die Information mit den Höchstsatz von 130 Euro ist ca. 14 Tage alt.

Das man einen Antrag vor Beginn des Termin stellen muss war mir bekannt, auf mein Nachfragen bekam ich dort diese Aussage mit den maximal 130 Euro

Ich will ja dadurch nicht Geld verdienen, nur die Kosten haben die mir effektiv entstehen, da meine finanziellen Möglichkeiten für solche Sachen wenig Spielraum lassen...

Auf meine Frage wie ich das finanzieren sollte, wurde mir gesagt, ich solle mich halt nicht so weit weg bewerben......

Da fällt mir wirklich nichts mehr dazu ein ausser Sche.... laden ....


Auf der einen Seite soll man bereit sein, seinen Wohnort ggf. zu wechseln was die einen auch noch unterschreiben lassen, auf der anderen Seite lassen die einen hängen wenn man einen Termin hat....

Das muss wohl kein normaler Mensch mit logischem Verstand verstehen..

Für mich ist so was nicht nachvollziehbar...

Armes Deutschland

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"Merlin"


von Merlin961 am 01.08.2007 22:10
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräch
Ich weiß ja nicht wie es 2005 genau war, aber die Begrenzung auf 130 Euro ist in vielen Fällen sicher ganz schön krass.

Aber wie will man die Ehrlichen von den Unehrlichen trennen.

Und in deinem Fall auch ganz schön ärgerlich!



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"


von guest-12319.11.2008 09:24:21 am 01.08.2007 22:23
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