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Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsgespräch

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Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsgespräch

Hallo zusammen!

habe eine Frage zum Thema Fahrtkostenerstattung: Zu einem Vorstellungsgespräch bin ich (einfache Strecke) 350km gefahren. Das Unternehmen will mir auch nur die einfache Strecke (abzgl. ein paar km) mit 30ct pro km erstatten.
Muss das Unternehmen mir nicht die Hin- und Rückfahrt bezahlen? Wenn ja, in welchem Paragraphen kann ich das nachlesen? §670 BGB sagt ja nur, das die Aufwendungen zu erstatten sind, aber nicht in welcher Höhe ich Fahrtkosten veranschlagen darf.

Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen?!

Schöne Grüße
Ben


von Orangedata am 22.02.2006 16:49
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsgespräch
so wie ich das sehe gehört die Rückfahrt ja auch zu den Vorstellungskosten....

und damit müsste man die auch verlangen können.


aber:
Wenn es eine billigere Möglichkeit gibt (zB Bus und bahn) dann muss meiner Meinung nach nur die billigere Möglichkeit gezahlt werden, weil alles, was teuerer ist, nicht notwenig gewesen wäre.
Bin mir aber nicht sicher.




von CForce am 22.02.2006 17:23
Status: Philosoph (670 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsgespräch
Es wäre noch mit der Bahn gegangen (allerdings ICE) und der kostet mit Hin- und Rückfahrt so kurzfristig 160,- EUR. (Termin wurde noch am selben morgen per Telefon ausgemacht).

Einen Paragraphen hast du nicht zufällig, oder?


von Orangedata am 22.02.2006 19:21
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsgespräch
Siehe -> http://www.berufszentrum.de/artikel_0904.html

MfG


von venotis am 22.02.2006 19:34
Status: Tao (9605 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsgespräch
Damit wäre die Bahnfahrt preiswerter gewesen, denn bei 2x350 km a 0,30 ct. würde die Fa. 210,-- zahlen müssen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"


von murgab123 am 24.02.2006 12:33
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