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Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht

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Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht

Hallo zusammen,

wenn ein Kläger gegen einen Beklagten in einer mündlichen Verhandlung von dem Amtsgericht ein Anerkenntnisurteil erzielt, muss der Beklagte zweifelsohne für die entstandenen Kosten aufkommen.

Der Gerichtstermin fand am Sitz des Beklagten statt, wobei der Kläger eine Anreise von über 500 km für eine einfache Strecke auf sich nehmen musste.

Im Kostenfestsetzungsantrag hat nun der Kläger Fahrtkosten von über 1.000 km x 0,25 EUR in Rechnung gestellt, zusammen also über 250 EUR.

Weiß jemand, ob die Höhe von 0,25 EUR pro gefahrenen Kilometer rechtens sind, oder zählt ein anderer Satz? Und ist es richtig, das dieser Satz nur bis 200 km gezahlt wird und darüber hinaus der Kläger selbst für die Fahrtkosten aufkommen muss?

Wie verhält es sich, wenn die beklagte Partei trotz des geringfügigen Streitwertes die mündliche Verhandlung beantragt hat, zu dem der Kläger geladen wurde. Hat der Kläger sodann die freie Wahl, ob er selbst anreist, oder muss er aufgrund der weiten Entfernung der Schadensminderungspflicht nachkommen und einen ortsansässigen Rechtsanwalt beauftragen?

Vielen Dank schon mal für weiterführende Informationen.


von CrackCharming am 07.07.2012 17:30
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 178 weitere Beiträge zum Thema "Gericht".


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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
0,25 EUR pro gefahrenen Kilometer sind korrekt (§ 91 Abs. 1 ZPO i.V.§ 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG). Kilometerbegrenzung gibt es nicht.
Ich bin mir zur Zeit nicht ganz sicher, meine aber, dass ein Beteiligter immer das Recht hat, an "seinem" Prozess auch persönlich teilzunehmen und die Reisekosten daher auch immer vom Gegner zu erstatten sind.
Dass man zur Schadensminderung einen Anwalt beauftragen muss, kann ich mir nicht vorstellen.

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von salkavalka am 08.07.2012 19:59
Status: Legende (444 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
"oder muss er aufgrund der weiten Entfernung der Schadensminderungspflicht nachkommen und einen ortsansässigen Rechtsanwalt beauftragen?"

Im Gegenteil, er hätte sogar in der Regel das Recht sich einen Anwalt an seinem Wohnort zu suchen.

-- Editiert Tiger123 am 09.07.2012 08:46


von Tiger123 am 09.07.2012 08:45
Status: Legende (405 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
salkavalka schrieb:

quote:
0,25 EUR pro gefahrenen Kilometer sind korrekt (§ 91 Abs. 1 ZPO i.V.§ 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG). Kilometerbegrenzung gibt es nicht.


Die Pauschale in Höhe von 0,25 EUR wurde mir auch von dem zuständigen Amtsgericht - der Justizobersekretärin - bestätigt.

Die Gegenseite ist jedoch der Auffassung, das lediglich bis zu 200 km eine Pauschale in Höhe von 0,21 EUR gezahlt wird, darüber hinaus muss der Kläger die Fahrtkosten selbst tragen.

Hat jemand weiterführende Informationen oder Urteile hierzu?

Besten Dank


von CrackCharming am 09.07.2012 13:32
Status: Junior (91 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
War der Termin vielleicht irgendwann vor 2005?

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von Tiger123 am 09.07.2012 14:21
Status: Legende (405 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
quote:
War der Termin vielleicht irgendwann vor 2005?

Nein, der Termin war in 2012, also erst vor wenigen Wochen.


von CrackCharming am 09.07.2012 14:29
Status: Junior (91 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
Dann ist der Gegenseit wohl nicht bekannt, dass das ZSEG (gab es vor dem JVEG) seit Juli 2004 nicht mehr gilt.
Die oben genannten Daten (0,21 EUR / 200 km) beziehen sich wohl auf § 9 ZSEG...

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von Tiger123 am 09.07.2012 14:39
Status: Legende (405 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
In der Tat beruft sich die beklagte Partei auf § 9 Abs. 1 ZSEG und lehnt die Kostenübernahme der Hin- und Rückfahrt mit dem Pkw mit über 1.000 km aus besagten Gründen ab.

Zudem wird behauptet, das lediglich 0,21 EUR/ km und das nur bis 200 gefahrenen KM zum tragen kommen.

Also sind diese Ausführungen nicht mehr gültig und die vollen gefahrenen Kilometer vom Beklagten zu tragen?


von CrackCharming am 09.07.2012 14:48
Status: Junior (91 Beiträge)
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
Das ZSEG gab es bis Juli 2004, wurde ersetzt durch das JVEG (siehe Beitrag v. salkavalka).

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von Tiger123 am 09.07.2012 14:54
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
Okay.

Besten Dank nochmals für die hilfreichen Informationen.


von CrackCharming am 09.07.2012 15:46
Status: Junior (91 Beiträge)
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