Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
von CrackCharming am 07.07.2012 17:30
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
0,25 EUR pro gefahrenen Kilometer sind korrekt (§ 91 Abs. 1 ZPO i.V.§ 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG). Kilometerbegrenzung gibt es nicht.Ich bin mir zur Zeit nicht ganz sicher, meine aber, dass ein Beteiligter immer das Recht hat, an "seinem" Prozess auch persönlich teilzunehmen und die Reisekosten daher auch immer vom Gegner zu erstatten sind.
Dass man zur Schadensminderung einen Anwalt beauftragen muss, kann ich mir nicht vorstellen.
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von salkavalka am 08.07.2012 19:59
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
von Tiger123 am 09.07.2012 08:45
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
salkavalka schrieb: quote:
0,25 EUR pro gefahrenen Kilometer sind korrekt (§ 91 Abs. 1 ZPO i.V.§ 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG). Kilometerbegrenzung gibt es nicht.
Die Pauschale in Höhe von 0,25 EUR wurde mir auch von dem zuständigen Amtsgericht - der Justizobersekretärin - bestätigt. Die Gegenseite ist jedoch der Auffassung, das lediglich bis zu 200 km eine Pauschale in Höhe von 0,21 EUR gezahlt wird, darüber hinaus muss der Kläger die Fahrtkosten selbst tragen. Hat jemand weiterführende Informationen oder Urteile hierzu?Besten Dank
von CrackCharming am 09.07.2012 13:32
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
War der Termin vielleicht irgendwann vor 2005? -----------------
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von Tiger123 am 09.07.2012 14:21
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
Dann ist der Gegenseit wohl nicht bekannt, dass das ZSEG (gab es vor dem JVEG) seit Juli 2004 nicht mehr gilt.Die oben genannten Daten (0,21 EUR / 200 km) beziehen sich wohl auf § 9 ZSEG...
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von Tiger123 am 09.07.2012 14:39
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
In der Tat beruft sich die beklagte Partei auf § 9 Abs. 1 ZSEG und lehnt die Kostenübernahme der Hin- und Rückfahrt mit dem Pkw mit über 1.000 km aus besagten Gründen ab. Zudem wird behauptet, das lediglich 0,21 EUR/ km und das nur bis 200 gefahrenen KM zum tragen kommen. Also sind diese Ausführungen nicht mehr gültig und die vollen gefahrenen Kilometer vom Beklagten zu tragen?von CrackCharming am 09.07.2012 14:48
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>Fahrtkostenerstattung als Kläger vor Gericht
Das ZSEG gab es bis Juli 2004, wurde ersetzt durch das JVEG (siehe Beitrag v. salkavalka). -----------------
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von Tiger123 am 09.07.2012 14:54
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