Hallo,
Person A befindet sich in einer Umschulungsmassnahme, welches 400km von zu Hause entfernt ist. Einmal im Monat fährt diese Person 400km nach Hause. Diese Kosten der Heimfahrt zahlt die Person zunächst aus eigener Tasche, welches aber dann von der Deutschen Rentenversicherung erstattet wird.
1.Wird in einer laufenden PI diese Erstattung vom Insolvenzverwalter einbehalten und an Gläubiger verteilt?
2.Sofern noch keine PI besteht, aber Pfändungen; unterliegen die erstatteten Heimfahrtkosten der Pfändung?
Danke.
Fahrtkostenerstattung?!
8. September 2015
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Frage vom 8. September 2015 | 14:47
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 78x hilfreich)
Fahrtkostenerstattung?!
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#1
Antwort vom 8. September 2015 | 15:05
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Da bei Sozialleistungen die §§ 850 ff. ZPO entsprechend angewendet werden, müssten derartige Fahrtkostenerstattungen nach § 850a Nr. 3 ZPO meiner Meinung nach unpfändbar sein.
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