Fahrtkosten/Entnahmen und Einlagen im Sinne §4 Abs 4a EStG

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
go465097-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 32x hilfreich)
Fahrtkosten/Entnahmen und Einlagen im Sinne §4 Abs 4a EStG

Hallo, meine Steuererklärung ist fertig - zum ersten Mal mit Elster und diesmal ohne Steuerberater. Das Programm moniert, dass meine Fahrtkosten so nicht funktionieren, weil ich noch was bei dem o.g. Punkt 122/123 eingeben soll. In der Tat hat der letzte Steuerberater dort auch Angaben gemacht, die ähnlich hoch wie die Betriebseinnahmen/ausgaben sind, aber eben nicht ganz. Was genau muss ich hier in die Felder addieren, damit alles korrekt läuft? Ganz verstehen kann ich das nicht.
Danke für eine Auskunft.

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14 Antworten
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#2
 Von 
go465097-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe zuvor in diesem Forum eine sehr ähnliche Frage gefunden und mich darauf bezogen. Offenbar ist es nun nicht im Kontext veröffentlicht worden. ich meine die Eingabefelder 122/123 in der EÜR, die namentlich in der Überschrift genannt worden sind. Vielen Dank für die freundlichen Worte. Ist das der Standard in diesem Forum?

29x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn Sie die Zeile 94 meinen, sind dort u.a. neben den Barentnahmen auch die Waren- und Nutzungsentnahmen einzutragen, so z.B. auch die private Nutzung eines betrieblichen PKW.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go465097-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 32x hilfreich)

Vielen Dank. Ja, ich meine die Zeilen 93 und 94. Reicht es aus, wenn ich in Zeile 94 den gleichen Betrag schreibe, den ich für die beruflich bedingten Fahrten mit dem eigenen PKW absetzen möchte?

Meine Steuerberaterin hat dort (93 und 94) zwei Beträge eingetragen, die ich nicht nachvollziehen kann und die mit einer Differenz von bis zu 2000 Euro den Betriebseinnahmen und Ausgaben entsprechen. Ich habe zunächst angenommen, dass hier die Differenz zwischen beiden Beträgen vielleicht identisch mit den Fahrtkosten ist, das war aber nicht der Fall.
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort. Ich weiß, es ist schwierig online.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Ohne weitere Informationen ist es unmöglich, Ihnen eine konkretere Antwort zu erteilen.
Es ist z.B. nicht bekannt, ob Sie ein privates Fahrzeug betrieblich oder ein betriebliches Fahrzeug privat nutzen.
In jedem Fall müssen dort alle Beträge, die in (Entnahmen) oder aus (Einlagen) der Privatsphäre in die betriebliche gelangen. Soweit es sich um Waren oder Nutzungen handelt, ist dort der ertragsteuerliche Wert der Entnahme bzw. Einlage einzutragen.

Der Wert in KZ 123 muss z.B. höher als KZ 147, der in KZ 122 als der aus KZ 106 und 108 zusammen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go465097-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich nutze ein privates Fahrzeug um als Freiberufler zur Arbeit zu fahren und ich habe ein Arbeitszimmer im eigenen Haus, das wir mit einer Pauschale von 1200 in der Vergangenheit angegeben haben. Bei 106 und 108 stand in der Vergangenheit kein Eintrag. Bei 147 waren meine Fahrtkosten angegeben.
Einen Zusammenhang von 122/123 und Fahrtkosten kann ich in der letzen STeuererklärung beim besten Willen nicht finden.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Fahrten mit dem Privatwagen und das Arbeitszimmer Einzahlungen in die Firma darstellen, die ich unter 123 angeben muss. Das ist dann wohl etwas anderes als letztes Jahr, aber wenn es ausreicht?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Sie werden dazu auch direkt weder in der Steuererklärung, noch im -bescheid einen Zusammenhang erkennen.

Zitat:
Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Fahrten mit dem Privatwagen und das Arbeitszimmer Einzahlungen in die Firma darstellen, die ich unter 123 angeben muss.

Ja!

Zitat:
aber wenn es ausreicht?

Hinzu kommen noch die Bareinlagen und -entnahmen. Wenn Sie z.B. Bargeld aus dem Betrieb für private Zwecke entnommen haben oder sich einen "Lohn" ausbezahlt haben oder umgekehrt etwas für den Betrieb von ihrem privaten Geld bezahlt haben.

Hinweis: Bei dem Betrag von 1.250 EUR für ein häusliches Arbeitszimmer handelt es sich nicht um eine Pauschale, sondern um einen Höchstbetrag!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go465097-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe mir nie einen "Lohn" ausgezahlt, aber als Künstlerin (knapp über der Grenze zur Umsatzsteuer) fast alles bar erledigt. Ich nehme an, das ist damit aber nicht gemeint.

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn Sie keine betriebliche Kasse haben, dann landet Ihre Gage direkt aus der betrieblichen Spähre in Ihr privates Portemonnaie und ist somit Betriebseinnahme plus Umsatzsteuer und in Höhe der Summe gleichzeitig auch Entnahme (KZ 122).

Wenn Sie ein betriebliches Konto hätten und würden davon z.B. 100 EUR für private Zwecke abheben, wäre das ebenfalls eine Entnahme. Das meinte ich mit "Lohn" auszahlen. In Anführungsstrichen, weil ein Einzelunternehmer bzw. ein Freiberufler sich keinen Lohn auszahlen kann.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go465097-64
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke. Das leuchtet mir ein. So hatte ich es eigentlich auch in der letzten Steuererklärung erwartet. Na ja, es waren noch weitere Ungereimtheiten darin.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vaneshka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich würde mich gern in den thread einklinken, da es sich um eine ähnliche Frage handelt. Ich führe ein Kleingewerbe ohne betriebliches Konto und habe meine EÜR bisher immer formlos eingereicht. Bei der diesjährigen Steuererklärung stocke ich nun am Punkt 6 der EÜR "Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG ".

Beispiel (vereinfacht):
Betriebseinnahmen 6.000
Betriebsausgaben 1.000
Gewinn 5.000

Muss ich dann bei "Entnahmen" (Z 90) einfach 5.000 Euro eingeben, wenn ich von diesen 5.000 Euro das Jahr über gelebt habe und auch meine GKV gezahlt habe? Das Geld lief, wie gesagt, ausschließlich über mein (einziges) privates Konto.

Vieln Dank!

6x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Genau genommen haben Sie 6.000 EUR entnommen und 5.000 EUR eingelegt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vaneshka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich danke Ihnen vielmals für die Antwort!
Leider verstehe ich sie jedoch nicht. Wieso habe ich 5000 Euro eingelegt? Können Sie diesen Schritt evtl etwas genauer beschreiben? Ich wäre Ihnen sehr verbunden.

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#14
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Sorry, natürlich 1.000 EUR eingelegt!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

3x Hilfreiche Antwort

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