Fahrtkosten von Kleingewerbe absetzbar bei Lohnsteuer von Hauptjob

7. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb427656-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten von Kleingewerbe absetzbar bei Lohnsteuer von Hauptjob

Hallo, ich arbeite Vollzeit als Angestellte und zahle da Lohnsteuer. Nebenberuflich habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, da ich als Honorarlehrkraft Nachhilfe erteile. Dabei bleiben durchschnittlich bei 200-300€ monatlich. Ich habe jedoch Fahrwege von 70km pro Strecke, die ich mit dem Nahverkehr zurück lege. Hierfür habe ich eine Zeitkarte. Bisher habe ich die Fahrtkosten immer mit 0,30€/km abgesetzt. Ich zahle geschätzt knapp 5000€ Lohnsteuer. 37 Wochen (Die Tätigkeit wurde im Februar begonnen und 11 Wochen Ferien) x 5 Tage x 30km x 0,30€= 1665€ Fahrtkosten für den Vollzeitjob. Zu den Nachhilfestunden fahre ich durchschnittlich 3x die Woche 70km (genaue Auflistung vorhanden). Kann ich dann diese ebenfalls mit der Pauschale von 0,30€ berechnen auch wenn für die Nachhilfe nicht noch extra Lohsteuer gezahlt wurde?
Danke im Voraus für jegliche Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

30 Cent pro Km können Sie nicht einsetzen da Sie nicht mit eigenem Pkw fahren. Sie können jedoch den Jahrespreis Ihrer Fahrtkarte als Betriebsausgaben geltend machen, wenn die Fahrten zu den Nachhilfestunden insgesamt mindestens den Wert der Jahreskarte betragen. Berechnung: Der Preis des Einzeltickets zu den Nachhilfestunden* Zahl der Fahrten pro Jahr. Wenn dieser Betrag höher als der Preis die Jahreskarte ist, können Sie dann Ihre Jahreskarte komplett als Betriebsausgaben im Rahmen Ihrer Unternehmertätigkeit geltend machen.

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