Fahrtkosten nachweispflichtig?

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Fahrtkosten nachweispflichtig?

Derzeit befinde ich mich in der Einstiegsoffensive des Jobcenters. Ich habe zu zwecken der Einstiegsoffensive im letzten Monat Fahrtkosten für den Bus erstattet bekommen. Das Monatsticket habe ich natürlich dann weggeschmissen. Und jetzt? Sollte ich es einreichen? Mir hat keiner was gesagt dazu? Ich hab das schriftlich beantragt und das Geld bekommen ohne das jemand mit mir das Rückgesprochen hat..

Gruß

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von flotz am 09.02.2010 13:32
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>Fahrtkosten nachweispflichtig?
hast du ein bescheid über die höhe der fahrtkosten bekommen? steht da drin, fahrkarten aufheben?

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von D.H. am 09.02.2010 14:10
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>Fahrtkosten nachweispflichtig?
Nein. Ich bin seit Anfang Januar in der "EO". Ich habe mir einen Fahrschein gekauft dieser kostet ca. 45 € für den Monat. Nach ablauf hab ich des Ticket entsorgt. Was sollte ich auch damit. Zuerst hieß es ich bekomme keine Fahrtkosten. Deswegen weg damit! Dann habe ich mich erkundigt und habe herausgefunden das ich doch anrecht habe. Ich habe meinen Fallmanager einen Antrag geschrieben mit § auf die ich mich bezogen habe. Ich hatte kein Gespräch mit ihm noch ist irgendwas inform von einen Brief von seiner Seite gekommen. Am Wochenende stellte ich fest das ich für Fahrtkosten eine Erstattung von ca. 90 € bekommen habe.

Aber ich kann garnicht nachweisen das ich wirklich ein Ticket hatte?!

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von flotz am 09.02.2010 14:52
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>Fahrtkosten nachweispflichtig?
@flotz:

Wenn Du die Fahrtkostenerstattung ohne einen Nachweis der tatsächlichen Kosten erhalten hast, dann dürfte es sich hierbei um eine Pauschale handeln. M.E. kann ein Nachweis auch nicht rückwirkend verlangt werden. Dennoch solltest Du vorsichtshalber die nächste Fahrkarte aufbewahren.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 09.02.2010 18:48
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>Fahrtkosten nachweispflichtig?
okay des werde ich dann halt tun. Vielen Dank schonmal.

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von flotz am 10.02.2010 13:07
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