Fahrtkosten Bewerbungsgespräch
Vor fünf Wochen folgte ich der Einladung zu einem Bewerbungsgespräch in einer Stadt, die zum damaligen Zeitpunkt gut 300km von meinem Wohnsitz entfernt lag. Ich hatte mich dort beworben, weil mein Lebenspartner dort bereits lebte und ich auch gerne dorthin umziehen wollte.
Nachdem das Gespräch nicht sehr positiv verlaufen war und ich eine Absage erhalten habe, schickte ich dem Arbeitgeber eine Email mit der Bitte um Erstattung meiner Fahrtkosten.
Vier Wochen später brachte ich diese Forderung telefonisch und mit einer weiteren Mail in Erinnerung.
Nun fordert mich der AG auf 1. eine Rechnung zu stellen und 2. zu belegen, dass die Fahrt tatsächlich von A nach B stattgefunden hat und nicht nur von B nach B (er wusste von meiner privaten Absicht dorthin umzuziehen und den Umständen).
Tatsächlich bin ich an diesem Tag extra zu diesem Gespräch dorthin gefahren und war nicht ohnehin schon in der Stadt.
Da er die Übernahme der Fahrtkosten in seiner Einladung nicht ausgeschlossen hat, ist er ja wohl zur Erstattung verpflichtet. Aber bin ich denn nun tatsächlich in der Beweispflicht, was die Fahrt anbelangt? Wie soll ich nun auf seine Forderung reagieren?
Schöne Grüße!
Chriss.y
von chriss.y am 25.04.2007 20:34
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>Fahrtkosten Bewerbungsgespräch
Es ist - wie meine Vorrednerin bereits äußert - üblich, eine Rechnung zu stellen, da ansonsten eine Verbuchung der Kosten für die Firma nicht möglich wäre.
Eine entsprechende Angabe, wie die Reisekosten berechnet werden, ist auch normal, z. B. mit dem Auto: x km x y Euro =
Bei Bus oder Bahn reicht die Fahrkarte.
von murgab123 am 26.04.2007 11:37
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