Hallo,angenommen Arbeitnehmer AN bewirbt sich bei dem Unternehmen U für einen Nebenjob. U lädt den AN daraufhin zu einem Bewerbungsgespräch ein und übernimmt die Fahrtkosten. Nun möchte U einen Arbeitsvertrag mit AN schließen, allerdings ist AN nach Einblick in die Vertragsbedingungen nicht mehr an dem Job interessiert. Muss AN die angefallenen Fahrtkosten erstatten?DANKE!
Naja Tatsache ist, dass der AG(U) die Fahrtkosten(Aufwendungen) für das Vorstellungsgespräch tragen muss, wenn er dieses nicht ausschließt.Es ist also ein ganz normaler Vorgang!Mich würde nur interessieren, ob sich an dieser Tatsache etwas ändert, wenn der AN ein Vertragsangebot des AG ausschlägt?!
... ein bewerbungsgespräch ist doch keine einbahnstraße! beide seiten können zu dem schluss kommen, dass es passt, oder auch eben nicht. gleichwohl bleibt der AG an seine zusage gebunden. nur frage ich mich: ist in dem bewerbungsgespräch einfach so geplaudert worden, dass erst die schriftlichen vertragsbedingungen so abschreckend erscheinen?