Fahrtenbuch für Dienstwagen

4. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
whiskey
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrtenbuch für Dienstwagen

Hallo
mein Mann hat einen Dienstwagen, der mit 1% Listenpries und 0,03% versteuert wird. Private Nutzung etc. inklusive. Dies wird alles auf sein Bruttogehalt draufgeschlagen. Vom Nettogehalt geht die eigentliche Leasingrate ab. Nun haben wir diese Leasingrate bei der Einkommenssteuererklärung angebracht. Der Wagen wird zu 95% dienstlich gefahren. Dies wird uns aber nicht anerkannt, da mein Mann kein Fahrtenbuch geführt hat. Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)

hey-ich wollte auch erst keins führen,hab es dann doch gemacht und zwar manchmal auch nachträglich eingetragen..ist auch für`s finanzamt sinnvoll..;o)

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#2
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Da gibt es nur eine Alternative: entweder die 1 % Regelung hinnehmen, oder ein Fahrtenbuch führen (sinnvoll, wenn wenig Privatfahrten anfallen). Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Voraussetzung für die Versteuerung der tatsächlichen Nutzung ist die Führung eines Fahrtenbuches. Ohne Fahrtenbuch ist nur die Pauschalversteuerung mit 1% + 0,03% möglich.

Dein Mann sollte sich daher wenigstens für die Zukunft die Mühe machen, ein Fahrtenbuch zu führen.

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