Hallo,
ich habe eine Frage zum Kindergeld. Ich habe ein duales Studium angefangen, dh ich arbeite in den Semesterferien in Frankfurt und studiere die restliche Zeit in Wiesbaden. Ich habe vorher 250km entfernt bei meinen Eltern gewohnt. Nun habe ich eine WG in Wiesbaden bezogen.
Ich würde mit meinem Ausbildungsgehalt kein Kindergeld mehr bekommen. Nun hatte ich mir eigentlich überlegt eine Entgeltumwandlung zu machen, aber eine Kollegin, welche das gleiche macht, hat mir erzählt, dass ihr Vater ihr folgendes empfohlen hat:
Sie kommt aus MeckPom, hat dort auch bei ihren Eltern gewohnt und ist aufgrund der Ausbildung nach Wiesbaden gezogen. Hat in Meckpomm aber ihren Zweitwohnsitz angemeldet. Nun soll es wohl so sein, dass sie zwei Heimfahrten im Monat hat, welche sie steuerlich absetzen kann über die Pendlerpauschale und dies ohne irgendwelche Nachweise zu benötigen. Dies dann als Werbungskosten oder ähnliches gehandhabt wird.
Ich habe jetzt ne Weile gegoogled aber leider nichts zu diesem Thema gefunden. Gibt es sowas? Wie sind da die Richtlinien? Unter welchen Umständen kann man das in Anspruch nehmen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Wallace673
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Fahrten zum Zweitwohnsitz ohne Nachweis absetzen?
27. September 2009
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Frage vom 27. September 2009 | 09:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrten zum Zweitwohnsitz ohne Nachweis absetzen?
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#1
Antwort vom 27. September 2009 | 09:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Man kann unter bestimmten Umständen tatsächlich durchgeführte Fahrten absetzen. Wer hier Fahrten absetzt, die er gar nicht gemacht hat, begeht Steuerhinterziehung.
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