Fahrten zum Nebenwohnsitz absetzen

15. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
atoemchen1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrten zum Nebenwohnsitz absetzen

Hallo,

ist es möglich Fahrten von meinem Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz (Heimat) bei der Steuer geltend zu machen?
Am Hauptwohnsitz arbeite ich,
am Nebenwohnsitz sind Familie, Freunde usw.

Vielen Dank

-- Editier von atoemchen1 am 15.08.2016 12:07

-- Editiert von Moderator am 15.08.2016 13:43

-- Thema wurde verschoben am 15.08.2016 13:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Und am Nebenwohnsitz wird Miete gezahlt? Sonst ist das nämlich keine doppelte Haushaltsführung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
atoemchen1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe dort eine Wohnung, die ich unentgeltlich nutzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Dann wird es nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
atoemchen1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

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