Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nachversteuern?

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.02.2010 17:44:49
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nachversteuern?

Hallo Leute,
fahre einen Dienstwagen meines Arbeitgeber und versteuere diesen nach der 1% regelung plus 0,03% für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Seit 15 Jahren schon fahre ich (und einige andere Kollegen auch) zweimal in der Woche zu einem Schwesterbetrieb, der 70km entfernt liegt.

Nur wurde bei einer Lohnsteuerprüfung 2006-2008 meines Arbeitgeber bemängelt, dass dies eine zweite Arbeitstätte sei und dementsprechend vom Arbeitgeber auch so zu versteuern mit zusätzlich 0,02% d. Anschaffungswertes für die zweimal wöchentlich gefahrene Strecke zu dem zweiten Betrieb. Mein Arbeitgeber stellte sich auf den Standpunkt, dies seien Dienstreisen.

Merkwürdigerweise hat sich da wohl jetzt eine "Lösung" ergeben, mein AG teilte mir dazu Folgendes mit: die FA-Prüfer hätten akzeptiert, dass nur eine Fahrt pro Woche zum Schwesterbetrieb stattfinde, diese müsse aber für die Vergangenheit und Zukunft als Fahrt zur zweiten Arbeitsstätte in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Daraus ergäben sich für mich folgende Konsequenzen:
1. Die LSt-Prüfer machen eine Kontrollmitteilung und ich muss diese Fahrten für 2006-2008 nachversteuern (der AG deutete an, dies ersetzen zu wollen).
2. Ich muss von nun an an dem zweiten Tag jeder Woche, an denen ich zum Schwesterbetrieb fahre, vorher in dem Stammbetrieb "mich sehen lassen" und nach Dienstende ebenfalls dort vorbei, damit die zweite Fahrt wöchentlich eine Dienstfahrt bleibt. Dies ist durch Zeugen (???) und ggf. eine Stempeluhr zu belegen.

Was mich an der Sache neben dem Aufwand der Nachversteuerung und zusätzlicher Fahrerei stutzig macht ist, dass hier bei Punkt 2. nur einige wenige Kollegen mit mir betroffen sind. Bei anderen (mit ähnlichen Anfahrtswegen) ist es offenbar nicht notwendig, diesen Umstand zu betreiben???

Zum zweiten wundert mich, warum ich (bzw. jeder betroffene Mitarbeiter) diese Sache in seiner eigenen ESt-Erklärung nachversteuern soll??? Im Grunde handelt es sich doch um eine LSt-Prüfung und einen Fehler/Versäumnis des AGs und dieser hätte dann auch die daruas entstehenden Folgen und Konsequenzen zu tragen!?

Wie seht ihr die Situation?

Gruss

webhunt



-- Editiert von webhunt am 08.01.2009 12:17

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