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Fahrscheinmanipulation

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Fahrscheinmanipulation

Hallo,
ich habe mir einen Fahrschein gekauft diesen dann mit Kleber bestrichen und den Stempel anschließend abgewischt um die Karte erneut zu benutzen. Beim erneuten Benutz wurde ich erwischt. Ich zahlte dann natürlich schnell meine verdiente Strafe in Höhe von 60 Euro.Leider versäumte ich eine persönliche Entschuldigung bei der Bahn. Nun nach 3 Monaten erhielt ich ein Schreiben welches mir, korrekter Weise, den Tatbestand der Fahrscheinmanipulation vorwirft.Ich bin nicht vorbestraft und kann nachweisen das ich 4 Jahre ein Firmenticket hatte.
Nun zu meinem Problem:
Ich fliege in 17 Tagen für 2 Jahre nach südamerika.Ich habe mir ein one way ticket gekauft und wollte mit dem Rucksack durch den Kontinent reisen.Aber jetzt habe ich Angst das ich meinen Flug verstreichen lassen muß, da ich zu den Anhörungen gehen muß. Was erwartet mich denn nun? Gibt es für solche Fälle Schnellverfahren? Muß ich überhaupt im Land sein? Hilfe hilfe hilfe.


von Bachurin am 12.10.2006 18:36
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Fahrscheinmanipulation
zu der Verhörung per der Polizei müssen Sie gar nicht erscheinen, Sie müssen nichtmal absagen

Außerdem dürfen Sie durchaus ausreisen, solange nichts anderes entschieden wird - und wenn Sie weg sind, dann sind Sie weg

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."


von CForce am 12.10.2006 22:02
Status: Philosoph (670 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Fahrscheinmanipulation
Das ist schon richtig.

Trotzdem sollten Sie sich um die Angelegenheit kümmern. Vielleicht läßt sich ja noch eine Einstellung gegen eine geldbuße oder so arrangieren.

Denn auch kleine Verfahren werden nicht vergessen, wenn der Täter nicht mehr auffindbar ist. das kann im Extremfall sogar zu einem Haftbefehl führen. Und das ist bestimmt kein netter Empfang am Flughafen, wenn man grade von einer 2jährigen Reise zurückkommt.




von justice005 am 12.10.2006 22:40
Status: Tao (9463 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)


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