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Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?

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Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?

Hallo Zusammen,

Ich gestalte mein Fall fiktiv.

Eines Morgens steigt Person A im Bus ein um auf dem Weg zur Arbeit gelangen, die Strecke dauert für Person A ca 15 Minuten.

Nun steigt an der nächsten Haltestelle eine ca. 16 Jährige ein und Dratscht mit dem Busfahrer und zu A wurde gesagt das es die Nichte (In diesem Fall C genannt) von Inhaber des Busunternehmens ist. Nun Plötzlich hört Person A das der Busfahrer (In diesem Fall B genannt) zu C das sie die Fahrausweise prüfen soll, und C geht als erstes auf A zu und sagt: "Guten Morgen, Würden Sie mir bitte Ihren Fahrausweis vorzeigen ?!".
Person A sagt: "Ich weiss von einem anderen Busfahrer, dass Sie die Nichte vom Chef dieser Firma sind. Ich glaube nicht das Sie so was dürfen!".
Person C Widerspricht: "Ich bin vom Busfahrer beauftragt worden die Fahrscheine zu kontrollieren, also ich bitte Sie jetzt mir Ihren Fahrausweis vorzuzeigen!"
Nach mehrmaligen Diskussionen hat C sich anders Überlegt und geht weiter. Auch einige andere Fahrgäste haben sich geweigert ihre Fahrscheine an C vorzuzeigen.
Kurz davor als Person A aussteigen wollte, kommt von Person B mit gehobener und barscher Stimme: "MOMENT, HIER GEBLIEBEN!".
Person A blieb ganz erschrocken stehen und drehte sich zur B um und Fragt: "Was wollen Sie von mir! Haben Sie ein Problem?".
Person B sagt: "Ich habe gehört das Sie mitbekommen, das dieses Mädel die ich ihr dazu Beauftragt habe die Fahrausweise zu Kontrollieren, die Nichte vom mein Chef ist. Um eins mal klar zu stellen, wenn die sagt das Sie ihren Fahrausweis vorzeigen sollen, dann haben Sie dies zu tun! Ist das Klar?".
Person A: "Um ein mal klar zu stellen! Allein im Bus zeige meinen Ausweis nur den Busfahrer und den Kontrolleur vor und nicht jeden Hinz und Kunz! Schönen Tag noch!".
Dann steigt Person A aus, und war angespannt was alles vorher so Passiert ist.

Meine Frage:
Welche Personengruppen sind allein im einem Bus dazu Berechtigt die Fahrausweise zu kontrollieren?:

1. Busfahrer. (*)
2. Fahrscheinkontrolleure. (*)
3. Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte von Mitarbeiter des Busunternehmens.
4. Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte von Inhaber des Busunternehmens od. dessen Geschäftsführers.
5. Alle Mitarbeiter des Busunternehmens (nicht nur Busfahrer, Fahrscheinkontrolleure etc..).
6. Sicherheitsdienste (Securitys) (**)


Uns wie sieht es bei Bahnunternehmen aus?:

1. Zugführer. (**)
2. Fahrscheinkontrolleure. (*)
3. Schaffner bzw. Zugbegleiter. (*)
4. Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte von Mitarbeiter des Bahnunternehmens.
5. Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte von Inhaber des Bahnunternehmens od. dessen Geschäftsführers.
6. Sicherheitsdienste (Securitys). (**)
7. Alle Mitarbeiter des Bahnunternehmens (nicht nur Kontrolleure und Schaffner etc..).

Diese Zwei Punkte sind aus meine Erfahrungen herrausgekommen.
* = Diese Personen dürfen grundsätzlich die Fahrausweise kontrollieren und in manche Städte oder in manche Regionen verkaufen sie selber Fahrausweise.
** = Diese Personen dürfen im Einzelfall oder in mache Städte oder Regionen ist es so geregelt.

Danke im Voraus für die Interesante Infos



von Skayritarai am 14.01.2008 13:36
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Im Prinzip darf jeder kontrollieren, der damit beauftragt wurde. So ein Auftrag kann aber nach meiner Kenntnis nicht durch einen Busfahrer ausgesprochen werden.


von hh am 14.01.2008 16:44
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Zwecks Datenschutz würde ich allein im Bus nur den Busfahrer oder den Kontrolleur meinen Fahrausweis vorzeigen. Und in der Bahn nur den Schaffner bzw. Zugbegleiter, den Fahrscheinkontrolleur und die Bahnsicherheitsleute.

Aber nicht jeden Hanz und Franz!

Warum? Denn auf mache Monatskarten oder sogar in Jahreskarten sind zum Teil Personen bezogene Daten (wie Strasse, Hausnummer, Wohnort etc..) draufgedruckt die laut BDSG unter Datenschutz stehen.


von Skayritarai am 14.01.2008 17:20
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Im Übrigen hat jeder Fahrgast das Recht, einen Dienstausweis vorgelegt zu bekommen.
Niche C hatte ganz sicher keinen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 14.01.2008 19:37
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Normalerweise kann sich das aus den beförderungsbedingungen ergeben, normalerweise hat doch ein Kontroleur einen ausweis den er vorzeigt, das macht sogar nichtuniformierte Polizei (Zivilstreife). Alles andere ist schwachsinn.


von Andreas.Hauser am 14.01.2008 21:55
Status: Unsterblich (1263 Beiträge)
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Ich habe auch herumgefragt und es gab auch Meinungsverschedenheiten.

Der eine sagt es darf jeder Kontrollieren selbst verwandte, Verschwägerte und Freunde des Busunternehmen-Inhabers.

Der andere sagt es darf allein in einem Linienbus nur der Busfahrer, der Kontrolleur oder Leute von einer Security-Firma.

Ich selber würde meine Fahrausweis nur dem Busfahrer und nur dijenigen die einen Dienstausweis haben, und zwar aus guten Grund.


von Skayritarai am 15.01.2008 17:54
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 15.01.2008 18:46
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Hallo,

zu solchen Kontrollen ist nur ein so genannter *berechtigter* Personenkreis befugt.
Kraft ihres Amtes Busfahrer, Fahrscheinkontrolleure mit Ausweis, Zugbegleiter.

Alle anderen Personen nur mit schriftlichem Nachweis (Ausweis) und der gleichen. Die so genannten (Schwarzen Sheriffs > Sicherheitskräfte) nur mit Vollmachtsnachweis. Minderjährige schon von Haus aus nicht.

Wenden Sie sich einfach an den ÖPNV >> (Öffentlicher Personen-Nah-Verkehrsverband). Danach sind Sie auf der sicheren Seite.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"


von Commodore am 16.01.2008 04:35
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Und eine Nachfrage bei dem Chef des Unternehmens, warum jetzt Minderjährige dazu eingesetzt werden, Fahrscheine zu kontrollieren, schadet auch nichts, falls sie mit dem Busfahrer öfter fahren müssen/angewiesen sind.
Ob das nun die Nichte von irgendjemanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. Besorgen Sie sich die Beförderungsbedingungen - falls da steht, jeder muss mitgenommen werden, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist - nicht das Herr Busfahrer-ich habe die-Macht - ihnen zukünftig den Zutritt verwehrt.

-- Editiert von sika0304 am 16.01.2008 09:33:53


von sika0304 am 16.01.2008 09:31
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Kontrollieren darf nur der vom Unternehmen hierzu Bevollmächtigte.

Diese Bevollmächtigung muss der Kontrolleur entweder konkret nachweisen oder die Bevollmächtigung sich aus den Transport/Tarifbedingungen ergeben.

Ich bezweifele aber, dass der Busfahrer ermächtigt ist Unterbevollmächtigte zu ernennen.


von Stefan 5 am 17.01.2008 15:15
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>Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Hallo zusammen,

Sorry das ich wieder den Thread wieder Ausgrabe.

Ich habe mal beim Verkehrsverbund nachgefragt und die sagen, dass allein im Bus nur der Kontrolleur mit Dienstausweis und der Busfahrer die Fahrausweise kontrollieren dürfen.

Zur gleichen Zeit hat mein Kumpel beim Busunternehmen gefragt, dabei hat er den Inhaber bzw. den Chef persönlich gesprochen.
Dieser Chef meint, das alle seine Mitarbeiter ohne Dienstausweis und auch selbst seine Familienangehörigen im Bus kontrollieren dürfen.

Nun an welcher Aussage muss ich danach richten?:
A - Dem Busunternehmer
B - Dem Verkehrsverbund


von Skayritarai am 25.02.2008 11:19
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