Fahrräder im Hof!

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)
Fahrräder im Hof!

Wir habe 13 Mieter im Haus 6 davon haben Fahrräder und die stehen im Hof. Jetzt hat meine Mutter enschieden den Hof Privat zu nutzen für ihre zwecke? Darf sie das? Laut vertrag haben wir keine sonder vereinbarung.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Du stellst jetzt in recht kurzer zeitlicher Abfolge immer wieder Fragen zum Mietrecht. Alleine die Häufigkeit lässt mich vermuten, dass sich für euch der Beitritt zu einer Vermietervereinigung wie Haus&Grund lohnen könnte. Die beraten ihre Mitglieder bei allen Fragen zum Mietrecht.

Unabhängig davon: Deine Mutte alleine darf gar nichts beschließen. Die ganze Erbengemeinschaft muss einverstanden sein. Ob die Mieter ein Recht auf die Abstellung der Fahrräder im Hof haben, kommt auf die Mietverträge an (und damit meine ich das rechtliche Konstrukt und nicht das Schriftstück). Da müsste man also im Detail prüfen, was genau im Schriftstück steht und was sonst noch so vereinbart wurde. Wenn zum Beispiel Nebenkosten für diesen Hof anfallen und diese auf die Mieter umgelegt werden, dann wäre auch das ein Anhaltspunkt (wenngleich natürlich kein eindeutiger Beweis).

Auf einem anderen Blatt steht, ob das Vorgehen sinnvoll ist. Wenn es keine Abstellmöglichkeiten im Hof mehr gibt, werden zumindest einige Fahrräder durch das Gebäude getragen werden. Verschmutzungen in den Fluren werden in aller Regel die Folge sein. Und nur selten gelingt der Nachweis, welcher der Bewohner dafür verantwortlich war. Von daher sollte man sich überlegen, wie man sich die Situation nach der Nutzungsveränderung des Hofes vorstellt.

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#2
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok ich weiss was zu tun ist jetzt.

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#3
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Ok ich weiss was zu tun ist jetzt.[/

Ich bin beim Haus und Grund seit jahren. Ich denke hier bekomme ich mehr antworten. Und ich denke für so einen fall gibt es auch Dieses Forum. Wenn es zu viel sein sollte dann möchte ich mich abmelden und dann müsste ich eine andere Plattform suchen sag mir nur bescheid was ich zu tun habe und dann werde ich es auch machen

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Ich bin beim Haus und Grund seit jahren. Ich denke hier bekomme ich mehr antworten.

Wenn es dir um die Zahl der Antworten geht, magst du sicher richtig liegen. Bei H&G wirst du aber mit Sicherheit belastbare Antworten bekommen, mit denen du deine Probleme lösen kannst.

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#5
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok hab verstanden.

Ich wollte nur auch die merheit hören usw.
Aber bei der H&G bin ich auch gut aufgehoben.

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Bei H&G wirst du aber mit Sicherheit belastbare Antworten bekommen, mit denen du deine Probleme lösen kannst.

Das kann ich ganz und gar nicht unterschreiben.
Bei uns kannst du die Auskünfte von H&G genauso in die Tonne treten wie die von Mieterbund Mieterverein und Konsorten.

Ansonsten wie cauchy schon sagte:
1) Praktische Folgeprobleme der beabsichtigten Änderung bedenken
2) man kann den Mietern nicht einfach etwas wegnehmen, auf das sie einen Anspruch haben - ob das hier vorliegt wäre in jedem Einzelfall zu prüfen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Zitat (von Liane46):
Bei H&G wirst du aber mit Sicherheit belastbare Antworten bekommen, mit denen du deine Probleme lösen kannst.


Das kann ich ganz und gar nicht unterschreiben.
Bei uns kannst du die Auskünfte von H&G genauso in die Tonne treten wie die von Mieterbund Mieterverein und Konsorten.


Dem kann ich nur zustimmen, ich habe selten so viel Blödsinn gelesen wie bei Schreiben von H&G ... na ja, mit Ausnahme derer vom Mieterverein, dies hat mich vor Jahren veranlasst Anwälte mit ins Boot zu holen. Hat sich amortisiert.

Zitat (von Lolle):
2) man kann den Mietern nicht einfach etwas wegnehmen, auf das sie einen Anspruch haben - ob das hier vorliegt wäre in jedem Einzelfall zu prüfen


So ist es, wenn den Mietern per MV die Hofnutzung zugesichert wurde, dann wird es schwierig hier etwas zu ändern.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Ich bin beim Haus und Grund seit jahren. Ich denke hier bekomme ich mehr antworten. Und ich denke für so einen fall gibt es auch Dieses Forum. Wenn es zu viel sein sollte dann möchte ich mich abmelden und dann müsste ich eine andere Plattform suchen sag mir nur bescheid was ich zu tun habe und dann werde ich es auch machen
Entschuldige, wenn das falsch herübergekommen ist. Die Fragen sind durchaus relevant und es geht um unterschiedliche Dinge. Es ist kein Problem, hier mehrere Fragen zu stellen. Ich wollte nur darauf hinaus, dass bei der Menge an Problemen eine kompetente Rechtsberatung sinnvoll sein könnte. Wenn ihr eh Mitglied bei Haus&Grund seid, dann bekommst du von denen zumindest eine Rechtsberatung. Ob kompetent, daran scheiden sich dann die Geister.

Zitat (von AltesHaus):
So ist es, wenn den Mietern per MV die Hofnutzung zugesichert wurde, dann wird es schwierig hier etwas zu ändern.
Genau der Punkt ist hier aber offenbar nicht klar. Ich hatte "Laut vertrag haben wir keine sonder vereinbarung." so interpretiert, dass im schriftlichen Mietvertrag keine explizite Regelung zum Hof vorhanden ist. Und dann wird's halt wieder so eine unklare Sachlage, ob die Nutzung des Hofes nun mitvermietet wurde oder nicht. Aber dazu könnte sich der Teilnehmer ja nochmal äußern.

Im übrigen ist neben der etwas unklaren Rechtslage die Situation nach Nutzungsänderung des Hofes das Hauptproblem. Wenn ein Abstellen der Fahrräder vorm Haus nicht möglich oder sinnvoll ist (Diebstahlsgefahr z.B.), dann wäre das Verbot der Hofnutzung für die Mieter recht folgenreich. Man sollte also mit einer gewissen Gegenwehr rechnen.

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