Fahrradunfall-brauche ich ein Anwalt?

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Maria Dugra
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall-brauche ich ein Anwalt?

Ich fuhr an einem Radweg an einer Hauptstrasse in die gegen Richtung mit normaler Geschwindigkeit. Als ich mich dem Kreuzungsbereich mit einer Kleinstraße näherte verringerte ich die Geschwindigkeit um den Kreuzungsbereich einzusehen. Dabei sah ich, dass sich ein Fahrzeug von links näherte und mir die Vorfahrt zu nehmen drohte. Ein Blickkontakt mit der Fahrzeuglenkerin war mir nicht möglich, da sie nicht in meine Richtung schaute, mich also gar nicht sah. Trotz sofortiger Notbremsung war es mir nicht mehr möglich, den Zusammenprall zu vermeiden. Ich stürzte auf die Motorhaube während mein Fahrrad halb unter dem Auto zu liegen kam. Die Fahrerin ist dann ausgestiegen und ich konnte mich wieder aufrecht stellen. Ganz besorgt fragte sie mich ob es mir gut geht und entschuldigte sich mehrmals weil sie mich überhaupt nicht gesehen hatte. Ich meinte wir sollten besser die Polizei holen um den Unfall zu regeln, aber sie bestand darauf die Polizei nicht zu involvieren, sie meinte das sei nicht nötig und sie würde sich selbstverständlich verantwortlich machen.
Letztendlich sind wir so verblieben dass Sie alles übernimmt, gab mir Ihre Daten (Name, Anschrift, Telefon) und ich schrieb mir Ihr Nummernschild auf.
Obwohl die Fahrzeugführerin mit mir die Kontakt Daten tauschte, hörte ich trotz meiner Anrufe bei ihr nichts mehr von ihr. Meine Verletzungen/Prellungen wurden von dem Arzt festgestellt (siehe Kopie des Attests). Das Fahrrad ist nicht mehr Fahrbar und meine Schmerzen haben mindestens 10 Tage angehalten.
Zehn Tage nach dem Unfall habe ich die Fahrerin bei der Polizei Angezeigt und die Versicherung direkt über die Zentralversicherungsstelle kontaktiert.
Ich habe für die Versicherung der Fahrerin schon alles ausgefüllt und die Polizei bearbeitet den Fall. Sollte ich mir einen Anwalt holen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ich fuhr an einem Radweg an einer Hauptstrasse in die gegen Richtung mit normaler Geschwindigkeit



Warum sollte die Autofahrerin für etwas zahlen, für das sie nicht verantwortlich ist? Sie musste nicht damit rechnen, dass gegen die Straßenverkehrsordnung verstossen wird und ein Radfahrer verkehrswidrig gegen die falsche Richtung fährt.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
Sollte ich mir einen Anwalt holen?

Ich würde erstmal abwarten was sich ergibt...

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Es gibt wenige Fahrradfahrer, die Fahrrad fahren können.
Hier ein extremes, aber ständig vorkommender Fall.

Oberlandesgericht Koblenz
Radfahrer verursacht Kollision mit LKW und wird schwer verletzt

Grob verkehrswidrig und riskant gefahren: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Ein Radfahrer, der grob verkehrswidrig und extrem riskant bei roter Ampel vom Gehweg auf die Straße fährt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den LKW-Fahrer, der beim Anfahren des LKW mit dem Radfahrer kollidiert. Dies hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz kürzlich entschieden (Beschluss vom 28. April 2011, Az: 12 U 500/10 ).
Der Radfahrer war bei der Kollision in Worms im Oktober 2005 unter den LKW geraten und schwer verletzt worden. Der LKW-Fahrer wollte rechts abbiegen und musste in der Kurve wegen einer grünen Fußgängerampel anhalten. Als die Fußgängerampel wieder rot war, setzte der LKW-Fahrer den Abbiegevorgang fort und kollidierte mit dem Radfahrer, der zwischenzeitlich auf die Straße gefahren war. Der Verletzte und seine gesetzliche Unfallversicherung sahen ein Verschulden des LKW-Fahrers und nahmen daher diesen sowie dessen Versicherung auf Ersatz der Krankenkosten in Höhe eines Betrages von ca. 80.000,-- Euro und auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 250.000,-- Euro in Anspruch.

Das Landgericht wies die Klage nach Vernehmung von Zeugen und Einholung eines Sachverständigengutachtens mit der Begründung ab, der Radfahrer habe den Unfall mit derart gravierenden Verkehrsverstößen alleine verschuldet, dass eine Haftung des LKW-Fahrers ausscheide. Insbesondere sei der Radfahrer verbotener Weise vom Gehweg auf die Straße gefahren, habe dabei keinerlei Vorsicht walten lassen und auch die rote Ampel missachtet.

Der Senat hat das landgerichtliche Urteil bestätigt und betont, der Kläger habe sich grob verkehrswidrig verhalten. Er sei extrem riskant gefahren, als er außerhalb der Fußgängerfurt versucht habe, in einer Hakenbewegung noch vor dem LKW die Straße zu überqueren. Er habe nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, da dieser nur für Fußgänger zugelassen sei. Gerade deshalb hätte er bei dem Auffahren von dem Gehweg auf die Straße äußerste Vorsicht walten lassen müssen. Stattdessen sei er auf die Straße gefahren, als die Ampel wieder rot gezeigt habe und daher mit einem Anfahren des LKW zu rechnen gewesen sei.

Ein Fehlverhalten des LKW-Fahrers könne dagegen nicht erkannt werden. Dieser habe insbesondere nicht damit rechnen können, dass ein Radfahrer vor der Fußgängerfurt die Fahrbahn überquere, obwohl die Ampel für die Fußgänger rot zeige. Aufgrund der gravierenden Verkehrsverstöße des Klägers scheide daher eine Haftung des LKW-Fahrers ganz aus.




Mittlerweile ist man als Fußgänger sicherer auf der Fahrbahn aufgehoben, als auf dem Gehweg. :sad:

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Das was meri geschrieben hat ist vollkommen richtig und bedarf keiner Ergänzung. Wenn Maria das auch so bei der Polizei angegeben hat würde ich trotzdem erstmal abwarten, anstatt die Pferde verrückt zu machen...

Die von procoralan diagnostizierte Ignoranz sehe ich auch und zwar genau hier:

quote:
Dabei sah ich, dass sich ein Fahrzeug von links näherte und mir die Vorfahrt zu nehmen drohte

Aber trotzdem weitergefahren. Wie die Blondine die die Bananenschale sieht und sich denkt. "Mist, gleich rutsche ich aus"

quote:
Ich glaube es läuft einiges verkehrt bei den Radfahrern.

Und bei den Autofahrern erst... :-)

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
ein Radfahrer verkehrswidrig gegen die falsche Richtung fährt.
Sorry, aber wo steht denn, dass es unzuläßig war?
Und selbst wenn, trägt die Autofahrerin eventuell trotzdem eine Mitschuld (je nachdem, ob sie beispielsweise auch mit Fußgängern rechnen musste - Fußwege sind ja oft direkt neben den Radwegen). Wir hatten doch erst vor kurzem zwei ähnliche Fälle hier im Forum (übrigens seltsam, dass manches hier immer gehäuft auftritt, da könnten auch mal Fakes dabei sein;-).

quote:
Letztendlich sind wir so verblieben dass Sie alles übernimmt,
Wenn das nicht mal ein Schuldeingeständnis war. Und nur deshalb hat der TE keine weiteren Beweise gesichert bzw. nicht die Polizei gerufen. Nur beweisen wird sich das wohl nicht lassen.

quote:
Zehn Tage nach dem Unfall habe ich die Fahrerin bei der Polizei Angezeigt
Das ist nun wieder Unsinn, welche Straftat soll denn hier vorliegen?
Und soll es die Vorfahrtmißachtung sein?

Zudem, was soll das bringen? Bei mir damit jedenfalls jegliche kulante Regelung ausgeschlossen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
quote:
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Zehn Tage nach dem Unfall habe ich die Fahrerin bei der Polizei Angezeigt

Das ist nun wieder Unsinn, welche Straftat soll denn hier vorliegen?
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Wieso sollte das Unsinn sein?

Fahrlässige Körperverletzung dürfte schon vorliegen.
Ich verbitte mir solche sinnentstellten Teilzitate.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)




quote:<hr size=1 noshade>Ich fuhr an einem Radweg an einer Hauptstrasse in die gegen Richtung <hr size=1 noshade>


Wörtlich genommen fuhr der TE nicht auf einem Radweg, sondern an diesem entlang, wobei nicht feststeht, ob er hierzu den Gehweg oder die linke Straßenseite benutzte.

AG Halle (Saale)
Entscheidungsdatum: 17.02.2011
Aktenzeichen: 93 C 2236/10
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 254 BGB , § 2 Abs 4 StVO
Verkehrsunfall: Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Radfahrers wegen Verstoß gegen § 2 Abs. 4 StVO .

Orientierungssatz
Ein Fahrradfahrer behält zwar sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen, wenn er den linken von zwei Radwegen benutzt, der nicht nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist. Wegen seines Verstoßes gegen § 2 Abs. 4 StVO muss er sich aber gemäß § 254 BGB ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er mit einem abbiegenden oder kreuzenden PKW zusammenstößt.



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#10
 Von 
fb474863-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von meri):

Warum sollte die Autofahrerin für etwas zahlen, für das sie nicht verantwortlich ist? Sie musste nicht damit rechnen, dass gegen die Straßenverkehrsordnung verstossen wird und ein Radfahrer verkehrswidrig gegen die falsche Richtung fährt.

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Das ist totaler Mumpitz.

Der Autofahrer lernt bereits in der Fahrschule, dass er an Kreuzungen in beide Richtungen zu schauen und sich abzusichern hat. Es hätte genauso gut ein Fußgänger sein können, der gegen die Fahrtrichtung gelaufen ist.

Das Verkehrsrecht sieht hier zwar einige Paragraphen vor, aber hier besteht wieder das Problem, dass ein Fahrradfahrer keine Fahrschule absolvieren muss, um ein Fahrrad führen zu dürfen. Woher soll der Radfahrer wissen, dass ein generelles Rechtsfahrgebot in Deutschland gilt? Sowas bekommen nur Führer eines Kraftfahrzeuges oder Motorrades gelehrt.

Gerichte entscheiden generell für den Radfahrer, er bekommt jedoch eine Teilschuld, wenn er gegen die Fahrtrichtung gefahren ist. Dies bedeutet: Wenn der Radfahrer den Autofahrer auf Schmerzensgeld verklagt, kann dies die letztendliche Summe mindern. Ebenfalls wird die Summe gemindert, wenn der Radfahrer keinen Helm , wobei es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, dies könnte man also auch noch anfechten. Zudem kann nicht zu 100% bewiesen werden, ob ein Helm nun wirklich vor Verletzungen geschützt hätte. Hier ist die erhöhte Gefahr von Genickbrüchen durch Radhelme durchaus denkbar.

Bei Prellungen oder Schürfwunden brauchst du dir jedoch keine Gedanken über Schmerzensgeld machen, da hier generell keins gibt. Erst ab einer Platzwunde steht dir Schmerzensgeld zu (max. 2500€) -> Siehe Gerichtsurteile.

-- Editiert von fb474863-67 am 19.09.2017 10:12

-- Editiert von fb474863-67 am 19.09.2017 10:13

-- Editiert von fb474863-67 am 19.09.2017 10:14

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ein Fahrradfahrer behält sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen auch dann, wenn er verbotswidrig den linken von zwei vorhandenen Radwegen nutzt. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 4. August 2017 entschieden (9 U 173/16 ).

Ergebnis: 1/3 Mitverschulden - auch wenn ich nichts alles gelesen habe, entspricht das doch im Prinzip der Schilderung, oder?

//abgesehen davon ist der TE abgetaucht und der Kram aus 2011 :augenroll:



-- Editiert von Lazyboy am 19.09.2017 10:57

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