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Fahrradunfall: beschleunigtes Verfahren,und jetzt?

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Fahrradunfall: beschleunigtes Verfahren,und jetzt?

Gestern hatte ich meinen ersten Unfall mit einem Auto.

Ich fuhr als Radfahrer auf einem Radweg, vor mir biegt ein Auto rechts ab, nimmt mir die Vorfahrt und ich fahre in das Auto seitlich rein. Ich war total schockiert, der Fahrer auch. Ich hab mich auch den Boden gesetzt und eigentlich nix mehr mitgekriegt. Fahrrad ist etwas kaputt und ich hatte Schmerzen in der Leiste.

Polizei kam, wir beide haben dem beschleunigten Verfahren zugestimmt, Sie zahlt eine Strafe in Höhe von 85€ und ich sehe von einer Anzeige wegen Körperverletzung ab, hätte aber noch Zivilrechtliche Möglichkeiten gegen den Autofahrer vorzugehen. Dann kam ein Krankenwagen, die haben mich dann ins Krankenhaus gefahren, wegen der Leiste.
Zum Glück ist da nix gebrochen oder so, tut halt weh. Dann hab ich noch eine kleine Schürfwunde an der Oberschenkelinnenseite und blaue Flecken. Heute habe ich Kopf- und Nackenschmerzen. Deswegen werde ich morgen Vormittag nochmal zu meinem Hausarzt gehen.

Mein Fahrrad hab ich mittlerweile im Polizeirevier wieder abgeholt und zum Händler für einen Kostenvoranschlag gebracht. Aber was muss oder kann ich denn jetzt machen? Ich will auf jeden Fall mein Fahrrad bezahlt bekommen!



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von Yourdaniel am 30.06.2011 18:01
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>Fahrradunfall: beschleunigtes Verfahren,und jetzt?
quote:
Polizei kam, wir beide haben dem beschleunigten Verfahren zugestimmt, Sie zahlt eine Strafe in Höhe von 85€ und ich sehe von einer Anzeige wegen Körperverletzung ab,

Das stimmt si nicht-
Die Polizei kann vor Ort nur Verwarngelder (bis 35 EUR) sofort einziehen, alles darüberhinaus, muß mit einen Bußgeldbescheid beigetrieben werden.
Die Beamten schreiben also eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, über das Bußgeld entscheidet die Bußgeldstelle und nicht die Polizei.
Dann wären die Beamten verpflichtet gesesen, gegen den PKW fahrer ein Verfahren wehen fahrlässiger Körperverletzung einzuleiten, auch wenn du das nicht möchtest, einstellen, kann das Verfahren nur ein STaatsanwalt.
Hier ist einiges durcheinander.

quote:
Aber was muss oder kann ich denn jetzt machen?

Deine Forderungen, bei der zuständigen Kfz- Haftpflichtversicherung anmelden.

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von andreas124 am 30.06.2011 18:13
Status: Unsterblich (1278 Beiträge)
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>Fahrradunfall: beschleunigtes Verfahren,und jetzt?
quote:
Die Beamten schreiben also eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, über das Bußgeld entscheidet die Bußgeldstelle und nicht die Polizei.
Dann wären die Beamten verpflichtet gesesen, gegen den PKW fahrer ein Verfahren wehen fahrlässiger Körperverletzung einzuleiten, auch wenn du das nicht möchtest, einstellen, kann das Verfahren nur ein STaatsanwalt.


So war das glaube ich auch, ich hab das alles nicht so ganz mitbekommen, ich war schockiert von dem Unfall und hab an einer Laterne gesessen. Aber irgendwas haben die mir erzählt wegen beschleunigtem Verfahren...ich verzichte auf irgendetwas und der Autofahrer erkennt seine Schuld direkt an. Ich hab auch keinen Durchschlag, da lag ich schon im Krankenwagen, als der Beamte mit diesem Zettel zum Unterschreiben kam.

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von Yourdaniel am 30.06.2011 18:29
Status: Junior (63 Beiträge)
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>Fahrradunfall: beschleunigtes Verfahren,und jetzt?
Hi,

verzichten können Sie auf einen StrafANTRAG. Der ist aber nicht Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Insofern bedeutet der Verzicht nur, daß Sie als Opfer keinen Wert auf eine Strafverfolgung legen. Möglicherweise legt aber die Staatsanwaltschaft Wert darauf - das hat dann aber schon nichts mehr mit Ihnen zu tun. Strafanzeige wird automatisch durch die Polizei erstattet und die Staatsanwaltschaft entscheidet dann über die Einstellung oder Anklageerhebung in dem Verfahren. Für Ihre Schadenersatzansprüche ist eine Strafverfolgung nicht notwendig, insofern haben Sie nichts falsch gemacht.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 01.07.2011 17:20
Status: Tao (8913 Beiträge)
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>Fahrradunfall: beschleunigtes Verfahren,und jetzt?
Und nun sitze ich auf den Kosten für den Krankenwagen. Ich bin PV mit einem Studententarif, in dem Fahrten zur "ambulanten Behandlung" nicht abgegolten sind.

Meine Krankenkasse zahlt also nicht die Fahrt. Ich hätte mich nun an die gegnerische KFZ-Versicherung gewandt. Ich hoffe, das wäre das richtige.

Gruß von Daniel

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von Yourdaniel am 01.09.2011 10:28
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>Fahrradunfall: beschleunigtes Verfahren,und jetzt?
Du wirst in Vorlage treten, also die Rechnung bezahlen müssen. Die Erstattung des Rechnungsbetrages kannst Du dann von der gegnerischen KFZ-Haftpflicht einfordern.

Sollte es sich um einen Wegeunfall handeln, der durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist kannst Du den Rettungsdienst auch an den entsprechenden Versicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) verweisen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."


von Freudenfeuer am 01.09.2011 19:10
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>Fahrradunfall: beschleunigtes Verfahren,und jetzt?
Gilt das dann auch für die Untersuchungskosten, dass ich diese bei der Haftplicht einreichen soll, oder nur für den Rettungswagen?



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von Yourdaniel am 01.09.2011 20:10
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