Fahrradunfall, wie ist die Lage?

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Vegan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall, wie ist die Lage?

Hallo,

ich hatte vor wenigen Wochen einen Unfall. Diesen möchte ich hier Schildern, da die Straßenführung, Beschilderung und Situation unklar ist. Ich wollte erst ein mal hier nachfragen, eventuell könnt ihr mir ja auch den richtigen Ansprechpartner verraten, der mir die Straßensituation in diesem Fall erklären kann.

Vorab ein Bild von Googlemaps, der den Unfallort und den Fahrradweg kurz aufzeigt.




Ich schildere jetzt mal den Vorfall.
Dort wo ich mein Fahrrad geparkt habe, bin ich auch losgefahren, auf dem Fahrradweg sehe ich zwei Pfeile, in beide Richtungen zeigend.
Also fahre ich den Fahrradweg weiter und gehe nicht über die Ampel und von dort weiter auf die "richtige" Seite um dann dort den Fahrradweg zu benutzen. Den Zugang zum anderen Fahrradweg habe ich auch erst über Google Maps gesehen.
Ich bin bereits zwei mal so gefahren, wie jetzt der Unfall passiert ist. Nach der Abbiegung benutze ich immer den Übergang über die kleine Insel auf der Straße um dann auf die andere Straßenseite zu gelangen.

Ich fahre drei Meter weiter und sehe ein Schild, der den Weg als Fahrradweg wie auch Fußgängerweg kennzeichnet.
Ich beschleunige also leicht, und fahre den Fahrradweg weiter, bis ich aus 20m Entfernung einen weißen PKW sehe, der aus der Abbiegung, der Geiststraße kommt, stehen bleibt, mich aus der Ferne sieht und noch ein mal schnell Gas gibt um vor mir noch nach links die Straße hoch abbiegt.
Ich fahre nur noch mit Schrittgeschwindigkeit, weil er nun mal knapp vor mir abgebogen ist und weitere Autos nicht gut sichtbar sind aufgrund des Baumes.
Etwa 5 Meter vor dem Übergang auf die Straße sehe ich dann einen anderen PKW ankommen, immer noch mit Schrittgeschwindigkeit fahre ich Richtung Übergang, die Fahrerin bremst ab, mit Blick nach links gerichtet, bin davon ausgegangen, dass sie nicht einfach weiter fährt ohne stehen zu bleiben bzw. sich davon zu vergewissern, dass von rechts nichts kommt. Also trete ich in die Pedale und sehe und höre wie die Fahrerin Gas gibt, während ich mit meinem Fahrrad Frontal vor ihrem Auto stand. Der Blick der Fahrerin von links nach geradeaus schauend, ohne nach Rechts geschaut zu haben. Sie schiebt mich einen Meter und bremst dann. Wahrscheinlich musste sie erst mal realisieren, was gerade passiert ist.
Sie steigt aus, motzt mich an, ich würde den falschen Fahrradweg benutzen. Ich sage, der Fahrradweg ist beidseitig benutzbar und sie nur Nein! Dann kam nicht mehr wirklich viel und sie fährt weiter.
Ich bin weder vom Fahrrad gefallen, noch sonst was, sie hat mich einfach nur geschoben.
Konnte dann mit dem Fahrrad nicht weiter fahren, weil die Bremsblöcke gesperrt haben. Bin dann auf den Parkplatz direkt daneben und versucht zu reparieren.
Nach fünf Minuten kam sie dann wieder völlig aufgebracht, ich wollte gerade die Polizei rufen etc. sie war völlig aufgebracht wahrscheinlich aus Schreck und sagte nur ob etwas an meinem Fahrrad kaputt ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Bremsblöcke nur neu fixieren muss. An ihrem Auto war anscheinend nur ein Kratzer auf der Blende der Scheinwerfer.
Habe ihr dann meine Adresse gegeben, falls noch etwas ist weil sie sehr aufgebracht war und ich wollte sie irgendwie beruhigen.
Mir ist dann später nach der Verabschiedung aufgefallen, dass die Felgen des Fahrrads kaputt sind, da ist ne Acht drin, vorne sehr stark, hinten leicht verzogen.
Eine Woche später war sie dann an meiner WG und meine Mitbewohnder haben ihr meine Telefonnummer gegeben.

Am Auto, vor allem an der Schürze sind Kratzer und ich solle es bezahlen. Sie hätte keine Mitschuld etc. ich wäre ja so schnell angerast gekommen und sie hätte mich gar nicht sehen können.

Ich habe ihr dann gesagt, das ich gerne bereit bin den Schaden zu bezahlen, sie jedoch auch bitte den Schaden an meinem Fahrrad bezahlen soll.
Da sie deutlich stärker motorisiert ist und immer eine Mitschuld trägt.

Ich weiß jetzt nicht ganz was ich machen soll, mich interessiert vor allem wie das jetzt konkret mit der Straßenlage aussieht.
Es ist wirklich nicht übersichtlich.
Kann ich damit zur Polizei gehen und denen die Lage schildern? Oder weisen die mich direkt ab? Die Polizei haben wir halt nicht gerufen, direkt nach dem Unfall.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1. Bilder aus google-Maps sind urheberrechtlich geschützt, du solltest also das Bild tunlichst entfernen.
2. Ich muss gestehen, dass ich deine Schilderung des Unfallhergangs nicht verstanden habe.

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#2
 Von 
Vegan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Google sagt hierzu

"Solange Sie sich an unsere Nutzungsbedingungen halten und die richtigen Namensnennungen verwenden, dürfen Sie unsere Karten und Bilder generell verwenden. Wir freuen uns, wenn Google Maps, Google Earth und Street View kreativ eingesetzt werden."

Aber danke, dass du probiert hast mir zu helfen.

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich wüsste nicht, was Du da jetzt bei der Polizei willst, wenn dann würde ich zum Anwalt gehen.
Ich denke, die Dame ist schon ein klein wenig mitschuld. Aber ich sehe die Hauptschuld bei Dir, jedenfalls gibts es Urteile, nach denen Dir ein ein erhebliches Mitverschulden zugesprochen würde, da ja auf der anderen Straßenseite ein Radweg vorhanden war. Außerdem hast Du, wenn ich Deine Schilderung richtig verstanden habe, ja gesehen, dass die Dame eben nicht anhielt, sondern nur langsamer fuhr und nach links schaute, und hast trotzdem Gas gegeben mit Deinem Rad.
Ich würde versuchen, mich irgendwie so mit ihr zu einigen. Denn eine erhebliche Mitschuld hast Du - und mit Anwalt wird alles dann vermutlich noch teurer, da der ja auch bezahlt werden muss.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
und höre wie die Fahrerin Gas gibt, während ich mit meinem Fahrrad Frontal vor ihrem Auto stand.

Soll das bedeuten, das die Fahrerin nicht nach vorne geschaut hat, aber nach vorne gefahren ist?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:und höre wie die Fahrerin Gas gibt, während ich mit meinem Fahrrad Frontal vor ihrem Auto stand.
Soll das bedeuten, das die Fahrerin nicht nach vorne geschaut hat, aber nach vorne gefahren ist?


Was sollen solche Antworten? Zum einen steht da klar von der TE, dass sie in die Pedale trat - also sicherlich nicht vor dem Auto "stand". Zum zweiten steht im nächsten Satz, dass die Fahrerin sehr wohl nach vorn schaute, nur nicht nach rechts, von wo die TE angebraust kam. Und eben keineswegs vor dem Auto stand und einfach umgefahren wurde.

-- Editiert von Yogi1 am 26.05.2016 22:15

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

1. Das war eine Frage und keine Antwort.
2. Versuch es doch einfach mal mit lesen - eventuell ganz langsam?

Zitat:
und höre wie die Fahrerin Gas gibt, während ich mit meinem Fahrrad Frontal vor ihrem Auto stand.



Die Schilderungen sind unklar und widersprüchlich, keine vernünftige Basis für eine Diskussion...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Das stimmt allerdings.
Dann schreib das doch direkt so.

Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass jemand in die Pedale tritt, um dann direkt vor einem Auto zum stehen zu kommen, welches einen dann umfährt. Aber Du hast Recht, die Schilderung ist wirklich sehr ungenau und eigentlich kann man daraus nichts erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Es wird entscheidend darauf ankommen, ob der Radweg an der Unfallstelle wirklich in beide Richtungen freigegeben ist.
Von daher wäre die Beschilderung bei "2" wirklich interessant.

Zitat:
Kann ich damit zur Polizei gehen und denen die Lage schildern? Oder weisen die mich direkt ab? Die Polizei haben wir halt nicht gerufen, direkt nach dem Unfall.

Die Polizei kümmert sich nicht um Schadensersatz.

Wenn der Radweg tatsächlich in beide Richtungen freigegeben ist (unbedingt prüfen!), dann sehe ich die Alleinschuld beim Auto und würde einen Anwalt kontaktieren, der sich um deine Rechte kümmert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Vorab:
Die Autofahrerin trägt die Hauptschuld.
Die Vorfahrt muss man für die gesamte Fahrbahn gewähren, dass gilt für die Fahrstreifen in BEIDE Richtungen,
sowie Rad- & Fußwege.

Wenn ein Fußgänger dort über die Straße gegangen wäre, hätte dieser wohl unterm Auto gelegen, weil Madame zu faul war in beide Richtungen zu schauen, bevor Sie weiterfährt.
Wenn der Radweg für beide Richtungen freigegeben ist, trägt die Autofahrerin hier auch die alleinige Schuld.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Einmal verständlich ohne viel drumherum die Fakten aufs Papier bringen. Dann an die eigene Privathaftpflicht zur Prüfung der Ansprüche der Unfallgegnerin und an die KFZ-Haftpflicht der Halterin zur Geltendmachung des Schadensersatzes am Fahrrad senden.



-- Editiert von Retels am 27.05.2016 13:28

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