Fahrradreparatur plötzlich viel teurer

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cridi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrradreparatur plötzlich viel teurer

Hallo,

erstmal weiß ich nicht, ob dies das richtige Forum ist, ansonsten bitte Thread verschieben.

Ich habe gestern mein Fahrrad zur Reparatur gegeben, Licht, Rad und Schlauch neu machen. Auf der Rechnung steht 54 Euro. Jetzt bekam ich eine SMS, die Kosten machen plötzlich 120 Euro! Ich wurde beim Gespräch weder darüber aufgeklärt, dass noch weitere Kosten auf mich zukommen, noch wurde erwähnt, welche Kosten noch auf mich zukommen, wie hoch diese sind und mir wurde auch keine Auswahl gegeben, ob ich dies möchte, oder ob ich etwas andere möchte.
Auf der Rechnung steht jedeglich der Betrag von 54 Euro und hinter jeder Zeile noch "zzgl. Materialkosten".
Es mag ja sein, dass neben der Arbeitstätigkeit noch weitere Kosten auf mich zukommen, aber die müssen mich doch VORHER darüber aufklären, welche Kosten wie hoch etc. und nicht einfach Sachen ins Fahrrad einbauen, worüber ich nicht vorher zugestimmt hatte.

Kann ich da was machen? Ich möchte nur die 54 Euro bezahlen und mein Fahrrad mitnehmen. Für mich sind das versteckte Kosten. Ich habe keine Willenserklärung abgegeben, dass ich weitere Kosten als 54 Euro bezahlen möchte und wie gesagt wurde ich auch nicht darüber deutlich aufgeklärt.

MFG
Stefan

-- Editiert von Moderator am 10.08.2017 17:19

-- Thema wurde verschoben am 10.08.2017 17:19

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

:forum:


Zitat (von Cridi):
Auf der Rechnung steht jedeglich der Betrag von 54 Euro und hinter jeder Zeile noch "zzgl. Materialkosten".

Wenn im Kostenvoranschlag lediglich die Arbeitszeit berechnet wurde (54 Euro) und mehrfach ein deutlicher Hinweis "zuzüglich Material" enthalten ist, sehe ich keine versteckten Kosten. Ein neuer Schlauch, ein neuer Reifen und eine neue Lampe / Dynamo / was_auch_immer summieren sich schnell zu einer Gesamtsumme von 120 Euro. Warum solltest Du diese nicht zahlen müssen?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Auf der Rechnung steht 54 Euro.


Hier handelt es sich sicherlich nicht um eine Rechnung.
Bevor eine Arbeitsleistung nicht erbracht wurde kann auch selten eine Rechnung erstellt werden.
Daher bitte nochmal prüfen was für ein Schriftstück Du dort in den Händen hältst. Ein Angebot? Einen Kostenvoranschlag?

Wahrscheinlich hast Du auch einen Reparaturauftrag unterschrieben. Was genau hast Du beauftragt?
Welchen weiteren Bedingungen hast Du hier zugestimmt?

Das Du nur die 54 € bezahlst ist eher unrealisitisch schließlich hast Du selbst erkannt, dass es sich hier nur um die reine Arbeitsleistung handelt und Materialkosten wie ein neues Rad, ein neuer Schlauch oder ein neues Licht separat berechnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cridi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

das mag ja alles sein, aber ist der Verkäufer nicht in der pflicht, mir mitzuteilen WELCHE Kosten auf diese 53 Euro noch draufkommen? Reicht da wirklich der Hinweis " zzgl. Materialkosten" ohne vorab mir mitzuteilen, welche Kosten, wie hoch, welches Material, ob ich es aussuchen kann usw.? Z.b. ein einfacher Anruf mit der Frage, es kommen die und die Kosten drauf, ist das okay, wollen Sie anderes Material usw. Ich kann doch vorher nicht im unklaren gelassen werden, was für Kosten auf mich zukommen. Wenn das Rad nur noch nen Wert von 100 euro hat, lass ich es doch nicht für 120 reparieren, wenn mir vorher gesagt wird, es kostet nur 53 Euro. Was wäre, wenn das Ersatzrad 100 euro gekostet hätte und ich jetzt 200 euro bezahlen müsste?!



-- Editiert von Cridi am 08.08.2017 13:34

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Das reicht, wenn man einfach sagt: reparier es.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Man hätte auch mal fragen können :) .

Aber bei "mach mal" ist natürlich alles verloren. Sie können ja mal mit dem Händler reden, vielleicht hat er ein Einsehen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Cridi):
aber ist der Verkäufer nicht in der pflicht, mir mitzuteilen WELCHE Kosten auf diese 53 Euro noch draufkommen?

Das "welche" hat er ja mit "Materialkosten" durchaus gemacht.
Die Frage ist, ob er denn überhaupt wissen konnte/musste was genau da mit welchen Kosten an Material anfallen würde.


Und natürlich, was genau man denn überhaupt beauftragt hat und wie man das beweisen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Cridi):
Auf der Rechnung steht 54 Euro.


Am einfachsten wäre es, wenn du die "Rechnung" anonymisiert* hier mal einstellst (einscannen / abfotografieren, bei einem Datenhoster hochladen und den Link hier einstellen.

Dann kann man sich mal ein Bild von dem machen, um welche Art Zettel es sich überhaupt handelt und welchen Umfang die 54 / 53€ abdecken.

* persönliche und Firmen Daten schwärzen / unkenntlich machen

-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2017 12:33

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Ich habe keine Willenserklärung abgegeben, dass ich weitere Kosten als 54 Euro bezahlen möchte
,Das Problem ist, dass die Werkstatt auch keine Willenserklärung abgegeben hat, dass sie die Reparatur für 54€ incl. Material durchführen möchte.
Was man diskutieren könnte, wäre, ob die Werkstatt das Fahrrad gratis wieder in den Zustand vor der Reparatur versetzen muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich habe keine Willenserklärung abgegeben, dass ich weitere Kosten als 54 Euro bezahlen möchte


Doch; wenn Du dem Auftrag 54 EUR zzgl Material zugestimmt hast, dann schon. Sofern die Materialkosten nicht völlig überzogen (und damit überraschend) wären, sehe ich da keine Handhabe für Dich...

1x Hilfreiche Antwort

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