Fahrradfahrerin fährt von rechts in meinen stehenden PKW

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Blaubeere4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradfahrerin fährt von rechts in meinen stehenden PKW

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich bin benötige euren Rat bezüglich eines Verkehrsunfalls, der mir gestern zugestoßen ist.

Folgendes ist geschehen:

Ich wollte am Ende einer Straße rechts abbiegen. Ich bin langsam auf das Straßenende zugefahren, habe mich vergewissert, dass kein Fußgänger/Fahrradfahrer die Straße überqueren möchte und habe mich somit komplett ans Straßenende eingeordnet um mir einen besseren Einblick in die Straße, in der ich abbiegen möchte, zu verschaffen.
Habe also mit meinem stehenden PKW nach Rechts und Links Ausschau gehalten.
Als ich nach Links geschaut habe, hat es gekracht und die Radfahrerin ist vorne gegen mein Auto gefahren und mein vordere Autokennzeichen hat sich in ihrem vorderem Rad in den Speicheln verkeilt, wodurch auch Ihr Vorderrad verbogen ist und sie ist gestürzt. An meiner Stoßstange ist ein wenig Plastik abgebrochen
Polizei am Unfallort wurde kontaktiert. Direkte Zeugen, wie das passiert ist gibt es nicht.
Da, die Frau gestürzt ist, hatte Sie eine kleine Platzwunde am Kopf und einen Bluterguss am Bein. Habe mich bei der Polizei erkundigt, die Frau ist schon wieder zu Hause (Wurde vorsichtshalber in Krankenhaus gefahren) und es geht ihr soweit gut.
Außerdem muss ich dazu erwähnen, dass diese Frau geistlich behindert ist und eine Betreuerin hat. Sie konnte nicht mal ihre eigen Telefonnummer nennen, da sie so geistlich Verwirrt ist (Nicht wegen dem Unfall).

Ich habe mich heute früh nochmal bei der Polizei vor Ort gemeldet, er sagte am Abend zuvor ich könnte mich besser nochmal melden, kommt besser an.
Habe mich nach dem Gesundheitszustand der Frau erkundigt, die Frau ist halt wieder zu Hause usw.
Und habe ihm nochmal den Unfallhergang s.O. beschrieben.
Ich fragte wie es weiter geht. Er sagte klar ist, dass ich nicht gerast bin und die Frau total umgefahren habe. Allerdings muss ich schon mindestens angerollt sein und hätte Vorfahrtsrecht missachtet. Da würde eine fahrlässige Verkehrsmissachtung gemeldet werden und ein Bußgeld auf mich zukommen. Dazu kommt jetzt noch mein eigener Schaden und die Fahrradfahrerin wird sich sicher auch noch bei meiner Kfz-Vers. melden.

Meine Frage ist daher, wieso bin ich nun Schuld, wenn die Frau doch eindeutig in meinem stehendem Auto reingefahren ist.
Auch die Polizei scheint es ja eher wenig zu interiessieren, dass ich stand.

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Wo standest du denn - schon im Kreuzungsbereich oder noch auf der einmündenden Straße? Wie lange standest du? Ist die Radfahrerin entgegen der Fahrrichtung unterwegs gewesen? Kam sie vom Gehweg, von einem Radweg oder der Straße? War sie im Begriff abzubiegen oder ist sie gerade aus gefahren?

Womöglich wäre eine Skizze ganz hilfreich bzw. ein Bild oder Kartenausschnitt

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#2
 Von 
Blaubeere4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Wo standest du denn - schon im Kreuzungsbereich oder noch auf der einmündenden Straße?


Ganz vorne an der Linie.

Zitat (von fm89):
Wie lange standest du?


20 - 30 Sekunde

Zitat (von fm89):
st die Radfahrerin entgegen der Fahrrichtung unterwegs gewesen?


Die Radfahrerin kam von dem Fahrradweg, denke ich. Nicht Fahrrichtung!

Zitat (von fm89):
Kam sie vom Gehweg, von einem Radweg oder der Straße?


Von einen Gehweg wo Fahrräder auch erlaubt sind.
Von der Straße könnte auch sein aber glaube ich nicht. Habs ja nicht gesehen.

Zitat (von fm89):
War sie im Begriff abzubiegen oder ist sie gerade aus gefahren?t


Nein einfach geradeaus in mich rein. Und nun denken alle ich hätte Sie umgefahren bzw. leicht angefahren.
Das stimmt aber nicht, ich stand da, und Sie ist mir reingefahren.

Zitat (von fm89):
Womöglich wäre eine Skizze ganz hilfreich bzw. ein Bild oder Kartenausschnitt


Folgend eine Skizze des Vorfalls:

https://drive.google.com/file/d/0B3rAwaPFUYUNS3YwMllfRGVvSzQ/view?usp=sharing


-- Editiert von Blaubeere4 am 08.03.2017 11:49

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Blaubeere4):
20 - 30 Sekunde

Es werden sich sicher noch im Verkehrsrecht Kundige melden. Bei mir bleibt aber eine Frage: Was hattest du 20-30 Sekunden auf dem eingezeichneten Überweg zu suchen? 2-3 Sekunden könnte ich ja noch verstehen. Die Kreuzung sieht aber nicht so aus, als ob man nicht vor dem Überweg halten und trotzdem genügend weit in die andere Straße reinschauen könnte. Jetzt mal unabhängig vom Unfall hast du meiner persönlichen Meinung nach dort nichts zu suchen. Aber das können andere vermutlich besser beurteilen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Blaubeere4):
20 - 30 Sekunde

Wie kommt diese extrem lange Standzeit zustande?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Gegenfrage an alle. Wenn das Auto stand, heißt das ja nicht, dass man darauf fahren sollte...oder?

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Gegenfrage an alle. Wenn das Auto stand, heißt das ja nicht, dass man darauf fahren sollte...oder?


Das ist korrekt. Aber die ganze Schilderung ist doch recht unglaubwürdig. Gerade wenn man da 30 Sekunden stand, hätte man die Radfahrerin doch sehen müssen.
Es gibt keine Zeugen und sorry: für mich hat das einen schalen Nachgeschmack. Die geistlich (man meint wohl geistig?) behinderte Radfahrerin ist vermutlich gar nicht in der Lage, den Vorfall klar zu schildern.
Ich persönlich find jedenfalls die Ansicht der Polizei, dass man eben nicht stand, sondern rollte, sehr viel wahrscheinlicher als die Schilderung des TE. Wer bitte steht denn an so einer Straße derart lange, um zu kontrollieren, ob er fahren kann? Gut, wenn Verkehr ist, aber davon les ich nix bisher. Und selbst wenn Verkehr war, darf man nicht einfach auf dem Radweg stehen und warten. Eine Teilschuld beim TE seh ich in jedem Fall.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Blaubeere4):
Meine Frage ist daher, wieso bin ich nun Schuld, wenn die Frau doch eindeutig in meinem stehendem Auto reingefahren ist.
Auch die Polizei scheint es ja eher wenig zu interiessieren, dass ich stand.

Aus der Schilderung heraus, kann nur der Rat gegeben werden, so schnell wie möglich einen Anwalt beauftragen. Denn es steht fahrlässige Körperverletetzung im Raum, wenn die Herren von der Polizei den Unfallbericht nach deren Schilderung an den Staatsanwalt weiter reichen. Der RA sollte Akteneinsicht nehmen und gleichzeitig an die Radfahrerin auch den Schadenersatz für den Schaden am Auto fordern.
Zitat (von Blaubeere4):
Er sagte klar ist, dass ich nicht gerast bin und die Frau total umgefahren habe.

Genau das ist ein Warnsignal, der Bericht wurde von den Polizisten vermutlich schon entsprechend erstellt.
Ohne RA kommt das Verfahren auf einen zu, und die Versicherung wird einen hochstufen, und die Hochstufung kostest auf die Jahre gerechnet mehr als der RA. Zumal man bei positiven Ausgang der Sache die Kosten des RA eh von der Unfallgegnerin einfordern kann.
Zitat (von Blaubeere4):
Außerdem muss ich dazu erwähnen, dass diese Frau geistlich behindert ist und eine Betreuerin hat. Sie konnte nicht mal ihre eigen Telefonnummer nennen, da sie so geistlich Verwirrt ist (Nicht wegen dem Unfall).

Hier könnte ein RA eventuell eine Verletzung der Führsorgepflicht heraus leiten, und es könnte die Eignung zur Teilnahme im Straßenverkehr bei der Gegnerin ins Spiel kommen.

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#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich würde Dir auch zur Antwort #7 raten. Melde den Unfall umgehend bei Deiner Kfz.Haftpflichtversicherung und lasse Dich anwaltlich vertreten.

Wenn die Polizei Dir schon mitteilt, dass es "gut ankommt" wenn Du Dich nach der Verletzen erkundigst, dann wird es zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Dich kommen.

Und bei der Verletzten wäre zu überprüfen, ob diese aufgrund Ihrer geistigen Behinderung geeignet ist, mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen, denn mind. 20 Sekunden auf dem Fahrrad fahrend entsprechen einer Strecke von über 80 m und damit dürfte sie zu dem Zeitpunkt als Du dort standest, noch gar nicht auf dem Bild aufgetaucht sein.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Und nun meint: das Hindernis ist schuld, daß ich nicht aufgepasst habe.

Die Meinung der Radfahrerin habe ich gar nicht gefunden. Ich finde die Meinung eines Polizisten. Und der glaubt dem Teilnehmer schlicht nicht, dass er dort schon ewig stand. Das ist erstmal komplett unherblich. Erst wenn Staatsanwalt und dann auch Richter dem Teilnehmer auch nicht glauben, wird es interessant. Damit das nicht passiert, wäre es sicherlich hilfreich, wenn der Teilnehmer eine Begründung für sein langes Warten auf dem Überweg hätte.

Und es wäre vielleicht auch nicht ganz unsinnig, wenn sich der Teilnehmer selber mal hinterfragt. Aus dem Post spricht die Meinung, absolut nichts falsch gemacht zu haben. Und das sehe ich eben ein wenig anders. Am Unfall selber mag er nicht Schuld sein. Dazu habe ich mich nicht geäußert, weil ich davon nichts verstehe. Aber 20-30 Sekunden hat er nunmal meiner Meinung nach nichts auf dem Überweg zu suchen. Und das hat er falsch gemacht.

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#11
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Also generell kann auch von einem stehenden Auto eine Gefahr ausgehen, weshalb selbst hier die Betriebsgefahr gegen Sie spricht, da diese eben größer ist, als die des Fahrrades.
Eine genaue Einschätzung wird ohnehin schwierig, da es auch von den Ermittlungen der Polizei abhängen wird. Aber auch bei einer Standzeit von 20-30 Sekunden, würde ich die Verantwortung hauptsächlich bei der Fahrradfahrerin sehen, nach Ihrer Schilderung.

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