Fahrraddiebstahl und anschließendes Belügen

20. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Cerealquy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl und anschließendes Belügen

Guten Tag,

vorgestern Abend haben ein Freund ich (beide 16 Jahre alt) etwas getrunken und schließlich angeheitert uns auf den Weg in die Innenstadt gemacht. Wir haben etwas gegessen und auf dem Rückweg haben wir ein Fahrrad entdeckt, was unabgeschlossen mitten auf der Straße stand (ziemlich altes und klappriges Fahrrad, also nicht mehr wirklich viel wert). Wir kamen auf die blöde Idee dieses Fahrrad zu nehmen, in dem Falle habe ich es genommen und mein Freund es dann gefahren. Wir hatten keinerlei Absichten das Fahrrad zu klauen da wir aus einer anderen Stadt etwa 50km entfernt kommen und uns lediglich für diese Nacht in der Stadt aufhielten. Als uns die Polizei entdeckte sind wir normal weitergegangen bzw. gefahren, nachdem wir um die Ecke gebogen waren, haben wir allerdings Panik bekommen und mein Freund hat das Fahrrad in eine Ecke hinter einen Busch gestellt. Die Polizei hielt uns daraufhin an nachdem das Fahrrad weg war und fragte uns wo es sei. Wir stritten alles ab, wir belogen die Polizei aus Panik komplett und sagten dass wir uns erst zu diesem Zeitpunkt getroffen hatten und nichts von einem Fahrrad wüssten. Wenige Minuten später fand die Polizei das Fahrrad, beschuldigte uns des Fahrraddiebstahls, machte einen Alkoholtest, nahm Personalien auf und brachte uns dann zurück zum Vater meines Freundes, der in der Stadt wohnte. Eine Anzeige wegen Diebstahls soll wohl folgen.

Meine Frage ist nun folgende: Gibt es Chancen dasss das Vefahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, oder zumindest nachdem ich im Falle einer Vorladung die Wahrheit gesagt habe nur nach §248b gehandelt wird? Schließlich war es nicht unsere Intention ein altes, unabgeschlossenes Fahrrad zu klauen, sondern lediglich ein en kleinen Weg schneller hinter uns zu bringen.


Vielen Dank im Voraus.

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