Ich habe seit dem Jahr 2000 eine erweiterte Hausratversicherung bei einer großen Versicherung. Im Oktober 2002 wurde mein dort versichertes Fahrrad gestohlen. Im Dezember erhielt ich dann das Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlung ohne Erfolg verlaufen sind. Nachdem mein Fahrrad nun seit über 1/4 Jahr weg ist, fällt der Versicherung ein das mein Kaufvertrag nicht ausreicht und sie somit die Zahlung verweigern. Der Kaufvertrag enthält: Käufer-Verkäufer, den Preis, die Sache, Datum und Stempel mit Unterschrift. Die Versicherung möchte nun den Kassenbon haben bzw. Kontoauszüge? (Barzahlung!!!). Dieses kann ich jedoch nicht vorweisen, ich bin auch der Meinung, dass ich nur diesen PC Ausdruck erhalten habe. Kann die Versicherung aufgrund diesen Sachverhaltes die Zahlung verweigern????????
Fahrraddiebstahl
14. Januar 2003
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Frage vom 14. Januar 2003 | 18:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2003 | 22:32
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Susanne,
normalerweise reicht dieser Kaufvertrag. Bei manchen Versicherungen reicht sogar nur eine Bestätigung von unabhängigen Personen (Nachbarn, Bekannte), daß ein solches Fahrrad vorhanden war.
Vielleicht einen solchen Nachweis einreichen.
Gruß John
Und jetzt?
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