Fahrraddiebstahl

14. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Susanne Witte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl

Ich habe seit dem Jahr 2000 eine erweiterte Hausratversicherung bei einer großen Versicherung. Im Oktober 2002 wurde mein dort versichertes Fahrrad gestohlen. Im Dezember erhielt ich dann das Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlung ohne Erfolg verlaufen sind. Nachdem mein Fahrrad nun seit über 1/4 Jahr weg ist, fällt der Versicherung ein das mein Kaufvertrag nicht ausreicht und sie somit die Zahlung verweigern. Der Kaufvertrag enthält: Käufer-Verkäufer, den Preis, die Sache, Datum und Stempel mit Unterschrift. Die Versicherung möchte nun den Kassenbon haben bzw. Kontoauszüge? (Barzahlung!!!). Dieses kann ich jedoch nicht vorweisen, ich bin auch der Meinung, dass ich nur diesen PC Ausdruck erhalten habe. Kann die Versicherung aufgrund diesen Sachverhaltes die Zahlung verweigern????????

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wayne
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Susanne,
normalerweise reicht dieser Kaufvertrag. Bei manchen Versicherungen reicht sogar nur eine Bestätigung von unabhängigen Personen (Nachbarn, Bekannte), daß ein solches Fahrrad vorhanden war.
Vielleicht einen solchen Nachweis einreichen.
Gruß John

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen