>Fahrraddiebstahl
1. Ich bin kein Hobbyjurist, sondern Staatsanwalt.
2. Wenn Sie Ihre Postings ansehen werden Sie feststellen, dass Sie nennenswerte Informationen erst auf mehrfache Nachfrage mitgeteilt haben. Wenn allerdings nur Bruchstücke bekanntgegeben werden, können Sie keine umfassende Antwort erwarten, weil hier keine Hellseher sitzen. Um überhaupt irgendeine Antwort geben zu können muss man dann eben mögliche Fallvarianten konstruieren. Wenn die nicht zutreffen ist es an Ihnen, das richtigzustellen und sollte kein Grund sein, dem, der sich die Mühe macht, Ihnen zu antworten, auch noch frech zu kommen
3. Wenn Sie meinen, dass Sie einen Brief vom Staatsanwalt bekommen, in dem Ihre Strafe steht oder auch nicht, werde ich Ihnen nicht mehr reinreden, wenngleich es nicht stimmt.
4. Dass es auf eine Geldstrafe hinauslaufen dürfte steht ja nun schon da. Vielleicht wird das Verf. auch eingestellt, das kann aber ohne Kenntnis der Akten nicht beurteilt werden. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen sollten Sie da einen anderen Tonfall anschlagen, wenn Sie eine Einstellung wollen, aber das ist Ihre Sache.
5. Da ich keine Lust habe, mir an meinem Feierabend von einem klauenden Studenten frech kommen zu lassen ist diese Angelegenheit für mich erledigt. Wenn Sie mehr wissen wollen beauftragen Sie doch einen Anwalt. Der kriegt wenigstens Geld dafür, dass er sich das anhört. Guten Abend!
von wastl am 21.03.2005 18:36
Status: Tao (6968 Beiträge)
Userwertung:
3,9
(von 80 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden