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Fahrraddiebstahl

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Fahrraddiebstahl

Also es ist so:
Ich wurde von der Polizei mit einem Fahrrad erwischt, welches geklaut war bzw. welches ich unabgeschlossen vorgefunden und einfach mitgenommen habe. Bei der Polizei war ich geständig, habe jedoch eine Falschaussage bezüglich des Herkunftsortes gemacht, glaube jedoch nicht unbedingt, dass die Polizei das interessiert.
Ich bin Student und nich vorbestraft oder ähnliches.
Mich würde jedoch interessieren, kann die Falschaussage zum Problem werden.
Aus den anderen Threads ging hervor, dass das Verfahren wohl eingestellt werden wird, jedoch auch mit Falschaussage? Und falls es zu einem Schuldspruch kommt mit welcher Strafe müsste ich rechnen (Student, ca 300 € Nettoeinkommen)?

Vielen Dank im voraus!


von Kayo am 21.03.2005 14:42
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
Ich wüßte nicht, wieso das Verfahren eingestellt werden sollte, es sei denn, das Rad wäre so klapprig, dass es nichts mehr wert wäre. Wieso haben Sie denn einen falschen Tatort angegeben? Wie ist man denn darauf gekommen, dass das Rad nicht Ihnen gehört? Die Bemessung einer Geldstrafe erfolgt in Tagessätzen. Ein Tagessatz ist ein dreißigstel Monatseinkommen. Als Einkommen zählt nicht nur Ihr Taschen- oder sonst frei verfügbares Geld, sondern alles, also auch Zuschüsse zu Miete, Kleidung usw., weil andere Leute von ihrem Einkommen solche Dinge auch bezahlen müssen. Der niedrigste Satz liegt meist bei 9 €, was einem Monats-Netto von 270 € entspricht.


von wastl am 21.03.2005 17:24
Status: Tao (6968 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
ich bin in eine Verkehrskontrolle geraten. Das mit der Verfahrenseinstellung denke ich hauptsächlich deswegen, weil der Polizist gesagt hat, dass bei Ersttätern das Verfahren meistens eingestellt wird.
Und das mit dem Fundort ist so:
Habe das Fahrrad bei mir daheim, also ca. 70 km weit weg gefunden und wollte es hier in meiner Studienstadt benutzen. Wollte dies aber den Polizisten nicht sagen, da das ganze meiner Meinung nach schon anders aussieht wenn man das Fahrrad gefunden hat und damit rumfährt wie wenn man das Fahrrad findet, es 70 km weit wegschleppt und dann damit rumfährt.
Hab aber auch mittlerweile gelesen, dass polizeiliche Falschaussagen nicht strafbar sind.


von Kayo am 21.03.2005 17:40
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
Strafbar nicht, aber bei der Strafzumessung macht das auch keinen sonderlich guten Eindruck. Ob Sie das Rad nun vor Ort gestohlen haben oder 70 km weiter macht keinen Unterschied. Woran sah man denn, dass es nicht Ihr Rad war? An irgendetwas müssen die Polizisten es ja gemerkt haben. Hätten Sie nun den tatsächlichen Tatort angegeben, wäre die Rückführung an den Eigentümer relativ einfach. Durch Ihre Verschleierung wird das eher erschwert. Wenn das Rad in der Sachfahndung war, man also über die Nummer darauf gekommen ist, kann es natürlich auch rückgeführt werden. Ihre dann offensichtliche Verschleierung wird sich kaum zu Ihren Gunsten auswirken können.
Sie sagen immer "Fundort". Wenn Sie ein Rad mitnehmen, das einem anderen gehört, der es verloren hat, Sie es also finden, dann ist es ein Fundort und das Mitnehmen eine (Fund-) Unterschlagung. Ansonsten nennt man das Diebstahl. Der Ort, von dem Sie es mitnahmen, ist natürlich der Tatort. Wenn Sie es gestohlen haben sollten und das mit "Fundort" immer verniedlichen wird man versucht sein, Sie mit einer entsprechenden Strafe zu der Einsicht zu bewegen, dass das eine Straftat war.


von wastl am 21.03.2005 17:56
Status: Tao (6968 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
Ich kann mich den Ausführungen meines Kollegen anschließen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 21.03.2005 18:17
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
"Wenn Sie es gestohlen haben sollten und das mit "Fundort" immer verniedlichen wird man versucht sein, Sie mit einer entsprechenden Strafe zu der Einsicht zu bewegen, dass das eine Straftat war. " (Hobbyjurist?)

dazu:
1. Ich war bei der Polizei hab meine Aussage schon längst gemacht. Oder denken sie ich sitze in U-Haft?
2. Ich bekomme demnächst vom Staatsanwalt einen Brief, in dem steht meine Strafe oder halt nicht.
Das war's!

das rad hatte einen Versicherungsaufkleber mit einem Chip der anscheinend entfernt wurde (nicht von mir). Darüber wird der Eigentümer wohl recht schnell gefunden.
Abgesehen davon, ich habe das Rad ja wirklich gefunden, hab es halt nicht abgegeben... ok das ist Diebstahl.
Wegen der Aussage jedoch, wie will mir die Polizei bitte nachweisen wo ich es gefunden hab??? Das spielt für die wohl kaum ne große Rolle, weil geklaut is geklaut. Wegen einem FahrraddiebstahlTATORT stellen die nich gerade ne SoKo auf.
Fakt ist:
Ich habe das Rad geklaut/gefunden und es nicht abgegeben und die Polizei hat mich erwischt. Ich bin nicht vorbestraft! Ich war geständig und habe alles zugegeben! Die Ermittlung des Eigentümers wird wohl kein Problem!
Was erwartet mich im Falle einer Strafe?
Ich hätte gerne eine Antwort die auf Fakten und nicht auf Mutmaßungen beruht.


von Kayo am 21.03.2005 18:17
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
Guten Tag Kayo,

ich glaube es ist Ihnen wenig förderlich und zudem respektlos, wenn Sie meinen Kollegen hier als "Hobbyjuristen" titulieren. Der Kollege Wastl ist einer der erfahrendsten Kollegen in der juristischen strafrechtlichen Praxis hier.

Von daher würde ich Sie bitten doch wieder auf die sachliche Ebene zurückzukommen, da es ja schließlich Sie sind, der hier juristische Hilfestellung sucht.

Da Ihnen nach Ihren Schilderungen der Diebstahl/die (Fund) Unterschlagung bereits nachgewiesen wurde, können Sie mit einer Geldstrafe bzw. einer Einstellung des Verfahrens mit einer Geldauflage rechnen. Die genaue Höhe kann nicht prognostiziert werden aufgrund der Varietät der Rechtsprechung und der jeweiligen Umstände des Einzelfalls, die immer mit in das Urteil hereinspielen. Es sind somit meistens Wahrscheinlichkeiten, die wir hier den Fragestellern erklären. Die Fakten, wie Sie so schön sagten, werden Sie in einem Strafbefehl bekommen oder anderweitiger Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft / vom Gericht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 21.03.2005 18:28
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
Vielen Dank!

Mehr wollte ich nicht wissen!

Entschuldigung Herr Wastl!


von Kayo am 21.03.2005 18:31
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
1. Ich bin kein Hobbyjurist, sondern Staatsanwalt.

2. Wenn Sie Ihre Postings ansehen werden Sie feststellen, dass Sie nennenswerte Informationen erst auf mehrfache Nachfrage mitgeteilt haben. Wenn allerdings nur Bruchstücke bekanntgegeben werden, können Sie keine umfassende Antwort erwarten, weil hier keine Hellseher sitzen. Um überhaupt irgendeine Antwort geben zu können muss man dann eben mögliche Fallvarianten konstruieren. Wenn die nicht zutreffen ist es an Ihnen, das richtigzustellen und sollte kein Grund sein, dem, der sich die Mühe macht, Ihnen zu antworten, auch noch frech zu kommen

3. Wenn Sie meinen, dass Sie einen Brief vom Staatsanwalt bekommen, in dem Ihre Strafe steht oder auch nicht, werde ich Ihnen nicht mehr reinreden, wenngleich es nicht stimmt.

4. Dass es auf eine Geldstrafe hinauslaufen dürfte steht ja nun schon da. Vielleicht wird das Verf. auch eingestellt, das kann aber ohne Kenntnis der Akten nicht beurteilt werden. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen sollten Sie da einen anderen Tonfall anschlagen, wenn Sie eine Einstellung wollen, aber das ist Ihre Sache.

5. Da ich keine Lust habe, mir an meinem Feierabend von einem klauenden Studenten frech kommen zu lassen ist diese Angelegenheit für mich erledigt. Wenn Sie mehr wissen wollen beauftragen Sie doch einen Anwalt. Der kriegt wenigstens Geld dafür, dass er sich das anhört. Guten Abend!


von wastl am 21.03.2005 18:36
Status: Tao (6968 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
Gern geschehen.

Die Einträge in Ihre Register bestimmen sich übrigens nach dem Urteil.

Sollte das Verfahren eingestellt werden, wird weder ein Eintrag in Ihr Bundeszentralregister (BZR), noch in Ihr Persönliches Führungszeugnis vorgenommen.

Bekommen Sie eine Geldstrafe, die unter 90 Tagessätzen liegt (was wahrscheinlich ist), so bekommen Sie einen Eintrag in Ihr BZR.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 21.03.2005 18:37
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Fahrraddiebstahl
Angenommen!
Als Ihr Posting kam habe ich meins gerade geschrieben.

@ Herrn Roenner
Besten Dank



von wastl am 21.03.2005 18:39
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