Fahrraddiebstahl - Versuch

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
iceman95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl - Versuch

Soeben habe ich ein Brief von der Polizei bekommen dort steht
drin Ermitlungsverfahren wegen fahrraddiebstahl §242 StBG und Versuch § 22,23 StBG.

Zur tat: Ich war Abends (Nachts) betrunken und kahm auf die blöde Idee ein Fahrrad zu klauen was weiß ich warum aber wenn man Betrunken ist kommt man schon mal auf die blöde Idee.Ich versuchte es zu klauen und zog öfters an mehreren Fahrrädern aber ohne Erfolg doch dann wurde ich von der Polizei erwischt und meine Daten aufgeschrieben ich machte meine Aussage noch vor ort ohne das jemand was mitgeschrieben hat.Ich habe keine Fahrräder geklaut oder kaput gemacht nur probiert.
Jetzt würde ich gerne wissen was auf mich wartet ich bin 16 Jahre alt Schüler und zum ersten mal Polizei auffällig

Danke für eure Antworten

Iceman:)

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-- Editiert iceman95 am 03.11.2011 16:11

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
nur probiert.


Deswegen wird dir ja versuchter Diebstahl zur Last gelegt und nicht vollendeter.

quote:
was auf mich wartet ich bin 16 Jahre alt Schüler


Dann sicherlich eine Handvoll Sozialstunden.

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