Soeben habe ich ein Brief von der Polizei bekommen dort steht
drin Ermitlungsverfahren wegen fahrraddiebstahl §242 StBG und Versuch § 22,23 StBG.
Zur tat: Ich war Abends (Nachts) betrunken und kahm auf die blöde Idee ein Fahrrad zu klauen was weiß ich warum aber wenn man Betrunken ist kommt man schon mal auf die blöde Idee.Ich versuchte es zu klauen und zog öfters an mehreren Fahrrädern aber ohne Erfolg doch dann wurde ich von der Polizei erwischt und meine Daten aufgeschrieben ich machte meine Aussage noch vor ort ohne das jemand was mitgeschrieben hat.Ich habe keine Fahrräder geklaut oder kaput gemacht nur probiert.
Jetzt würde ich gerne wissen was auf mich wartet ich bin 16 Jahre alt Schüler und zum ersten mal Polizei auffällig
Danke für eure Antworten
Iceman:)
-----------------
""
-- Editiert iceman95 am 03.11.2011 16:11
Fahrraddiebstahl - Versuch
3. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2011 | 16:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrraddiebstahl - Versuch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. November 2011 | 18:16
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
nur probiert.
Deswegen wird dir ja versuchter Diebstahl zur Last gelegt und nicht vollendeter.
quote:
was auf mich wartet ich bin 16 Jahre alt Schüler
Dann sicherlich eine Handvoll Sozialstunden.
-----------------
"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. "
Und jetzt?
Schon
267.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten