Fahrrad über ebaykleinanzeigen Verkauft, Verkäuferin stellt angeblichen Mangel fest und droht mit An

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad über ebaykleinanzeigen Verkauft, Verkäuferin stellt angeblichen Mangel fest und droht mit An

Hallo,

ich habe über ebay kleinanzeigen ein Fahrrad verkauft, dieses Fahrrad hatte ich selbst vor Jahren gebraucht gekauft, dass Rad war in einem guten Zustand und ich selbst hatte mit diesem Fahrrad nie einen Unfall oder dergleichen, ich denke auch, dass man einem Fahrrad einen Unfall ansehen würde ( Vorderrad verbogen, Felge Krumm, Acht im Vorderrad etc ).

Wie gesagt, habe das Rad wirklich mit besten gewissen verkauft, alles funktionierte wie das Licht, die Schaltung und das Rad fuhr wirklich einwandfrei, hatte mich dann vor Ort mit einer jungen Dame getroffen, Sie schaute sich das Fahrrad an und überprüfte alles extrem genau, stellte mir 10000 Fragen zu dem Rad und ich hatte sofort ein schlechtes Bauchgefühl, es handelte sich um ein gebrauchtes Rad für weniger als 200 Euro, da sind natürlich auch Gebrauchsspuren vorhanden.

Nach 40 Minuten hin und her wollte Sie das Rad nehmen, Sie fuhr fröhlich davon und alles schien gut. Kurze Zeit später schrieb Sie mich wieder über ebaykleinanzeigen an, Sie währe beim Händler gewesen und dieser sagte, es würde sich um ein Unfall Rad handeln und vorne währe etwas angebrochen, ich solle ihr das Geld zurückgeben und das Rad einfach einer anderen Person verkaufen.

Jetzt droht mir die kleine mit dem Anwalt, entweder ich gebe ihr das Geld zurück oder ich bekomme es mit der Polizei und Anwalt zu tun, bei ebay wollte Sie mich auch noch melden.

Was habe ich für Rechte und was habe ich zu befürchten? Wie sollte ich mich verhalten?

Wenn es sich um ein Unfall Rad handelt, währe ich schon schwer erschrocken, mir viel es nicht auf und ich hatte damit auch nie einen Unfall, kann ich mir also nur schwer vorstellen.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von sporty90):
Wie sollte ich mich verhalten?

Kommunikation mit Käuferin einstellen. Ihr Rad, ihr Problem

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich erwarten keine rechtlichen Konsequenzen? Sie droht mir permanent mit dem Anwalt da Sie ja angeblich beim Fahrrad Händler war, dieser bestätigte das angebliche Unfallrad, angeblich ist vorne etwas gebrochen.

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#3
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Drohen kann sie bis der Arzt kommt, kann übrigens jeder aber ob es was bringt ist ne andere Sache.
Die Dame müßte handfest beweisen dass Sie von dem "Unfallschaden" vor den Kauf gewusst haben und diesen arglistig verschwiegen haben, denn schließlich kann auf dem Weg vom Kauf zum Fahradfachhändler viel passieren.......sogar Unfälle können geschehen.
Fazit:
wie Radfahrer 999 schon schreibt, nicht reagieren und Kommunikation einstellen.

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#4
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

So, die junge Dame schreibt gerade wörtlich.

"Okay, dann werde ich dich melden und eine Anzeige erstatten. Da sitze ich leider am längeren Hebel. Denn auch wenn du sagst du sagst du hattest keinen Unfall, hast du dennoch in die Anzeige geschrieben das Rad sei Verkehrssicher, was es nun aber leider definitiv nicht ist. Somit hast du mich getäuscht.Also überleg dir das gut, kann teuer für dich werden. Auch wenn sich die Sache zieht, ich bring das zur Anzeige und du zahlst am Ende."

" Gemeldet bist du schonmal, noch hast du die Möglichkeit die Sache ohne Anwalt und Polizei zu klären"

Ich muss ganz ehrlich sagen, jetzt bekomme ich schon ein wenig Angst, will nicht mehrere hundert euro für einen Anwalt ausgeben, wenn das Fahrrad keine 200 Euro Wert hat.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von sporty90):
"Okay, dann werde ich dich melden und eine Anzeige erstatten.

Liest sich so, als hätte man der Dame da vorher was geschreiben?
Wann genau und was genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Das ist meines Erachtens ein klassischer Versuch der Einschüchterung, was scheinbar auch bei dir zieht. Nicht drauf einlassen.
Sie sollte beweisen dass der Schaden vor dem Kauf schon vorhanden war.
Vielleicht schließen sich hier noch ein paar Meinungsträger an um zu helfen.

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#7
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich auch, ich schrieb der guten das hier.

" Ich hatte mit dem Fahrrad nie einen Unfall gehabt und mir war (falls wirklich vorhanden) auch nie ein Unfallschaden bekannt, ich habe also im besten gewissen gehandelt und Sie nicht getäuscht. Ich kann das Rad nicht zurücknehmen."

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Drempels):
Vielleicht schließen sich hier noch ein paar Meinungsträger an um zu helfen.



Was soll man da noch sagen außer:


Zitat (von radfahrer999):
Kommunikation mit Käuferin einstellen. Ihr Rad, ihr Problem



Zitat (von sporty90):
noch hast du die Möglichkeit die Sache ohne Anwalt und Polizei zu klären"



Die Polizei wird sie kurz auf den zivilrechtlichen Weg verweisen und einem Anwalt müsste bei 200€ Streitwert
und den Fakten schon arg langweilig sein.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von sporty90):
Habe ich auch, ich schrieb der guten das hier.

" Ich hatte mit dem Fahrrad nie einen Unfall gehabt und mir war (falls wirklich vorhanden) auch nie ein Unfallschaden bekannt, ich habe also im besten gewissen gehandelt und Sie nicht getäuscht. Ich kann das Rad nicht zurücknehmen."


Das muss aber auch dann dabei bleiben, bloß jetzt keine Brieffreubdschaft beginnen.
Einfach machen lassen

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Prinzipiell gilt:

1.) Keine Angst vor Anzeigen. Jeder kann alles anzeigen.
2.) Keine Angst vor einem Anwalt. Das bezahlte Volk der Briefeschreiber wird natürlich genau das schreiben, was die Käuferin von ihm verlangt. Das ist seine Dienstleistung...
3.) Keine Angst vor der Polizei. Erstens sind das Freunde und Helfer, die einem nichts Böses wollen und zweitens interessiert die der Kindergarten nicht. Die haben wichtigere und ernsthaftere Aufgaben


Zitat (von sporty90):
Mich erwarten keine rechtlichen Konsequenzen?
Meiner Erfahrung nach nicht..

Signatur:

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#11
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist nur, falls wirklich ein Riss im Vorderen Rahmen zu sehen ist, wird man auch feststellen können, dass dieser nicht erst seit 2 Tagen vorhanden ist, wenn der Riss z.b schon angerostet ist wird man feststellen können, dass dieser schon länger vorhanden war, damit fällt ein Argument wie " Sie haben damit ja auch vielleicht einen Unfall gebaut" weg.

Ich kann aber nur nocheinmal wiederholen, falls wirklich etwas gerissen sein sollte, ich habe es wirklich nicht gesehen und nicht festgestellt ( falls wirklich vorhanden )

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Kommunikation mit Käuferin einstellen. Ihr Rad, ihr Problem

Derzeit das beste was man machen kann.



Zitat (von sporty90):
ich habe es wirklich nicht gesehen und nicht festgestellt ( falls wirklich vorhanden )

Womit auch die arglistige Täuschung entfallen würde.

Möglich wäre auch ein Haarriss in Form ienes Ermüdungsrisses. Den sieht man nicht. Je nach dem wie der neue Eigentümer damit fährt, kann sich der dann halt erweitern. Ist dann aber eher nicht das Problem des Verkäufers.



Die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) wurde korrekt ausgeschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern korrekt ausgeschlossen?

Naja, ich glaube schon das man sieht ob ein Riss längere Zeit vorhanden war, oder erst nach einer kurzen Zeit größer wurde, falls Sie also wirklich zum Anwalt geht und ein Gutachten machen lassen würde, hätte Sie vielleicht wirklich den Beweis, dass das Fahrrad seit einer längeren Zeit einen Bruch/ Riss hatte.

Trotzdem wusste ich davon nichts, habe ich nie gesehen und es gab auch keinen Crash oder sonstiges der einen solchen Schaden rechtfertigen würde. Das man aber so einen Aufstand für 135 Euro macht, ist schon krass.

Sie hat mich gerade 30* versucht anzurufen, ich habe Sie ( whatsapp ) darum gebeten die ständigen Anrufe einzustellen, ihre Antworten.

" Denken Sie das zieht? Das ist ein freies Land"
" Sie wissen doch genau was Sie mir da verkauft haben"
"Menschen wie Sie sollte man verbieten"
" Geben Sie mir einfach mein Geld zurück, können das Rad dann ja einer anderen Person verkaufen"

Gerade der letzte Satz zeigt, wie krass die gute drauf ist, ich hätte das Fahrrad nie einer Person verkauft, hätte ich den Riss gesehen ( falls wirklich vorhanden ), Sie will aber ihr Geld zurück und gibt mir den Tip das Rad einfach einer anderen Person zu verkaufen.

Immer noch ein komisches Gefühl im Bauch, Sie meinte das Sie bei der Polizei war und jetzt zum Anwalt geht, ich schreibe schon nicht mehr zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von sporty90):
Das Problem ist nur, falls wirklich ein Riss im Vorderen Rahmen zu sehen ist, wird man auch feststellen können, dass dieser nicht erst seit 2 Tagen vorhanden ist, wenn der Riss z.b schon angerostet ist wird man feststellen können, dass dieser schon länger vorhanden war, damit fällt ein Argument wie " Sie haben damit ja auch vielleicht einen Unfall gebaut" weg.
Da versucht man zu helfen und der TE argumentiert gegen sich selbst...

Zitat (von sporty90):
Sie hat mich gerade 30* versucht anzurufen, ich habe Sie ( whatsapp ) darum gebeten die ständigen Anrufe einzustellen, ihre Antworten.
Komplett blockieren, fertig. Wenn sie unterdrückt anruft, auflegen.

Spätestens jetzt sollte klar sein, warum ich für Verkaufsaktionen immer ein Billighandy mit Prepaidsim empfehle. Das Ding mache ich danach aus und gut ist.

Signatur:

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#15
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Da haben Sie natürlich recht, in Zukunft werde ich das auch so handhaben und ein extra Handy für sowas kaufen.

Was heißt ich argumentiere gegen mich selbst, ich finde es wirklich super nett das mir hier so viele geantwortet haben und mir, ohne mich zu kennen, versuchen zu helfen. Ich versuche die Sache aber realistisch zu sehen und nicht zu beschönigen und realistisch ist es, dass ein Gutachter/ Profi einen länger vorhandenen Riss auch erkennen wird, dieser wird den Unterschied zwischen 3 Tage und 3 Jahre alt sicherlich kennen ( Rost etc ).

Und auf einen riesen Streit bzw Kosten habe ich keine Lust, vor allem weil es um gerade einmal 135 Euro geht und das ohne Kaufvertrag. Wie oft die Dame angerufen hat kann ich mir sogar vorstellen, dass Sie wirklich noch Stress macht. Ich verstehe auch nicht was manche für 135 Euro erwarten, ich fuhr das Teil, mein Vater hat sich das Rad nochmal kurz vor dem Verkauf angesehen um einen solchen Fall, wie er jetzt vorliegt, auszuschließen, leider ohne Erfolg. Ich will überhaupt nicht sagen das es so unrealistisch ist, dass ein solcher Riss vorhanden sein kann ( sonst würde Sie wahrscheinlich nicht so viel Mühe in die Geschichte stecken ), aber ich habe diesen Riss nie gesehen, habe keine mir bekannten Mängel verschwiegen, hatte keinen Unfall der einen solchen Schaden rechtfertigen würde.

anstatt sich einfach für 30 Euro eine gut gebrauchte Gabel zu kaufen ( Rad hatte weitaus mehr Wert, gutes Gazelle Rad ) und dann ist gut, nein, manche Leute müssen es einfach übertreiben.

-- Editiert von sporty90 am 21.04.2017 18:39

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von sporty90):
Inwiefern korrekt ausgeschlossen?

Was genau hat man denn bezüglich der gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) in den Vertrag geschrieben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie?

Nein, sowas habe ich in der aufgegebenen ebay kleinanzeigen Anzeige nicht geschrieben, leider. Einen richtigen Vertrag gab es aber nicht.

-- Editiert von sporty90 am 21.04.2017 20:00

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von sporty90):
sowas habe ich in der aufgegebenen ebay kleinanzeigen Anzeige nicht geschrieben,

Ungünstig, aber jetzt nicht mehr zu ändern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich hoffe wirklich das jetzt nichts mehr kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sporty90
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieser Absatz verwirrt mich auch.

"Die Frist für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Mängeln an der Kaufsache beträgt grundsätzlich 2 Jahre, bei Grundstücken sogar 5 Jahre. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer: Es wird vermutet, dass der Fehler schon bei Verkauf bzw. Übergabe vorlag. Will der Verkäufer den Käufer für die kaputte Sache verantwortlich machen, dann muss er das beweisen können."

Laut dieser Aussage währe ich also dran, sobald ich nicht ausdrücklich von der Gewährleistung zurückgetreten bin?!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Jetzt warte doch erst mal ab.


Zitat (von sporty90):
Sie meinte das Sie bei der Polizei war



Dann ist doch Punkt eins schon erledigt. Oder glaubst du wirklich, die haben eine Anzeigen wegen
Betrug oder arglistiger Täuschung aufgenommen? Ich nicht.


Zitat (von sporty90):
und jetzt zum Anwalt geht


Zitat (von sporty90):
Sie hat mich gerade 30* versucht anzurufen,



Wenn ich jemanden anzeigen und verklagen will, ruf ich ihn bestimmt nicht 30 mal an.

Das mach ich nur, wenn mir das Risiko zu groß ist und versuchen will ihn mit Drohungen noch umzustimmen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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