Fahrrad-Diebstahl unter Alkoholeinfluss - Hilfe -
Liebe Mitglieder des Forums,
dies ist mein erster Post hier und ich hoffe, er entspricht den stilistischen und forenspezifischen Anforderungen.
Die Situation ist folgende:
Vor einigen Monaten haben ein Freund und ich, (beide 25), einen Freund innerhalb der Semesters besucht und gingen abends, typisch für eine Unistadt, feiern. Dort trafen wir einen Kommilitonen unseres Freundes, welcher uns nach einigen Runden in einer Bar zu sich nach Hause eingeladen hat, um dort noch etwas zu trinken. Da wir nach Beendigung des geselligen Zusammenseins unglücklicherweise -wirklich sehr betrunken - bis an das andere Ende der Stadt mussten, haben wir ein im Hausflur stehendes Fahrrad entwendet (nicht angekettet, frei zugänglich), welches wir dann, am Ziel angekommen, abstellten und sofort danach zum ausschlafen ins Haus zurückzogen.
Am nächsten morgen war dieses Fahrrad natürlich auch geklaut und verschwunden.
Da wir sehr zügig realisierten, dass wir großen Mist gebaut hatten, meldeten wir uns recht bald bei dem 'Freund' und gestanden die Tat, haben auch angeboten, für den Schaden wieder aufzukommen. Der tatsächliche Besitzer des Fahrrads, ein WG-Bewohner des 'Freundes', hatte inzwischen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Das Fahrrad tauchte dann - sprichwörtlich- einige Zeit später vollkommen zerstört in einem Bach wieder auf. Von da an nahm das Unheil seinen Lauf.
Mittlerweile hat sich der Besitzer, ein WG Mitbewohner des Freundes, bei uns gemeldet und stellt eine horrende Summe in Rechnung, um sein Fahrrad wieder auf Vordermann zu bringen. (600EUR - Es handelt sich um ein Fahrrad in Baumarktqualität für höchstens 200EUR, in dem angeblich - natürlich gibt es keine Rechnungen etc - einige hochpreisige Spitzenteile verbaut waren). Zudem wurde uns ein Ultimatum zur Begleichung der Rechnung gestellt.
Selbst volltrunken war natürlich ersichtlich, dass dieses Fahrrad niemals den von ihm vorgeschlagenen Neuwert von "1100" EUR hat, dieser Eindruck wurde auch von mehreren professionellen Radläden bestätigt. Daher wurde von uns ein Tausch vereinbart, wobei dem Geschädigten ein wesentlich hochwertigeres Spitzenfahrrad mit besser Ausstattung (welches günstiger wäre als die Reparatur des Baumarktfahrrads!!!) besorgt und zu ihm gebracht worden wäre. Dadurch wäre sogar eine materielle Besserstellung gewährleistet worden, da er schlicht und ergreifend ein besseres Fahrrad hätte.
Diese Angebote wurden jedoch alle ausgeschlagen, es wird weiterhin auf das Geld bestanden, ansonsten ergänzt er seine Anzeige gegen Unbekannt durch unsere Namen bei der Polizei.
Da der Geschädigte offenbar auf seine überzogene Geldsumme besteht, scheint eine friedliche Einigung nicht mehr möglich zu sein.
Die Frage ist nun, was hier das klügere Vorgehen ist. Da wir die Sache satt sind und unbedingt aus der Welt schaffen wollen, ist die Überlegung nun folgendes:
Auf eine Anzeige hinauslaufen lassen? Mit welchem Strafsatz müssten wir bei einem Wert von ca. max. 300EUR Schaden rechnen? Da wir beide geographisch mehrere hundert Kilometer vom Geschädigten entfernt leben, wäre es zudem interessant, wo diese Strafe vermutlich verhängt wird.
Ist der Alkoholeinfluss unter diesen Umständen hilfreich? Das wir die Sache selber gestanden und verschiedene Angebote zur Widergutmachung eingebracht haben?
Ziel wäre es, die Kosten und das Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Der vom Geschädigten veranschlagte Wert ist einfach vollkommen überzogen, zudem wäre es gut zu wissen, welche Gültigkeit seine von privat - per E-Mail - gestellten 'Fristen zur Begleichung des Schadens' haben.
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-- Editiert am 06.07.2011 16:21
von mabusa31 am 06.07.2011 16:17
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