Fahrrad Diebstahl Täter 12 Jahre alt.

22. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad Diebstahl Täter 12 Jahre alt.

Guten Tag mein Sohn hatte letzte Woche Freitag ein Fahrrad geklaut.
Das ganze ist ein riesen großes Missverständnis. Sein Fahrrad wurde Mitte August geklaut und das was er am Freitag geklaut hatte war das identische Modell, er dachte es wäre seins.

Es waren insgesamt 3 Personen beteildigt. Die 3.Person, 16 Jahre alt, hatte das Fahrradschloss geknackt und dann meinem Sohn gesagt er solle mit dem Fahrrad verschwinden. Mein Sohn und sein Freund wollten eigentlich auf den Besitzer des Fahrrads warten.

So heute hab ich dann die Anzeige der Polizei auf fb gesehen samt dem Namen meines Sohnes und dem von seinem Freund.
Hab die Jungs zur Rede gestellt und das Fahrrad zur Polizei gebracht.
Dort wurde mir dann direkt eröffnet das eine Anzeige wegen schweren Diebstahls aufgenommen wird.

Was könnte den jetzt auf meinen Sohn zukommen. Konnte bei der Polizei beweisen, dass wir genau das gleiche Fahrrad haben. Ja unser geklautes Fahrrad haben wir durch einen glücklichen Zufall wieder.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von susi79):
Was könnte den jetzt auf meinen Sohn zukommen.

Aufgrund der Strafunmündigkeit kann er strafrechtlich nicht belangt werden.
Allerdings kann er vom Gericht dennoch gewisse Auflagen bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, es ist zum Glück das erste Mal das er polizeilich aufgefallen ist. Dann warte ich mal ab wie es weitergehen wird.

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#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von susi79):
So heute hab ich dann die Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) der Polizei auf fb gesehen samt dem Namen meines Sohnes und dem von seinem Freund.

Es wäre mir neu, dass die Polizei Anzeigen auf Facebook veröffentlicht. Mit Namen. Von 12jährigen.

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#4
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Pressebericht der Polizei wurde dort geteilt. Mit Vornamen. Und wir sind halt eine kleine Stadt und allein schon anhand der Konstellation der Vornamen ist es eindeutig um wenn es sich wahrscheinlich handelt. Leider kann ich hier keinen Screenshot einfügen.

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#5
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Pressetext:
Bendorf, Hauptstraße 131 (ots) - Am 15.09.17, gegen 14.30 Uhr, entwendeten 2 Jugendliche auf dem Kaufland Gelände am Haupteingang zur Apotheke ein Mountain-Bike Marke Zündapp, MTB Fully Blue 5.0, Farbe Schwarz mit 21-Gang Kettenschaltung. Angeblich handelt es sich laut Zeugenaussagen bei den Tätern um einen Tobias mit Brille und einen Marcel. Der Diebstahl wurde durch 2 Kinder beobachtet, die beim Eintreffen der Polizei bereits nicht mehr vor Ort waren. Die Polizei bittet darum, dass sich die zwei Kinder melden. Telefon

Nachzulesen auf POL-PDKO

-- Editiert von susi79 am 23.09.2017 01:26

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie schon gesagt: Die unter 14jährigen sind strafrechtlich nicht verfolgbar. Das Fahrrad ist wieder bei seinem Besitzer (wohl unbeschädigt, nehme ich an). Also passiert gar nichts, außer dass das kaputte Schloss ersetzt werden muss. Und evtl. wird der Jugendsachbearbeiter der örtl. Polizei den Jungs eine Standpauke halten.

Der 16jährige wird sich wegen schweren Diebstahls zu verantworten haben. Ihr Sohn und Freund sind in diesem Verfahren Zeugen.

Zitat:
Allerdings kann er vom Gericht dennoch gewisse Auflagen bekommen.


Nein, vom Gericht kann er keine Auflagen bekommen. Auch "die Hilfe zur Erziehung" etc. des JGG ist auf 12jährige nicht anwendbar.

"Schlimmstenfalls" könnte das Jugendamt sich einschalten, wenn eine "Vernachlässigung" des Kindes im Raume steht. Aber bei einem einmaligen Vorfall dieser Art passiert das in aller Regel nicht.

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